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Erasmus+ Praktika

Erasmus+: Das Bildungsprogramm der Europäischen Union für den Hochschulbereich

Innerhalb des Erasmus+ Programms werden auch Praktika von Studierenden in Unternehmen, Institutionen und Organisationen im europäischen Ausland gefördert.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Ziel ist es, dass Studierende in einem internationalen Arbeitsumfeld Berufserfahrung sammeln können und die Anforderungen des EU weiten Arbeitsmarktes kennenlernen. Des Weiteren können die Studierenden ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten gefördert werden.

Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten (monatlicher Mobilitätszuschuss)*
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und/oder chronischer Erkrankung, sowie Studierende mit Kind(ern)

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Akademisches Jahr 2025/2026
Förderzeitraum

Der Mobilitätszuschuss richtet sich nach dem Zielland im akademischen Jahr 2025/2026 (Praktikumsbeginn zwischen 01.10.2025 und 30.09.2026).

 
Förderraten und wichtige Informationen
GruppenLänderFörderraten
1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich*750€/Monat
2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern690€/Monat
3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonia, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn690€/Monat

* Praktika im Vereinigten Königreich sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, bitte halten Sie mit uns Rücksprache.


Des Weiteren können Studierende zusätzliche Förderungen beantragen:

Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht (Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind). 

Was umfasst der Realkostenzuschuss? Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Reisekostenpauschalen 

Reisekostenpauschalen nach Luftliniendistanz* werden ab dem akademischen Jahr 2025/26 allen Studierenden, die an einer Langzeitmobilität teilnehmen, gezahlt:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 bis 99 KM28 EUR56 EUR
100 bis 499 KM211 EUR285 EUR
500 bis 1999 KM309 EUR417 EUR
2000 bis 2999 KM395 EUR535 EUR
3000 bis 3999 KM580 EUR785 EUR
4000 bis 7999 KM1.188 EUR1.188 EUR
8000 KM und mehr1.735 EUR1.735 EUR

* Köln - Zielort des Auslandsaufenthalts, laut Distance Calculator der EU

Übersicht Fahrtkostenpauschalen

Reisetage

zusätzlich wird eine Förderung von Reistagen gezahlt (Reisetag = Tagessatz der Förderrate):

Reiseart

gezahlte Reisetage

Standardverkehrsmittel

(z.B. Flugzeug/Auto/Fähre)

2 Tage

Nachhaltiges Verkehrsmittel

(z.B. Bus/Bahn/Carsharing/Fahrrad)

Distanz bis 499 km zum Zielort: 2 Tage

Distanz ab 500 km zum Zielort: 4 Tage 

für eine nachhaltige Reise muss die gesamte Strecke, d.h. gesamte Hin- und Rückreise zum und vom Zielort des Auslandsaufenthalts mit nachhaltigen Verkehrsmitteln gereist werden

Social Top-Ups

Des Weiteren kann folgende zusätzliche Förderung beantragt werden:

Social Top-up für 

(1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20

(2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen

(3.) Erstakademiker*innen

(4.) erwerbstätige Studierende

Die o.g. Gruppen können zusätzlich zu dem oben genannten Erasmus+ Stipendium einenZuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-Ip wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet.
Die Social Top-Ips können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-Up dennoch nur einmal auszahlen.

Kriterien für Social Top-ups:

1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20

  • Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
  • Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

  • Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
  • Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
  • Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker*innen)

  • Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
  • Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
  • Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

4.) Studierende, die erwerbstätig sind

  • Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend vor dem Auslandsaufenthalt in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet.
  • Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
  • Der Beschäftigungszeitraum darf maximal zwei Monate vor Mobilitätsantritt beendet werden. Beispiel: Mobilitätsantritt zum 15.10.2025. Das Beschäftigungsverhältnis darf frühestens zum 15.08.2025 beendet werden, damit noch ein zeitlicher Bezug zur Mobilität besteht.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
  • Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen
Akademisches Jahr 2024/2025
Förderzeitraum

Der Mobilitätszuschuss richtet sich nach dem Zielland im akademischen Jahr 2024/2025 (Praktikumbeginn zwischen 01.10.2024 und 30.09.2025).

 
Förderraten und wichtige Informationen
GruppenLänderFörderraten
1Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Leichtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Scweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich*750€/Monat
2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern690€/Monat
3Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonia, Polen, Rumaänien, Serbien, Türkei, Ungarn690€/Monat

* Praktika im Vereinigten Königreich sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, bitte halten Sie mit uns Rücksprache.


Des Weiteren können Studierende zusätzliche Förderungen beantragen:

Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“

Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht (Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind). 

Was umfasst der Realkostenzuschuss? Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Social Top-up für (1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/GdB 20; (2.) Studierende, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt durchführen; (3.) Erstakademikerinnen und Erstakademiker; (4.) erwerbstätige Studierende

Die o.g. sozialen Gruppen können zusätzlich zu dem Erasmus+ Stipendium einen Zuschuss von 250 EUR/ Monat beantragen. Das Social Top-up wird analog zum Finanzierungszeitraum berechnet, d.h.
- bei einem Auslandssemester: 3 Monate x 250 EUR = 750 EUR
- bei einem Auslandsjahr: 6 Monate x 250 EUR = 1.500 EUR
Die Social Top-ups können nicht miteinander kombiniert werden, d.h. gehören Sie zu zwei der oben genannten sozialen Gruppen, können wir das Top-up dennoch nur einmal auszahlen.

Kriterien für Social Top-ups:

1.) Studierende mit chronischer Erkrankung/ Grad der Behinderung (GdB) von min. 20

  • Die chronische Erkrankung bzw. die Beeinträchtigung (auf welcher der GdB basiert) führt zu auslandsbedingten Mehrkosten (z.B. dem Erwerb von Medikamenten im Ausland).
  • Weder die Art der Erkrankung noch die Höhe des GdB müssen angegeben werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. ein ärztliches Attest, das den finanziellen Mehrbedarf bestätigt) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

2.) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchführen

  • Die Studierenden werden während des Auslandsaufenthaltes von mindestens einem Kind begleitet.
  • Die Höhe des Social Top-ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder, d.h. reisen zwei Kinder mit ins Auslandssemester, werden dennoch nur 250 EUR/ Monat berücksichtigt.
  • Auch wenn Studierenden von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner begleitet werden, können Sie das Social Top-up beantragen. Sollte der Partner/ die Partnerin ebenfalls ein Erasmus+ Stipendium erhalten, kann das Social Top-up nur von einer Person beantragt werden.
  • Mögliche Nachweise (z.B. Geburtsurkunde oder Reisunterlagen des Kindes) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

3.) Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (ErstakademikerInnen)

  • Beide Elternteile/ Bezugspersonen haben keinen Abschluss an einer Hoch- oder Fachhochschule erworben.
  • Im Ausland erworbene Studienabschlüsse der Eltern/ Bezugspersonen gelten als akademischer Abschluss – selbst wenn diese nicht in Deutschland anerkannt werden. Liegt dieser Fall vor, können Studierende das Social Top-up also nicht beantragen.
  • Mögliche Nachweise (z.B. formlose Erklärungen des jeweiligen Elternteils) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

4.) Studierende, die erwerbstätig sind

  • Die Studierenden haben vor Mobilitätsantritt mindestens sechs Monate fortlaufend in einem Beschäftigungsverhältnis gearbeitet.
  • Die Studierenden haben während der Tätigkeit monatlich durchschnittlich mindestens 450 EUR und maximal 850 EUR verdient (Nettoverdienst).
  • Der Beschäftigungszeitraum darf maximal zwei Monate vor Mobilitätsantritt beendet werden. Beispiel: Mobilitätsantritt zum 15.10.2024. Das Beschäftigungsverhältnis darf frühestens zum 15.08.2024 beendet werden, damit noch ein zeitlicher Bezug zur Mobilität besteht.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, d.h. die Tätigkeit wird nicht online vom Gastland aus fortgesetzt, sondern pausiert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich!
  • Mögliche Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen) sind nur auf Anfrage der Abteilung 93 einzureichen.

Hinweise zum Brexit

Für Studierende, deren Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich stattfinden soll, gelten besondere Förderbedingungen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen frühzeitig (d.h. mindestens 4 Monate vor Praktikumsbeginn)!

Realkostenantrag für Studierende mit Kind(ern) und Studierende mit GdB 

Studierende der o.g. Zielgruppen haben die Möglichkeit eine Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität von bis zu 15.000 € pro Semester zu beantragen.

Hierfür ist eine Beantragung beim DAAD erforderlich. Da es sich um ein sehr umfangreiches Antragsverfahren handelt, informieren uns interessierte Studierende bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt der Bewerbung um einen Austauschplatz) über erasmus_students@verw.uni-koeln.de. Wir unterstützen Sie gerne m Antragsverfahren. 

 

Ansprechpartner*innen

Bei der Förderung von Praktika im Rahmen des Erasmus Programms wenden Sie sich Studierende der

Humanwissenschaftlichen Fakultät,
Medizinischen Fakultät,
Rechtswissenschaftliche Fakultät,
WiSo-Fakultät

bitte direkt an die ZiBs in Ihrer Fakultät!!!!

Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

bitte an die Erasmus-KoordinatorInnen der einzelnen Fachgruppen: https://mathnat.uni-koeln.de/international/koordinationsstelle-fuer-internationales

Philosophischen Fakultät 

bitte direkt an das Dezernat Internationales - Abteilung 93 Internationale Mobilität,
Ansprechpartnerin: Annika Schwarz, M.A.

Kontakt in der Abteilung 93 - Internationale Mobilität

Annika Schwarz
Abteilung Internationale Mobilität | Erasmus+ Praktikum & Personalmobilität
SSC
Raum 1.204
Tel.: 0221/ 470 - 90808
E-Mail: erasmus_students@verw.uni-koeln.de

 

Bewerbung und Voraussetzung

Voraussetzung

Als eingeschriebene Studierende an der Philosophischen Fakultät können Sie sich auf eine Praktikumsförderung aus Erasmus+ Mitteln im Dezernat Internationales bewerben. Alle anderen Studierenden wenden sich bitte direkt an das ZiB Ihrer Fakultät!

Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern und im europäischen Ausland absolviert werden. Sie suchen sich Ihren Praktikumsplatz selbst in Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und anderen Organisationen (z.B. auch Goethe-Institute). Ausgeschlossen sind: Nationale diplomatische Vertretungen sowie EU-Institutionen und solche, die EU-Programme verwalten (vollständige Liste hier).

Das Praktikum können Sie jederzeit antreten, unabhängig von Semesterzeiten. Es muss entweder in der Studienordnung verpflichtend oder empfohlen sein bzw. als berufsqualifizierend eingestuft werden.

Zudem können Absolventen / Graduierte bis zu 12 Monate nach Studienabschluss für ein Auslandspraktikum gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die gleichen Bestimmungen (Bewerbung, Auswahl, Mobilitätszuschuss) wie für Studierende.

Bewerbung im Dezernat Internationales

Bitte bewerben Sie sich mindestens zwei Monate vor geplantem Praktikumsbeginn. Ein frühzeitige Bewerbung ist aufgrund der begrenzten Fördermittel zu empfehlen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als ein PDF Dokument an folgende Email-Adresse: erasmus_students(at)verw.uni-koeln.de

Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Studienbescheinigung (Kopie)
  • Aufstellung über alle benoteten Scheine/Prüfungen (Transcript of Records)
  • Tätigkeitsbeschreibung der Praktikumsstelle (selbst formuliert)
  • Zusage der Praktikumsstelle (z.B. Email-Korrespondenz) mit Angabe des genauen Praktikumszeitraums

Auswahlkriterien:

  • Motivation
  • Inhaltliche Verbindung zum Studium
  • Studienleistungen
  • Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
Förderung

Die Fördersumme richtet sich nach der jeweiligen Ländergruppe Ihres Ziellandes (s.o.) Sollte Ihr Praktikum vergütet sein, können Sie sich dennoch um ein Erasmus+ Stipendium bewerben.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund stehen für Studierende mit Behinderung(en) und chronischen Erkrankungen sowie für Studierende mit Kind(ern) Sondermittel zur Verfügung. Hierzu beraten wir Sie gern. Sprechen Sie uns darauf an.

Mit Antritt des Stipendiums verpflichten Sie sich, einen Stipendienvertrag (Grant Agreement) sowie ein Learning Agreement for Traineeships zu unterzeichnen. Des Weiteren müssen Sie vor Beginn des Praktikums als auch nach Beendigung verpflichtend einen Online-Sprachtest in der Arbeitssprache absolvieren.

Nach dem Auslandspraktikum verpflichten Sie sich einen Erfahrungsbericht einzureichen sowie an einer Online-Umfrage (EU Survey) der EU-Kommission teilzunehmen.

Durch Erasmus+ geförderte Auslandspraktika sollen grundsätzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium haben. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+ Förderung.

Online-Sprachenförderung

Der Online-Sprachtest steht für die verschiedene europäische Amtssprachen zur Verfügung. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+. Muttersprachler*innen müssen den Sprachtest nicht absolvieren. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmenden als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb erfassen zu können.

Learning Agreement for Traineeships

Wenn Sie sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, haben Sie es sich sicher zum Ziel gesetzt, Ihre interkulturellen Kompetenzen zu erhöhen und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Sie sollten sich zu Beginn eine Liste mit dem, was Sie einbringen können, Ihren Interessen und Studienschwerpunkten machen. Und Sie sollten sich ein Bild von der Branche und dem Arbeitsumfeld entwerfen, in denen Sie arbeiten und lernen wollen, damit das Praktikum im Ausland ein Erfolg für Sie werden kann. Je genauer Ihre eigenen Vorstellungen sind, desto einfacher wird es auch für Ihre Arbeitgeber.

Eine Hilfestellung dazu soll, wenn Sie durch Erasmus+ gefördert werden, das Learning Agreement for Traineeships geben, das für eine Förderung mit Erasmus+ obligatorisch von Ihnen, der aufnehmenden Praktikumseinrichtung und der Universität zu Köln unterzeichnet wird, sobald Sie eine Zusage für eine Erasmus+ Förderung erhalten haben. Eine ausführliche Arbeitsbeschreibung ist auch für Sie eine Orientierung vorab.

Sie bekommen außerdem, sofern das Praktikum nicht im Diploma Supplement bzw. im Transcript of Records ausgewiesen wird, einen Europass Mobilität, der Ihre Praktikumsleistungen dokumentiert.

Erfahrungsbericht

Nach Abschluss des Praktikums sind Sie verpflichtet, einen Erfahrungsbericht einzugeben, der Ihre Auslandserfahrungen in einem Fließtext zusammenfasst.

Wichtige Informationen, die im Erfahrungsbericht enthalten sein sollten, sind:

  • Ihr Vorgehen: Wie haben Sie den Praktikumsplatz gefunden, welche Kriterien waren wichtig?
  • Charakterisierung des Unternehmens
  • Gab es eine Projektbeschreibung vorab?
  • Tätigkeiten
  • Qualifikationen, neues Wissen, feedback des Arbeitgebers
  • Vergleich Erwartungen - Erfahrungen
  • Praktische Tipps zur Organisation und Durchführung
Anerkennung

Die Anerkennung des Auslandspraktikums wird im „Learning Agreement for Traineeships“ vereinbart. Vorabinformationen können Sie bei Ihrer Fakultät bzw. ZIB einholen.

Versicherung

Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer des Praktikums im Ausland kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein müssen! Sollte kein Versicherungsschutz über die Praktikumseinrichtung bestehen, müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Eine Möglichkeit, wäre z.B. die Gruppenversicherung des DAAD (Tarif 720, derzeit 32 €/ Monat). Den Anmeldebogen finden Sie hier.