Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal
Dienstvereinbarungen sind Verträge, die zwischen dem Personalrat und der Dienststelle,
vertreten durch den Rektor, getroffen werden. Anders als Tarifverträge, die (auf Arbeitnehmerseite)
nur für Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft gelten, haben Dienstvereinbarungen
Gültigkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ihr Personalrat hat eine Reihe von Dienstvereinbarungen mit der Universität zu Köln
geschlossen. Als Themen seinen beispielhaft genannt:
In allen Fällen hat der Personalrat zusammen mit dem Rektor Wege gefunden, Ihre
berechtigten Interessen durch verbindliche Zusagen der Dienststelle zu wahren.
Die Dienstvereinbarungen wurden von der Dienststelle nach §70 LPVG in geeigneter Weise bekannt
gemacht.
Um Ihnen die Suche zu vereinfachen, hier die Links zu den häufig nachgefragten Dienstvereinbarungen als PDF- Dateien: