Diplomarbeit
(Stand: 12.05.2003)
- In der Regel werden Sie die Diplomarbeit in Ihrem Hauptfach
machen. Falls DiplombetreuerIn und Hauptfach-PrüferIn nicht
übereinstimmen: siehe FAQs zu den mündlichen Prüfungen (Punkt 4).
- Dauer nach der derzeitigen, 96er DPO: 9 Monate (+ 6 Wochen
Verlängerung).
- Anmeldung: spätestens 3 Monate nach der letzten mündlichen
Prüfung mit dem Anmeldeformular.
Den Zeitpunkt innerhalb dieser 3 Monate legen Sie selbst fest.
- Externe Diplomarbeit: nur auf Antrag über den
Diplomprüfungsausschuss. Spätester Termin für die Abgabe ist i.d.R.
etwa 1 Monat vor der nächsten DPA-Sitzung. Der Antrag besteht aus einem
detailierten Arbeitsplan incl. Ausweichplan von Ihrem/Ihrer externen
AnleiterIn. Weiterhin muss dargelegt sein, wie Ihre theoretische
Ausbildung von der jeweiligen Arbeitsgruppe sichergestellt wird
(regelmäßige Arbeitsgruppenseminare, Referate usw.). Neben dem externen
Diplomarbeitsplatz brauchen Sie eine/n in Biologie
prüfungsberechtigte/n kölner BetreuerIn (Bestätigung per Unterschrift
auf einem dafür notwendigen, in der Sprechstunde von Herrn Dr. Cramer
erhältlichen Formular).
Gehen Sie auf jeden Fall in die Sprechstunde von Herrn Cramer, wenn Sie
planen, eine auswärtige Diplomarbeit anzufertigen! Er wird Ihnen mit
Rat und Tat zur Seite stehen.
- Krankheit: Falls Sie für drei oder mehr Wochen, oder
während des Zusammenschreibens erkranken, schicken Sie dem
Diplomprüfungsausschuss eine Krankmeldung zu. Die Anzahl der
Krankheitstage wird an die Abgabefrist angehängt. Sie bekommen den
neuen Abgabetermin schriftlich mitgeteilt.
Bei längerfristigen Erkrankungen nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zum
Prüfungsausschuss auf. Wir werden dann versuchen, eine für Sie
verträgliche Lösung zu finden. Auch hier benötigen Sie die Krankmeldung
durch einen Arzt.
- Verlängerung: Die Diplomarbeit kann in Ausnahmefällen um 6
Wochen (96er DPO) verlängert werden. Hierbei muss ein praktischer Grund
vorliegen (z.B. Lieferschwierigkeiten wichtiger Substanzen, technisch
fehlgeschlagene Versuchsreihen, ausgestorbene Populationen etc.).
Für die Genehmigung einer Verlängerung stellen Sie einen formlosen
Antrag an den DPA, der neben der Begründung (s.o.) die Bestätigung der
Notwendigkeit einer Verlängerung durch den/die BetreuerIn enthält.
Dieser Antrag sollte dem DPA ca. 4 - 8 Wochen vor Ablauf der
offiziellen Abgabefrist vorgelegt werden. Der DPA teilt dem/der
AntragstellerIn nach Genehmigung des Antrags die neue Abgabefrist
schriftlich mit.
- GutachterIn: Die Arbeit wird in der Regel von zwei
Gutachtern bewertet. Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin und einem
weiteren / einer weiteren GutachterIn, um den/die Sie sich selbst
kümmern müssen.
Bei externen Arbeiten wird die Diplomarbeit von drei Gutachtern
begutachtet (DPO §19(2)): Ihrem Anleiter / Ihrer Anleiterin, Ihrem
Betreuer / Ihrer Betreuerin und einem weiteren / einer weiteren
GutachterIn.
Mindestens eine/r dieser GutachterInnen muss habilitiert bzw. nicht
emeritiert sein.
- Abgabe:
- In der Regel liegt der Abgabetermin auf einem
Sprechstunden-Tag. Bitte geben Sie Ihre Arbeit dann während der
Sprechstunde ab. Falls der Abgabetermin nicht an einem
Sprechstunden-Tag ist, setzen Sie sich bitte mit dem
Diplomprüfungsausschuss in Verbindung, damit wir einen Termin ausmachen
können. Oder Sie schicken Ihre Arbeit per Post, bitte achten Sie dabei
auf die Lesbarkeit des Poststempels.
- Denken Sie unbedingt an die Erklärung ("Ich
versichere, dass ich meine Arbeit selbständig verfasst und keine
anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie
Zitate kenntlich gemacht habe.") am Ende der Arbeit und vergessen Sie
nicht, diese zu unterschreiben!
- Angaben, die bei der Abgabe notwendig sind (legen Sie
ggf. einen kurzen Brief mit diesen Angaben bei):
- die Namen der GutachterInnen (s.o.).
- die Anzahl der Fachsemester bei Abgabe (SoSe
jeweils 1.4.-30.9., WS jeweils 1.10.-31.3.).
- ob Sie Bafög erhalten haben oder nicht.
- Anzahl der Exemplare, die Sie abgeben müssen: In der Regel
2 Exemplare. Ausnahmen: 3 Exemplare bei externen Arbeiten
(externe AnleiterInnen werden ebenfalls um Gutachtenstellung gebeten)
und von den GenetikerInnen (1 Bibliotheks-Exemplar!).
- Falls Sie vor Ausstellung der Diplomurkunde eine vorläufige
Bescheinigung benötigen (z.B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber),
reichen Sie das Formblatt "mindestens
ausreichend" beim Prüfungsausschuss ein. Daraufhin stellen wir die
Bescheinigung aus.
- Eine Benachrichtigung, wenn das Zeugnis abholbereit ist,
erhalten Sie per Email.
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