Verhinderung und Verfolgung grenzüberschreitender Korruption haben in der unternehmensinternen und staatsanwaltlichen Praxis seit einigen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dabei sind die dem Verbot der Auslandsbestechung zugrunde liegenden Kriminalisierungskonzepte nicht geklärt und neuartige Präventionsstrategien umstritten. Die von der Bundesregierung beschlossene Ausweitung des deutschen Antikorruptionsstrafrechts verleiht der Tagung eine besondere Aktualität.
Dr. Elisa Hoven und Professor Dr. Michael Kubiciel vom Institut für Strafrecht und Strafprozeßrecht der Universität zu Köln veranstalten ein Kolloquium, auf dem sich die führenden Köpfe des Wirtschaftsstrafrechts mit dem Phänomen der Auslandsbestechung, insbesondere dem Strafgrund, der Durchsetzung und der Prävention befassen werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden ebenso thematisiert werden wie kriminologische Zusammenhänge, Probleme (transnationaler) Ermittlungen und Compliance-Strategien.
Wann 6. und 7. Februar 2015
Wo Schloss Wahn, Köln-Porz, Burgallee 2
Bei Rückfragen
Professor Dr. Michael Kubiciel
Institut für Strafrecht und Strafprozeßrecht
0221-470 4284
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