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Erasmus+ Study Abroad

The Erasmus+ application and selection process takes place in the faculties. Please check the website of the Centers for International Relations (ZIB) or the relevant departmental coordinators for information on deadlines, partner universities and documents to be submitted.

If you receive an exchange placement within the Erasmus+ program, you will be informed by the respective colleagues and nominated at the partner university. There, you will also have to formally enroll - you will usually receive the required information and documents from the respective host university by email.

The ZIB or the departmental colleagues will also provide you with information material for orientation and the next steps (e.g. checklist and factsheet - see below). In the checklist you will find the link to the online acceptance declaration. The timely submission of this document is mandatory in order for us to issue you the Grant Agreement.

The Grant Agreement informs you about your rights and obligations and the expected amount of your Erasmus+ grant. The amount of the mobility grant depends on your destination country.

The grant rates are valid for:

  • Summer Semester 2021

  • Winter Semester 2021/22

  • Two-semester stays abroad starting in WS 2021/22

Groups Countries Förderraten
1 Denmark, Finland, Ireland, Iceland, Liechtenstein, Luxembourg, Norway, Sweden, United Kingdom

450 €/month, or 15 €/day

2 Austria, Belgium, Cyprus, France, Greece, Italy, Malta, Netherlands, Portugal, Spain 390 €/month, or 13 €/day
3 Bulgaria, Croatia, Czech Republic, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Slovakia, Slovenia, FYR Macedonia, Turkey, Serbia 330 €/month, or 11 €/day

For initial guidance on the next steps in planning your semester abroad, please refer to the following documents:

Förderraten akademisches Jahr 2025/2026

Bei Rückfragen zur Nominierung an der Gasthochschule und dem Online Learning Agreement wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachkolleg*innen in den Fakultäten, von denen Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben.

 
Förderraten 

Für das Wintersemester 2025/25 und das Sommersemester 2026 gelten folgende Förderraten:

GruppenLänderFörderratenStipendienhöhe/-länge
Auslandssemester (3,5 Monate/105 Tage x Förderrate)*
Stipendienhöhe/-länge
Auslandsjahr (7 Monate/210 Tage x Förderrate)*
1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich600 EUR/Monat, bzw. 20 EUR/Tag2.100 EUR4.200 EUR
2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Zypern
540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag1.890 EUR3.780 EUR
3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag1.890 EUR3.780 EUR

* bei einem Aufenthalt unter 105 Tagen (1 Semester) bzw. 210 Tagen (2 Semester) wird die Förderung taggenau gezahlt

Reisekostenpauschalen 

Reisekostenpauschalen nach Luftliniendistanz* werden ab dem akademischen Jahr 2025/26 allen Studierenden, die an einer Langzeitmobilität teilnehmen, gezahlt:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 bis 99 KM28 EUR56 EUR
100 bis 499 KM211 EUR285 EUR
500 bis 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 bis 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 bis 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 bis 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM und mehr1.735 EUR1.735 EUR

* Köln - Zielort des Auslandsaufenthalts, laut Distance Calculator der EU

Übersicht Fahrtkostenpauschalen

Reisetage

zusätzlich wird eine Förderung von Reistagen gezahlt (Reisetag = Tagessatz der Förderrate):

Reiseart

gezahlte Reisetage

Standardverkehrsmittel

(z.B. Flugzeug/Auto/Fähre)

2 Tage

Nachhaltiges Verkehrsmittel

(z.B. Bus/Bahn/Carsharing/Fahrrad)

Distanz bis 499 km zum Zielort: 2 Tage

Distanz ab 500 km zum Zielort: 4 Tage 

für eine nachhaltige Reise muss die gesamte Strecke, d.h. gesamte Hin- und Rückreise zum und vom Zielort des Auslandsaufenthalts mit nachhaltigen Verkehrsmitteln gereist werden

Social Top-Ups

Des Weiteren kann folgende zusätzliche Förderung beantragt werden:

Social Top-up für 

(1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20

(2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

(3.) Erstakademiker*innen

(4.) erwerbstätige Studierende

Die o.g. Gruppen können zusätzlich zu dem oben genannten Erasmus+ Stipendium einenZuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-Ip wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet.
Die Social Top-Ips können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-Up dennoch nur einmal auszahlen.

Kriterien für Social Top-ups:

1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20

  • Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
  • Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

  • Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
  • Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
  • Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker*innen)

  • Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
  • Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
  • Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

4.) Studierende, die erwerbstätig sind

  • Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Auslandsaufenthalt in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet.
  • Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
  • Der Beschäftigungszeitraum darf maximal zwei Monate vor Mobilitätsantritt beendet werden. Beispiel: Mobilitätsantritt zum 15.10.2025. Das Beschäftigungsverhältnis darf frühestens zum 15.08.2025 beendet werden, damit noch ein zeitlicher Bezug zur Mobilität besteht.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
  • Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen
Förderraten akademisches Jahr 2024/2025
Aktuelles

Bei Rückfragen zur Nominierung an der Gasthochschule und dem Online Learning Agreement wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachkolleg*innen in den Fakultäten, von denen Sie die Zusage für einen Erasmus+ Austauschplatz erhalten haben.

 
Förderraten 

Für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025 gelten folgende Förderraten:

GruppenLänderFörderratenStipendienhöhe
Auslandssemester
(4 Monate* x Förderrate)
Stipendienhöhe
Auslandsjahr
(8 Monate* x Förderrate)
1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich600 EUR/Monat, bzw. 20 EUR/Tag2.400 EUR4.800 EUR
2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Zypern
540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag2.160 EUR4.320 EUR
3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ungarn 540 EUR/Monat, bzw. 18 EUR/Tag2.160 EUR4.320 EUR

* bei einem Aufenthalt unter 120 Tagen (1 Semester) bzw. 240 Tagen (2 Semester) wird die Förderung taggenau gezahlt

Was umfasst der Realkostenzuschuss? Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Des Weiteren kann folgende zusätzliche Förderung beantragt werden:

Social Top-up für (1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20; (2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen; (3.) Erstakademikerinnen und Erstakademiker; (4.) erwerbstätige Studierende

Die o.g. sozialen Gruppen können zusätzlich zu dem oben genanneten Erasmus+ Stipendium einenZuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-up wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet.
Die Social Top-ups können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-up dennoch nur einmal auszahlen.

Kriterien für Social Top-ups:

1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20

  • Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
  • Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

  • Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
  • Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
  • Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (ErstakademikerInnen)

  • Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
  • Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
  • Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

4.) Studierende, die erwerbstätig sind

  • Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet.
  • Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
  • Der Beschäftigungszeitraum darf maximal zwei Monate vor Mobilitätsantritt beendet werden. Beispiel: Mobilitätsantritt zum 15.10.2024. Das Beschäftigungsverhältnis darf frühestens zum 15.08.2024 beendet werden, damit noch ein zeitlicher Bezug zur Mobilität besteht.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
  • Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen

Dokumente zum Download

Akademisches Jahr 2024/2025

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Das Erasmus+ Programm sieht die Anrechnung von Studienleistungen vor. Die wichtigsten Instrumente für die Anerkennung sind das (Online) Learning Agreement und das Transcript of Records. Prüfen Sie frühzeitig, ob an der Partnerhochschule ein course catalogue (z. B. kommentiertes Vorlesungsverzeichnis) vorhanden ist. Klären Sie sowohl mit der aufnehmenden Einrichtung als auch mit dem Fachberater in Köln, ob Anerkennung möglich ist und welche Empfehlungen oder Einschränkungen bestehen und dokumentieren Sie Ihre Kurswahl in einem (Online) Learning Agreement. Holen Sie vor der Abreise ein Transcript of Records von der Gasthochschule ein, damit Ihre Leistungen aus dem Ausland verbindlich in das Kölner Studium integriert werden. Die Anerkennung erfolgt dann durch die Fachberater, das ZIB bzw. Prüfungsämter, nicht durch das International Office

Realkostenantrag für Studierende mit Kind(ern) und Studierende mit GdB

Studierende der o.g. Zielgruppen haben die Möglichkeit eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 € pro Semester zu beantragen.

Hierfür ist eine Beantragung beim DAAD erforderlich. Da es sich um ein sehr umfangreiches Antragsverfahren handelt, informieren uns interessierte Studierende bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz) über erasmus_students@verw.uni-koeln.de. Wir unterstützen Sie gerne im Antragsverfahren. Der Realkostenantrag muss mind. 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim DAAD eingegangen sein!

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zur Beantragung des Realkostenantrags:

Antragsformular Geförderte mit Kind(ern) - Abrechnungsformular Geförderte mit Kind(ern)

Antragsformular Geförderte mit Beeinträchtigung - Abrechnungsformular Geförderte mit Beeinträchtigung

Kontakt in der Abteilung 93 - Internationale Mobilität

Linda Cardung
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ Studium, BIPs & Digitalisierung
SSC
Raum 1.222
Tel.: 0221/ 470 - 90807
E-Mail: erasmus_students@verw.uni-koeln.de