UNIVERSITÄT ZU KÖLN
SEMINAR FÜR ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND UNTERNEHMENSRECHNUNG
Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Josef  Kloock

MERKBLATT
ZUR ANFERTIGUNG EINES HAUPTSEMINARREFERATES
UND EINER DIPLOMARBEIT
(Stand: 3. Juli 1997)

Inhaltsverzeichnis
    1 Voraussetzungen für die Übernahme einer Hausarbeit bzw. eines Referates
    2 Abgabe, Vortrag und Note
    3 Übernahme und Anforderungen an Diplomarbeiten
    4 Formale Anforderungen an die Hausarbeit
    4.1 Regelmäßige Bestandteile
    4.2 Zitierweise
    4.3 Sonstiges
    5 Inhaltliche Anforderungen
    6 Betreuende Assistent(inn)en
1. Voraussetzungen für die Übernahme einer Hausarbeit bzw. eines Referates

In den Hauptseminaren werden ausgewählte Probleme aus der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, aus Unternehmensrechnung I (Operatives Erfolgsmanagement), Unternehmensrechnung II (Kontrollmanagement) oder Unternehmensrechnung III (Publikationsmanagement) behandelt. Für den Erwerb eines Hauptseminarscheines ist die Anfertigung einer Hausarbeit mit gegebenenfalls entsprechendem Vortrag erforderlich.

Die Themen der Hauptseminarsitzungen sowie die Anmeldezeiten werden rechtzeitig am Ende des vorhergehenden Semesters durch Aushang am Schwarzen Brett des Seminars für Unternehmensrechnung und an dem des Seminars für Wirtschaftsprüfung bekanntgegeben.

Eine Anmeldung kann nur persönlich und grundsätzlich nur während der auf der Seminarankündigung angegebenen Zeit bei dem(der) betreuenden Assistenten(in) erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich.

Die Auswahl eines Hausarbeitsthemas aus der veröffentlichten Themenliste bleibt grundsätzlich dem Studenten überlassen. Dabei muß jedoch gleichzeitig durch den(die) betreuende(n) Assistenten(in) eine annähernde Gleichverteilung von Referenten auf die angebotenen Themen sichergestellt werden.

2. Abgabe, Vortrag und Note des Referats

Die ausgearbeitete Hausarbeit ist mindestens 14 Tage vor dem entsprechenden Sitzungstermin (geheftet und gelocht) - zusammen mit einer Kurzfassung - in dreifacher Ausfertigung am Seminar einzureichen. Später eingereichte Hausarbeiten können nicht als Seminarleistung anerkannt werden.

Wer eine Hausarbeit abgegeben hat, muß sich ferner auf den mündlichen Vortrag vorbereiten. Der Vortragende wird auf telefonische Anfrage bekanntgegeben. Der Vortrag soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten und möglichst frei gehalten werden. Bei unentschuldigtem Fehlen in der für das Referat vorgesehenen Sitzung kann ein Hauptseminarschein auch dann nicht erteilt werden, wenn die Hausarbeit ausreichend oder besser war. Die nicht vortragenden Referenten haben sich an der Diskussion rege zu beteiligen; sie können auch gezielt angesprochen und um ihre Meinung gebeten werden.

Die Hausarbeitsnote bestimmt sich grundsätzlich nach der schriftlichen Leistung. Der Vortrag bzw. die Diskussionsbeiträge in der entsprechenden Hauptseminarsitzung sowie die rege Diskussionsbeteiligung im Verlauf des gesamten Hauptseminars können die Note jedoch beeinflussen.

Die Referatsnoten werden frühestens nach der ersten auf das jeweilige Referatsthema folgenden Sitzung bekanntgegeben. Es besteht die Möglichkeit, sich in der Sprechstunde des (der) betreuenden Assistenten(in) die vergebene Note begründen zu lassen. So kann der Hauptseminarteilnehmer auf Mängel aufmerksam gemacht werden, die es in Zukunft zu vermeiden gilt.

3. Übernahme und Anforderungen an Diplomarbeiten

Vor der Übernahme einer Diplomarbeit ist sehr dringend der Erwerb eines Seminarscheins durch eine Hausarbeit in einem Hauptseminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre oder Unternehmensrechnung zu empfehlen. Durch eine solche Hausarbeit gewinnt man erst die notwendigen Einsichten in die formaltechnischen, inhaltlichen und literaturbedingten Anforderungen des Seminars an eine wissenschaftliche Arbeit. Bezüglich dieser Anforderungen gelten die weiteren Ausführungen der Abschnitte 4.- 6. analog.

4. Formale Anforderungen an die Hausarbeit

4.1 Regelmäßige Bestandteile

Die abzugebenden Referatsexemplare bestehen in der Regel aus:

4.2 Zitierweise

Wörtliche Zitate sind zu vermeiden. Sofern zitiert wird, wörtlich oder sinngemäß, muß die jeweilige Quelle angegeben werden.

Die Zitierweise muß lediglich den Anforderungen von Logik, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit genügen. Es bietet sich jedoch an, auf die in der wissenschaftlichen Praxis verwendeten Methoden - wie z.B. Kurzzitierweise - zurückzugreifen (s. hierzu die einschlägige Literatur zur Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten).

4.3 Sonstiges

Kopien aus Aufsätzen oder Büchern innerhalb einer Hausarbeit oder im Anhang sind stets zu vermeiden. Um die Lesbarkeit der weiteren abzugebenden Exemplare zu gewährleisten, sollten entsprechend gute Kopierer benutzt werden. Das Einreichen der Hausarbeit auf Umweltschutzpapier wird grundsätzlich empfohlen, sofern die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird.

Korrekte Rechtschreibung, Interpunktion und klare Ausdrucksweise werden als selbstverständlich angesehen.

5. Inhaltliche Anforderungen

Die Hausarbeit stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar. Aufgrund der Begrenzung der Seitenzahl kann sich der Inhalt der Hausarbeit nur auf die wesentlichen Aspekte des Hausarbeitsthemas beschränken. Vom Zentralthema abweichende Ausführungen sind ebenso zu vermeiden wie das Auslassen wichtiger Teilaspekte. Durch die gesamte Hausarbeit sollte sich ein logischer, nachvollziehbarer Gedankenfaden ziehen. Wiederholungen, Widersprüche und sachliche Fehler sind folglich auszuschließen. Die verwendete Begriffssystematik muß einheitlich, klar und wissenschaftlich sein und sollte sich ferner an denen vom Seminar herausgegebenen Arbeitsunterlagen zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, zu UI, UII und UIII orientieren. Neben Grundlagenbeiträgen müssen auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Hausarbeit verarbeitet werden.

Hausarbeiten sollen auf jeden Fall eigenständige Formulierungen und eigenständige Überlegungen enthalten, die jedoch hinreichend begründet sein müssen. Dabei sollte auf eine verständliche Fachsprache Wert gelegt werden. Um Eigenständigkeit zu demonstrieren und um nachzuweisen, daß man die aus der Literatur übernommenen Ausführungen auch verstanden hat, sollte man, sofern möglich, selbsterstellte Zahlenbeispiele im Textteil oder im Anhang darstellen.

6. Betreuende Assistent(inn)en

Bei weiteren Fragen bezüglich Form und Inhalt kann sich der Seminarteilnehmer während der Sprechstundenzeiten an den(die) betreuende(n) Assistenten(in) wenden. Insbesondere die Gliederung der Hausarbeit sollte mit dem(der) Assistenten(in) abgesprochen werden. 


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