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AL-Wahlzeitung 2001/2002 |
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Moderne Selektion Stammzellenforschung und PID
Die BefürworterInnen der Stammzellenforschung behaupten, die Forschung mit tierischen Stammzellen habe bereits große Erfolgsaussichten aufgezeigt. Nun wollen sie auch an humanen Stammzellen forschen. Zu diesem Zweck sollen Embryonen einzig für diesen Zweck "produziert" werden. GegnerInnen stellten sich nach Auffassung der BefürworterInnen nicht nur dem Fortschritt entgegen, sondern akzeptierten durch ihre Ablehnung der Forschung an menschlichen Stammzellen auch die Verzögerung beziehungsweise Verhinderung einer Heilungschance potenziell therapierbarer, schwerer Krankheiten. Bedenken ethischer Art müssten im Hinblick auf die Heilung von Krankheiten in den Hintergrund treten, so die vorherrschende Meinung. GegnerInnen der Forschung an humanen Stammzellen lehnen diese zum Teil kategorisch ab. Mit dem Aufruf "Wir sagen HALT" bitten etwa Dr. Klaus Herrmann vom Zoologischen Institut der Universität Köln und Dr. Hans Jürgen Fischbeck von der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative um Unterschriften für ihre Abwehrkampagne. In diesem Aufruf beziehen sie Stellung gegen "eine Wissenschaft, die davon profitiert, dass im Ausland machbar ist, was hier aus ethischen Gründen verboten ist." Mit dieser Aussage nehmen sie Bezug auf die aktuelle Situation: In Deutschland ist zwar durch das Embryonenschutzgesetz offiziell die Herstellung humaner embryonaler Stammzellen verboten. Nach einem Rechtsgutachten der Deutschen Forschungsgesellschaft ist es jedoch paradoxerweise erlaubt, mit im Ausland erzeugten Stammzellen zu experimentieren. Da ein Verbot der Experimente nicht abzusehen sei, bleibe ihnen nur noch der Weg der "freiwilligen Selbstbeschränkung", also der Verzicht auf Unterstützung und Förderung dieser Forschung, so Herrmann und Fischbeck. Ein möglicher Kompromiss ist nach Ansicht Volker Diehls, des Direktors der Klinik I für Innere Medizin der Universität Köln, die Forschung an adulten Stammzellen, um diese für Therapien einzusetzen. Adulte Stammzellen werden aus patienteneigenem Gewebe gewonnen, also etwa aus Knochenmark, Haut oder Nabelschnurblut. Embryonen müssen bei diesem Verfahren nicht abgetötet werden. Im Gegensatz zur Therapie mit embryonalen Stammzellen besteht auch das Risiko einer Abstoßung beim Einsatz körpereigener adulter Stammzellen nicht. Von juristischer Seite aus beginnt die Frage nach dem Pro und Contra humaner Stammzellenforschung an viel grundlegenderer Stelle, nämlich bei der Frage nach dem Beginn des Lebens selbst. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Dies erfordert aber nach juristischer Meinung zuerst eine Definition des Begriffs Mensch und zieht die Frage nach sich, ob ein Embryo bereits darunter fällt. Diese Diskussion ist bereits hinlänglich bei Debatten über Abtreibung geführt worden, und auch hier ertönt wieder ein Chor christlicher "LebensschützerInnen", die Abtreibung zwar als Mord ablehnen, Embryonenforschung hingegen befürworten. Das Menschsein beginne erst mit der Einpflanzung des Embryos in den Mutterleib, lautet ihre selbstgefertigte Definition. Dies erspart ihnen praktischerweise auch alle Diskussionen um die Rechtfertigung von Präimplantationsdiagnostik (PID). Dort wird im Rahmen von in-vitro-Fertilisation, das heißt der künstlichen Befruchtung, der 48 bis 72 Stunden alten befruchteten Eizelle im Reagenzglas wegen eines so genannten Genchecks eine Zelle entnommen. Diese Zelle wird im weiteren Verlauf analysiert und auf "Anomalien" oder Anlagen für erblich bedingte Krankheiten untersucht. Werden ReproduktionsmedizinerInnen bei ihren Selektionsbemühungen fündig, wird der Embryo aussortiert und vernichtet, oder als Material für weitere Forschungszwecke verwendet. Es kommen bei den interessierten BeobachterInnen dieser Debatte unweigerlich Fragen auf: Warum wird der Aspekt einer in ferner Zukunft liegenden eventuellen Nutzbarkeit der Stammzellenforschung zur "Heilung" diverser Krankheiten stets als Hauptargument zur Verteidigung der Forschung herangezogen? Und warum werden die entstehende Risiken verschwiegen, wie die mangelnde Kontrollierbarkeit der MedizinerInnen, Missbrauch des "Menschenmaterials" im Hinblick auf Klonen, die selektive Vernichtung der nicht in das Nützlichkeitsprinzip des Marktes und der Forschung passenden Embryonen? Und wie wird die unweigerlich entstehende Frage nach dem "Besitz" des Embryos und der "EigentümerInnenposition" von Eltern oder Staat beantwortet? Wieso wird immer noch nicht differenziert zwischen dem Recht einer Frau, über ihren eigenen Körper während einer Schwangerschaft bestimmen zu dürfen, und einer von außen vorgenommenen Vernichtung und Verwertung menschlichen Erbguts? Wer darf es sich anmaßen, den Beginn von "Menschsein" im Sinne wissenschaftlicher Effizienzhascherei als ein bestimmte Lebewesen ausschließendes Prinzip zu formulieren und somit seinen Universalcharakter auszuhebeln? Dies sind Fragen, die im herrschenden Diskurs über einen auf Effizienz und Verwertbarkeit ausgerichteten Wissenschaftsbegriff immer weiter in den Hintergrund gerückt werden und durch ihre Nichtbeantwortung die Wahrung des Lebensrechts als ein Grundrecht des Menschen immer mehr in Frage stellen. Julia Trompeter mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |