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AL-Info Nr. 68 April 2002 |
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Gericht vermisst Rassismus Seit Oktober 2001 findet in der BRD die größte Rasterfahndung ihrer Geschichte statt. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung wurden allein in Nordrhein-Westfalen dem Landeskriminalamt 4,7 Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter, 500000 der Hochschulen und 89000 des Ausländerzentralregisters übermittelt, um angeblichen "Schläfern" - nach herrschender Auffassung also männliche Studierende mit arabischer Herkunft oder muslimischen Glaubens - auf die Schliche zu kommen. Dafür wurden in NRW alle Männer zwischen 18 und 41 Jahren erfasst, an den Hochschulen nur diejenigen, die seit Januar 1996 zu irgendeinem Zeitpunkt immatrikuliert waren. Viele ASten kritisierten diesen rassistischen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung. Sie versuchten mit Protestresolutionen, Demonstrationen, Datenschutzaktionen und auch juristischen Mitteln gegen diese Repressionsmaßnahmen vorzugehen, die durch die so genannten Sicherheitspakete von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) durch weitere Maßnahmen zum radikalen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten noch ergänzt wurden. An der Universität Köln organisierte die AL im letzten Semester unter anderem Proteste gegen den so genannten Otto-Katalog. Mit Datenschutzformularen konnten und können StudentInnen erfragen, welche Daten über sie gespeichert sind und welche weitergegeben wurden, und so die Verwaltung unter Druck setzen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte am 11. Februar 2002 fest, bei der Rasterfahndung müssten AusländerInnen und Deutsche unterschiedlich behandelt werden. Bei Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist nach Auffassung des Landeskriminalamtes und des OLG "aufgrund der bereits bekannten Angehörigen oder Unterstützer des Netzwerkes von Usama Bin Laden eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten (...) erkennbar". Gerichte in Berlin und Hessen hingegen gaben den Klägern - auch den ausländischen - in der Sache Recht: Laut Aussage der Bundesregierung sei in der BRD keine konkrete Gefahrenlage vorhanden, die einen so tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen könnte. Dieser unverfrorene Staatsrassismus muss beendet werden. Wir fordern die sofortige Löschung aller vom Landeskriminalamt erfassten Daten - unabhängig von Staats- und Religionsangehörigkeit der Betroffenen. Markus Struben mmmmmmmmm mmmmmmm mmmmmm mmm mmm mmm mmm mmm mmmm mmm mm mmm mmm mmmm mm mm mmmm mm mm |