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Rasterfahndung |
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Rasterfahndung an deutschen Hochschulen
Im Zuge der "Anti-Terror-Maßnahmen" nach dem 11. September 2001 geraten die Hochschulen und vor allem ausländische Studenten ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden. Auf der bundesweiten Suche nach so genannten SchläferInnen sind jetzt die Einwohnermeldeämter und StudentInnensekretariate Nordrhein-Westfalens angewiesen worden, verschiedene Daten herauszugeben. An der Universität sind das derzeit alle männlichen Studierenden der Geburtsjahrgänge 1960 bis 1983, die sich zwischen 1996 und 2001 immatrikuliert haben. An verschiedenen Hochschulen laufen Klagen gegen diese pauschale Verdächtigung von Kommilitonen. Die Alternative Liste kann zwar leider keine Musterklagen an der Universität Köln organisieren - das wäre Aufgabe des derzeitigen Mitte-Rechts-AStA -, aber wir bieten euch die Möglichkeit an, mit den folgenden Formularen ein wenig für euren persönlichen Datenschutz zu tun. Diese Formulare stehen zum Download bereit und liegen an unseren Infotischen aus. 1. Formular an die Rechtsabteilung der Universität Köln Formular downloaden im pdf-Format
Nach § 18 DSG NW muss euch die Universität informieren, welche Daten über euch gespeichert worden sind und and wen die Daten weitergegeben worden sind. Einfach eure Adresse eintragen, gewünschte Informationen ankreuzen und mit Ort und Datum unterschreiben. Das Formular ist für einen Fensterumschlag vorgesehen. 2. Formular an das Einwohnermeldeamt Formular downloaden im pdf-Format
Nach § 9 MG NW muss auch euer Einwohnermeldeamt auf Antrag informieren, welche Daten über euch gespeichert werden und an wen sie weitergegeben werden. Mit diesem Formular könnt ihr die gewünschten Informationen anfordern und bei Bedarf auch die Weitergabe eurer Daten an Parteien, Adressbuchverlage etc. unterbinden. Einfach eure Adresse eintragen, gewünschte Informationen ankreuzen und mit Ort und Datum unterschreiben. Das Formular ist für einen Fensterumschlag vorgesehen. Adressieren müsst ihr es an euer zuständiges Einwohnermeldeamt. Das sind die jeweiligen Städte und Gemeinden, in kreisfreien Städten wie Köln das Bezirksamt. Alle Kölner Bezirksämter sind unter der Adresse Postfach 103564, 50475 Köln zu erreichen:
Diese Liste downloaden:
Wenn ihr in Hürth (Alstädten/Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Sielsdorf, Stotzheim) wohnt, wendet euch bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth. Weitere Adressen von Städten und Gemeinden in NRW findet ihr hier
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