Blended Intensive Programmes
Was sind Blended Intensive Programmes (BIPs)?
Blended Intensive Programmes (BIPs) sind ein innovatives Mobilitätsformat im Rahmen des Erasmus+ Programms. Sie kombinieren kurze, physische Mobilitätsphasen Mobilität (5 -30 Tage) an einer Gastinstitution mit virtuellen Lernphasen (variable Dauer). Diese Programme ermöglichen Studierenden und Lehrenden, internationale Erfahrungen zu sammeln und an interdisziplinären Projekten mitzuarbeiten.
Studierende haben so die Möglichkeit, an einer Kurzeitmobilität teilzunehmen, neue Lernmethoden auszuprobieren, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und mind. 3 ECTS zu erhalten.
Die finanzielle Förderung für mobile Teilnehmende* erfolgt durch ein Erasmus+ Kurzzeitstipendium.
Ein BIP soll von den jeweiligen Fachbereichen an den Partneruniversitäten gemeinsam konzipiert und idealerweise in die Curricula eingebettet werden. Mindestens 3 europäische Hochschulen sind an einem BIP beteiligt.
* mobile Teilnehmende = Teilnehmende, die zu einer Präsenzphase außerhalb Deutschlands reisen
Informationen für Fachbereiche
Beantragung
BIPs werden von den jeweiligen Fachbereichen konzipiert und beantragt.
Die Beantragung für Erasmus+ Gelder zur finanziellen Förderung von teilnehmenden Studierenden oder zur Ausrichtung eines BIPs in Köln erfolgt über die Abteilung 93 – Internationale Mobilität. Die Ausschreibung für BIPs, die bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sind, lief bis zum 30.04.2025. Weitere Ausschreibungen folgen in den kommenden Monaten.
Für Ihren Antrag reichen Sie bitte das Antragsformular per Email an erasmus_students@verw.uni-koeln.de ein. Nach der Antragsfrist sichten wir die eingegangenen Anträge und geben eine Rückmeldung zum Erhalt der Gelder.
Antrag als entsendende Hochschule:
Von Ihnen ausgewählte Studierende sollen an einem BIP im Ausland teilnehmen. Die Studierenden erhalten für die physische Mobilität ein Kurzzeitstipendium aus Erasmus+ Geldern.
Antrag als koordinierende Hochschule:
Sie möchten ein BIP in Köln koordinieren und ausrichten und gemeinsam mit mind. zwei weiteren europäischen Hochschulen ein Lehr- und Lernformat für ein BIP vor Ort entwickeln.
Kölner Studierende können daran teilnehmen, erhalten aber kein Erasmus+ Stipendium.
Sie erhalten für die Organisation des BIPs Organisationsgelder (OS-Mittel, 400 € pro Teilnehmendem*r).
Sowohl als entsendende als auch als koordinierende Hochschule ist die Erstellung eines Inter-Institutional Agreements (IIA) zwischen den beteiligten Fachbereichen der Hochschulen zwingend notwendig!
Aufgaben
Welche Aufgaben hat der Fachbereich?
- Absprachen und Organisation mit den Partneruniversitäten inkl. Inter-Institutional Agreement (IIA)
- Inhaltliche Ausgestaltung und organisatorische Vorbereitung des BIP (in Absprache mit der aufnehmenden Hochschule), gemeinsames Lernkonzept und Lernprogramm mit Rahmenprogramm erstellen
- Klärung des Status der entsendeten Teilnehmenden an der aufnehmenden Einrichtung (Einschreibung etc.)
- Auswahl- und Bewerbungsprozess der Geförderten
- Informationsweitergabe an Teilnehmende der UzK
- Erstellen des Learning Agreements
- Anerkennung der 3 ECTS
- Einholen der erforderlichen Abschlussdokumente und Weiterleitung an Abt. 93
Informationen für Studierende
Teilnahme für Studierende
Wenn Sie an einem BIP im Ausland teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges ZIB oder Ihren Fachbereich, um sich nach aktuellen Möglichkeiten zu erkundigen.
Als Allianzuniversität der European University for Well-Being (EUniWell) steht Ihnen zudem das EUniWell Kursangebot zur Verfügung. In EUniWells gemeinsamem Kurskatalog werden in regelmäßigen Abständen BIPs ausgeschrieben, welche eine Präsenzphase an einer der EUniWell Universitäten im europäischen Ausland beinhalten. Bitte beachten Sie die Bedingungen zur Teilnahme sowie die Informationen zu den angesprochenen Zielgruppen auf der jeweiligen Webseite eines BIPs im Kurskatalog. Die Bewerbung erfolgt direkt über den Kurskatalog.
Tipp: Klären Sie am besten vorab die Möglichkeiten einer Anerkennung mit Ihrem Fach, sofern eine solche gewünscht ist.
BIPs werden durch die jeweiligen Fachbereiche bzw. EUniWell Universitäten organisiert und ausgeschrieben. Das International Office ist nicht für die Ausrichtung eines BIPs zuständig, lediglich für die Finanzierung!
Erfahrungsberichte ehemaliger Studierender finden Sie hier.
Förderraten für die Teilnahme an einem BIP im Ausland
Achtung: Die Förderregelungen können sich jährlich ändern.
| Grundstipendium / Person / Tag | Fahrtkostenpauschale | Social Top-Up |
|---|---|---|
| 79 EUR | Berechnet nach Entfernung des Ortes der Präsenzphase gemäß Tabelle ‘Fahrtkostenpauschale’. Die Green Travel Fahrtkostenpauschale wird gezahlt, wenn sowohl die Hin- als auch die Rückreise vollständig nachhaltig erfolgen. | * 100 EUR einmalig bis 14 Tage, 150 EUR einmalig ab 14 Tagen bis 30 Tagen (1) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20 (2) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen (3) Erstakademiker*innen (4) Erwerbstätige Studierende |
*Fahrtkostenpauschale
Die Fahrtkostenpauschale wird gemäß der Förderbedingungen im Erasmus+ Programm nun allen Stipendiat*innen gezahlt. Das Green Top-Up erhalten Sie bei Erfüllung der Bedingungen generell über die höhere Green Travel Fahrtkostenpauschale.
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
|---|---|---|
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1735 EUR | 1.735 EUR |
Einzureichende Dokumente für die Förderung
Vor der Mobilität
Grant Agreement
Learning Agreement (unterschrieben seitens Fachbereich/Fakultät)
Nach der Mobilität
Letter of Confirmation
Onlineumfrage (EU-Survey)
Erfahrungsbericht
Transcript of Records (ToR), ggf. Anerkennungsnachweis
Weitere Informationen
- Es ist keine Doppelförderung von einem gleichzeitigen Erasmus Langzeitaufenthalt und der Teilnahme an einem BIP im Ausland zulässig
- Die Teilnahme an einem BIP im Ausland wird auf das zulässige Kontingent einer Inanspruchnahme der Erasmus+ Förderung pro Studienzyklus angerechnet (je 360 Tage pro Zyklus)
- Zur Anerkennung der erworbenen Credit Points während des BIPs kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihren Fachbereich!
Weitere Informationen finden Sie hier: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
Kontakt in der Abteilung 93 - Internationale Mobilität
Linda Cardung
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ Studium, BIPs & Digitalisierung
SSC
Raum 1.222
Tel.: 0221/ 470 - 90807
E-Mail: erasmus_students@verw.uni-koeln.de