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10 Jahre Transplantationsgesetz - eine Bilanz

Uni Köln diskutiert über Entwicklungen, Steuerungsschwächen und Reformoptionen

Köln, den 23. November 2007 - Organspende und Organstransplantation sind sensible Themen - sie müssen gesetzlich klar geregelt sein, damit jeglicher Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Das Transplantationsgesetz (TPG) bietet diese Rechtssicherheit seit 1997. 10 Jahre danach werden die 3. "Kölner Gespräche" Bilanz ziehen und sich mit Recht und Ethik der Gesundheitsversorgung beschäftigen. Die Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln begrüßt Experten aus den Bereichen Medizin, Forschung und Recht. Neben Prof. Dr. Wolfram Höfling (Direktor des Instituts für Staatsrecht und Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens der Universität zu Köln) werden u.a. Prof. Dr. phil. Hartmut Kliemt (Professur für Philosophie und Ökonomik, Frankfurt) sowie Frau Dr. Michaela Moritz (Leiterin der obersten österreichischen Gesundheitsbehörde) referieren.

Das Symposium beschäftigt sich mit vier Themenblöcken: Die Entwicklung der Transplantationsmedizin und ihre rechtliche Ordnung, Akteure und Organisationsstrukturen, Organknappheit: Die "Beschaffungsebene" und Allokationsfragen wie "Was ist eine gerechte Verteilung knapper Organe?". Im Anschluss an die Themenblöcke werden die Referenten jeweils zur Diskussion zur Verfügung stehen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, an der beitragsfreien Tagung teilzunehmen.

 

Termin:
Fr. 30. November 2007, 10.00 Uhr,
im Neuen Senatssaal,
Hörsaalgebäude der Universität zu Köln,
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln

Internet:
<link http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/>http://www.gesundheitsrecht.net/
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/inststaa/</link>

Bei Rückfragen:
Marianne Becker,
Email: <link sekretariat@institut-staatsrecht.de>sekretariat@institut-staatsrecht.de</link>,
Tel: 0221/ 470-3395

<link pressestelle@uni-koeln.de></link>