Schwerer wiegt der Forscherin und dem Leitenden Oberstaatsanwalt zufolge der Einwand, dass sich das Verfahren selbst durch die Technik verändern könne. Zum Beispiel, dass Zeug*innen eingeschüchtert sind und sich zurückhaltender vor Gericht äußern. »Es ist auf jeden Fall ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten und Zeug*innen«, sagt die Doktorandin. Sie vermutet dennoch, dass die meisten Menschen recht schnell ausblenden, dass da eine Aufzeichnung mitläuft. Mikrofone seien eh schon im Gerichtssaal vorhanden, nun kämen lediglich kleine Kameras an der Decke hinzu. »Der Stressfaktor ist die Gerichtssituation selbst. Daher bezweifle ich, dass die zusätzliche Technik das Aussageverhalten signifikant beeinflusst. Aber genau können wir das wohl erst nach weiteren Erfahrungen beurteilen.«
Der Mensch soll nicht ersetzt werden
Hartmann zufolge horchen auch Richter*innen bei der Aussicht auf, dass das lästige Protokollieren in Zukunft wegfallen könnte. Doch sie befürchteten, dass die höher stehenden Instanzen unter Druck geraten könnten. Was als Entlastung der Gerichte gedacht ist, könnte dann zu einer neuen Belastung werden: »Das Revisionsverfahren ist eine reine Rechtsfehlerüberprüfung. Das heißt, es wird lediglich noch einmal auf die Urteilsgründe geschaut«, sagt Einnatz. Zeugenaussagen dürfen hier nicht noch einmal überprüft werden.
Doch die Existenz eines vollständigen Protokolls könnte den Druck auf die Gerichte erhöhen, sich noch einmal mit den Zeugenaussagen aus der vorherigen Instanz zu beschäftigen. »Manche Richter befürchten, dass sich dann der Charakter des Revisionsverfahrens verändert«, sagt Hartmann. Er sieht hier eine Lösung in der klaren Regelung, in welcher Instanz welche Beweismittel betrachtet werden dürfen. So müssten nicht alle Sachverhalte immer wieder aufgerollt werden.
So sehr er eine Entlastung der Gerichte und eine Qualitätssteigerung ihrer Arbeit erwartet – Hartmann ist überzeugt, dass digitale Mittel und Künstliche Intelligenz immer nur ein Hilfsmittel sein können: »Wir wollen den Menschen auf keinen Fall ersetzen. In Deutschland gibt es weder einen ›Roboprosecutor‹ noch einen ›Robojudge‹ – und das wird auch nicht so kommen.«
DAS KÖLNER GERICHTSLABOR trägt Erfahrungen zur audiovisuellen Dokumentation von Strafprozessen zusammen, um die Potentiale dieser Technik zur Unterstützung von Gerichtsverfahren zu erkunden. Die Idee geht auf einen Workshop im Rahmen des EDV-Gerichtstages 2019 zurück, der Ideen sammelte, wie die Justiz in Deutschland digitaler werden kann.
Studierende haben mit dem Gerichtslabor seit September 2021 die Möglichkeit, sich realitätsnah auf ihre spätere Berufspraxis vorzubereiten. Das begleitende Forschungsprojekt »Elektronischer (Straf-) Gerichtssaal der Zukunft« untersucht parallel die Chancen und Grenzen der dort erprobten neuen Methoden und identifiziert möglichen Reformbedarf in der Strafprozessordnung.
Die technische Lösung, Fujitsu ARCONTE, ist ein vor Ort eingerichtetes System zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwaltung und Verteilung aller audiovisuellen Protokolle, die im Gerichtslabor entstehen.
Die am Gerichtslabor beteiligten Einrichtungen kommen für ihren jeweiligen Kostenbeitrag selbst auf. Die Kölner Universitätsstiftung unterstützt den Anteil der Universität mit 80.000 Euro im Rahmen der Förderung moderner Hochschullehre