Bei Anrechnungen bereits erbrachter Leistungen: Stellen Sie zunächst einen Antrag beim Prüfungsamt. Geben Sie dort die Leistungsbescheinigung der anderen Hochschule ab. Das Prüfungsamt verweist Sie an die verschiedenen Anrechner. Für die folgenden Kurse fahren Sie bitte mit Punkt 2 fort.
Bei Vorabanrechnungen: Wenn Sie vor Beginn eines Austauschsemester prüfen lassen wollen, ob ein ausländischen Kurs für einen bestimmten Kurs des Seminars für Wirtschafts- und Sozialstatistik angerechnet werden kann, fahren Sie direkt mit Punkt 2 fort. |