für den Diplom-Studiengang Psychologie
an der Universität zu Köln vom 23.02.2000
Auf Grund von § 2 Abs. 4 und § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NRW S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1999 (GV.NRW S. 670) hat die Universität zu Köln folgende Studienordnung erlassen:
INHALTSVERZEICHNIS
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
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§ 1 | Geltungsbereich |
§ 2 | Ziele des Studiums |
§ 3 | Studienvoraussetzungen |
§ 4 | Studienbeginn und Studiendauer |
§ 5 | Gliederung des Studiums |
§ 6 | Studienberatung |
§ 7 | Lehrveranstaltungen |
§ 8 | Selbststudium, zusätzliches Studienangebot |
§ 9 | Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen |
§ 10 | Nachweis von Studienleistungen |
II. ERSTER STUDIENABSCHNITT |
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§ 11 | Gliederung des Lehrangebots |
§ 12 | Studieninhalte |
§ 13 | Diplom-Vorprüfung |
III. ZWEITER STUDIENABSCHNITT |
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§ 14 | Gliederung der Fächer |
§ 15 | Studieninhalte |
§ 16 | Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre |
§ 17 | Diplomprüfung |
§ 18 | Diplomarbeit |
§ 19 | Anrechnungsbestimmungen |
§ 20 | Ordnungsverstoss |
§ 21 | Studienplan |
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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§ 22 | Übergangs- und Schlussbestimmungen |
ANHANG |
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Studienplan Grundstudium | |
Studienplan Hauptstudium |
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 11.07.1997 (GABL.NW.Nr. 11/97, S. 744 und der Änderungssatzung vom 23.2.2000, Amtliche Mitteilungen 21/2000) das Studium im Studiengang Psychologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Diplomprüfung.
Ziele des Studiums
Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und
Erfahrungen erwerben, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
als Diplom-Psychologen/innen befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören
sowohl wissenschaftliche Untersuchungen, fachliche Aus- und Weiterbildung als
auch diagnostische, beratende und psychotherapeutische Aufgaben im Gesundheits-
und Sozialwesen, in Bildung und Ausbildung, in Kultur, Verwaltung, Wirtschaft
und Industrie.
Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch-psychologischer
Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten,
um psychologische Aufgaben und Probleme wissenschaftlich angemessen zu erfassen,
geeignete Lösungsansätze zu formulieren, sie wissenschaftlich begründet
umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer
Tätigkeit auszuwählen oder selbst zu entwickeln.
Das Diplomstudium in Psychologie an der Universität zu Köln deckt
sowohl in Bezug auf die Methoden als auch die Problemstellungen, Theorien etc.
die natur- wie sozial- und kulturwissenschaftliche Tradition der Psychologie
ab. Diese Bandbreite der Studieninhalte kommt auch in den Konzeptionen und Beschreibungen
der einzelnen Fächer des Grund- wie Hauptstudiums zum Ausdruck (vgl. unten
§§ 12 und 15).
Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen
oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift
oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes
Zeugnis; Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation
für den Diplomstudiengang Psychologie an der Philosophischen Fakultät
der Universität zu Köln.
Eine praktische Tätigkeit, die Erfahrung in möglichen Arbeitsbereichen
der Psychologie (z.B. in Kliniken, Heimen oder Industriebetrieben) vermittelt,
wird nicht als Vorbedingung gefordert, kann aber das Studium fördern.
Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen, naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Erfordernisse, so sollten Grundkenntnisse in entsprechenden Anfängerkursen (z.B. mathematische Propädeutik, Grundkurs Englisch, Anfängerkurse des Rechenzentrums) erworben werden.
Studienbeginn und Studiendauer
Die Erstzulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester.
Die Regelstudienzeit im Diplomstudiengang Psychologie beträgt einschließlich
der Prüfungszeit neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest-
oder Höchststudienzeit.
Das Lehrangebot ist so organisiert, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit
abgeschlossen werden kann.
Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt (Grundstudium)
von vier Semestern wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Darauf
folgt der zweite Studienabschnitt (Hauptstudium), der nach weiteren fünf
Semestern mit der Diplomprüfung endet.
Der Studienumfang im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich beträgt 160
Semesterwochenstunden. Hiervon entfallen auf die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
des ersten sowie des zweiten Studienabschnitts in Psychologie jeweils 72 SWS;
16 SWS entfallen auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich im
ersten und zweiten Studienabschnitt.
Studienberatung
Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten
und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung der Universität
zu Köln zur Verfügung. Bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten
kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch
genommen werden.
Die Studienfachberatung soll die individuelle Studienplanung unterstützen
(z.B. durch Besprechung der Auswahl von Lehrveranstaltungen, in denen Referate
übernommen werden, oder der Wahl einer forschungsorientierten Vertiefung
im zweiten Studienabschnitt). Die Studienfachberatung soll von den Studierenden
zu Beginn des Studiums sowie vor Entscheidungen über Veränderungen
im Studiengang oder über die Wahl von Wahlpflichtfächern in Anspruch
genommen werden; ferner soll sie bei der Planung eines Studiums im Ausland und
nach nicht bestandenen Prüfungen zu Rate gezogen werden.
Am schwarzen Brett der/des Prüfungsausschussvorsitzenden wird bekanntgegeben,
welche Mitglieder des Psychologischen Instituts eine Studienfachberatung anbieten
(einschließlich Sprechzeiten).
Lehrveranstaltungen
Es werden folgende Formen von Lehrveranstaltungen angeboten:
Vorlesungen dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse jeweils eines Teilbereichs der Psychologie und der einschlägigen Forschungsprojekte am Psychologischen Institut. Sie sollen die Verbindung dieses Bereichs mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende enger spezialisierte Lehrangebote bieten. Die Teilnehmerzahl ist bei Vorlesungen nicht begrenzt.
Übungen und Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien
und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche.
Sie setzen in der Regel eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer/innen an der Erarbeitung
des Stoffes voraus. In Seminaren wird zugleich die selbständige Auseinandersetzung
mit psychologischen Themen und - soweit erforderlich unter Anleitung - das schriftliche
Ausarbeiten und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde
geübt. In diesen Veranstaltungen können Leistungsnachweise
entsprechend den Bestimmungen von § 10 sowie §§ 9, 16 DPO erworben
werden.
Übungen finden in Gruppen mit 30 bis maximal 60 Teilnehmern/innen statt.
Seminare sollen im ersten Studienabschnitt nicht mehr als 30 und im zweiten
Studienabschnitt nicht mehr als 20 Teilnehmer/innen haben.
Praktika dienen dem Erwerb fachlicher Fertigkeiten. Sie verlangen vor allem in erhöhtem Maß eine Eigentätigkeit der Teilnehmer/innen. In den Praktika vor der Diplom-Vorprüfung sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, dass dabei der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der Methodenpraktika des zweiten Studienabschnitts sollen die Studierenden darüber hinaus üben, konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen. Praktika haben maximal 15 Teilnehmer/innen.
Fallseminare des zweiten Studienabschnitts dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. Auf Grund der Notwendigkeit intensiver Betreuung bei dieser Art von Erfahrungsbildung sollen Fallseminare in Gruppen mit höchstens je fünf Studierenden durchgeführt werden.
Exkursionen sind Veranstaltungen auf freiwilliger Basis und haben die Aufgabe, Anschauung und Orientierung in wichtigen Arbeitsbereichen praktisch tätiger Psychologen/innen zu ermöglichen und realistische Vorstellungen über praktisch-psychologische Arbeitsweisen zu vermitteln.
Studienprojekte sind praktikumsähnliche Veranstaltungen, deren Aufgaben einem konkreten Forschungs- oder Anwendungszusammenhang zugeordnet sind. Sie laufen in der Regel über zwei Semester. Für Projekte sollen 15 Teilnehmer/innen vorgesehen werden.
Die Methodenfächer des Grund- und Hauptstudiums sind in Form eines Teilcurriculums, d.h. aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen, organisiert.
Selbststudium, zusätzliches Studienangebot
Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur
ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung durch
Literaturstudium, Diskussion in Studierendengruppen sowie Üben und Vertiefen
des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten ist unverzichtbar. Das Studium bedarf
sowohl der Beteiligung an den Lehrveranstaltungen wie des Eigenstudiums.
Vor allem bei der Studieneinführung, in Methodenkursen und in empirischen
Praktika wird empfohlen, den jeweiligen Stoff in begleitenden Arbeitsgruppen
ggf. unter Anleitung von Tutoren/innen zu vertiefen.
Das Studium der Psychologie verlangt auch ein Verständnis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen wie z.B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Literaturwissenschaft, Informatik usw. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.
Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Studienordnung sieht in einigen Fällen (Methodenlehre im ersten Studienabschnitt, Psychologische Diagnostik und Intervention im zweiten Studienabschnitt) solche Voraussetzungen vor (vgl. § 12, § 15).
Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für den zweiten Studienabschnitt angekündigt werden, setzt im Allgemeinen die Diplom-Vorprüfung in Psychologie voraus. Da es sachlich geboten ist, den Zusammenhang zwischen beiden Studienabschnitten zu betonen, wird den Studierenden im ersten Studienabschnitt geraten, an jeweils hierfür geeigneten Lehrveranstaltungen des zweiten Abschnittes teilzunehmen (über die Geeignetheit informiert das jeweilige Kommentierte Vorlesungsverzeichnis).
Nachweis von Studienleistungen
Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gemäß
§§ 9 und 16 der Diplomprüfungsordnung setzt neben der regelmäßigen
Teilnahme eine im allgemeinen schriftliche Eigenleistung der Studierenden voraus.
Solche Leistungen können in einem Referat, einer Klausur oder einem Arbeitsbericht
bestehen. Art, Umfang und Form der jeweiligen Leistungsnachweise werden vor
Beginn der Lehrveranstaltung von den jeweiligen Dozierenden bekanntgegeben.
Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitgliedes
zu ihnen erkennbar ist.
Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden nach spätestens
6 Wochen mitgeteilt.
Der Nachweis von mindestens 40 Versuchspersonen-Stunden (nach § 9 Abs.
4 Nr. 2 DPO) ist im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und empirischen
Untersuchungen innerhalb der ersten vier Semester zu erbringen.
Gliederung des Lehrangebots
Der erste Studienabschnitt vermittelt grundlegende methodische, empirische und theoretische Kenntnisse der Psychologie. Dieser Abschnitt wird mit einer orientierenden Studieneingangsphase (vgl. § 12) eingeleitet; er ist einerseits nach Prüfungsfächern gegliedert, er enthält andererseits wesentliche Teile der Methodenausbildung sowie fächerübergreifende Veranstaltungen, die in forschungsbezogene, historische und wissenschaftstheoretische Aspekte der Psychologie einführen.
Er umfasst neben der Studieneingangsphase das Studium der Fächer der Diplom-Vorprüfung:
Methodenlehre
Allgemeine Psychologie I
Allgemeine Psychologie II
Entwicklungspsychologie
Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung
Biologische Psychologie
Sozialpsychologie
sowie fächerübergreifende Studienanteile, und zwar
Experimentalpraktikum
Empiriepraktikum
Wissenschaftstheorie u. Geschichte der Psychologie
Die Veranstaltungen werden so auf die Studiensemester aufgeteilt, dass innerhalb eines viersemestrigen Zyklus das Studienangebot wahrgenommen werden kann (vgl. Studienplan Grundstudium im Anhang).
Studieninhalte
Studieneinführung
Die Einführungsveranstaltung wird (im Umfang von 2 SWS) als Blockveranstaltung
in Form von drei Wochenendblöcken durchgeführt. Sie macht die Studierenden
zum einen mit den Studienbedingungen und der Ausbildungsstätte vertraut,
d.h. gibt einen Überblick über die geltende Prüfungs- und Studienordnung,
die Instituts- wie Universitätsstruktur. Darüber hinaus stehen die
für das Studium notwendigen Arbeitstechniken im Vordergrund, vom Bibliographieren
der erforderlichen Literatur über Zitierregeln, Techniken der wissenschaftlichen
Textrezeption und -aufarbeitung, der Abfassung von Referaten und Hausarbeiten,
didaktische Vortragstechniken bis hin zu Strategien der Prüfungsvorbereitung
etc.
Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie
Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkenntnis zur Entwicklung anderer
Wissenschaftsbereiche sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer
und methodologischer Auseinandersetzungen werden in speziellen Lehrveranstaltungen
zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt. Wissenschaftstheoretische
Fragen gehen in die Lehre und Prüfung aller Fächer ein; sie werden
schwerpunktmäßig in der Methodenlehre aufgegriffen und beziehen sich
auf die Problembereiche des wissenschaftlichen Definierens, der Erklärung
und Prognose, der Aufstellung und empirischen Überprüfung von Hypothesen,
der unterschiedlichen Theoriekonzeptionen und ihrer Konsequenzen für die
Auffassung vom Erkenntnisfortschritt in der Psychologie sowie die Fragen der
technischen bis humanen Relevanz psychologischer Forschung einschließlich
deren Anwendungs- und Verwertungsproblemen in der Gesellschaft. Psychologiehistorische
Kenntnisse werden besonders im Rahmen der Allgemeinen Psychologie gefordert
und geprüft.
Für die Behandlung der wissenschaftstheoretischen Fragen wird eine zweistündige
Überblicksvorlesung angeboten, für den Erwerb der psychologiehistorischen
Kenntnisse eine zweistündige Einführungsübung (ggf. auch zu spezielleren
Teilentwicklungen der Psychologie im 20. Jahrhundert).
Methodenlehre
Dieses Fach ist für das Studium der Psychologie zentral, weil die Wissenschaft
Psychologie in ihrer Position zwischen Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften
in besonderem Maße auf eine Begründung und Weiterentwicklung ihrer
Erkenntnisstrategien angewiesen ist und die Methoden die Mittel zur Erkenntnisgewinnung
darstellen.
Die Einweisung in empirische, insbesondere experimentelle, quasi-experimentelle
und nicht-experimentelle Forschungsmethoden sowie statistische Auswertungsverfahren
nehmen einen vergleichsweise großen Raum ein. Auch qualitativ ausgerichtete
Erhebungs- und Analyseverfahren (Beobachtung, Befragung, Dokumenten- und Inhaltsanalyse
etc.) sind zu studieren. In zwei Praktika wird Gelegenheit gegeben, diese Methodenvielfalt
anhand eigener Fragestellungen zu üben.
Zur Vermittlung dieser Inhalte sind 20 Semesterwochenstunden vorgesehen. Im
Einzelnen handelt es sich dabei um vier zweistündige Vorlesungen (Statistik
1, Statistik 2, Einführung in die psychologische Methodenlehre
und Versuchsplanung), vier zweistündige Übungen/Seminare (Statistik
1, Statistik 2, Allgemeine Datenerhebung und -auswertung sowie Spezielle
Einzelmethoden) sowie zwei zweistündige Praktika (Experimentalpraktikum
und Empiriepraktikum).
Indessen erschöpft sich Methodenlehre nicht im Kennenlernen von Verfahren
der Datenerhebung und Auswertung. Sie schließt auch die Beschäftigung
mit den Theorien psychologischer Erkenntnisgewinnung einschließlich ihrer
wissenschaftstheoretischen Fundierung ein (vgl. Wissenschaftstheorie und Geschichte
der Psychologie).
Im Bereich der Methodenlehre werden drei Leistungsnachweise erworben. Es handelt
sich dabei um Statistik, Quantitative Methoden und Allgemeine
Methoden. Sie setzen sich jeweils aus zwei obligatorischen Teil-Leistungsnachweisen
zusammen. Der Statistikleistungsnachweis wird durch erfolgreiche Teilnahme an
den Übungen Statistik I und II nachgewiesen, der Leistungsnachweis
(LN) Quantitative Methoden durch erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen
Versuchsplanung und Experimentalpraktikum sowie der LN Allgemeine Methoden
durch erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen Datenerhebung und -auswertung
sowie Empiriepraktikum.
Wegen der aufeinander aufbauenden Struktur des Faches ist zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Studiums die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den nachfolgend genannten Veranstaltungen:
Allgemeine Psychologie I und II
Die Allgemeine Psychologie befasst sich mit den grundlegenden Funktionen des
menschlichen Erlebens, Verhaltens und Handelns. Dazu gehören insbesondere
Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Denken, Sprache, Emotion, Motivation und
Psychomotorik. Darüber hinaus werden in der Allgemeinen Psychologie vor
allem auch historische und methodologische Bedingungen psychologischer Theorienbildung
analysiert. Der Umfang dieses Fachgebiets, das schon den Ausgangspunkt der Etablierung
der Psychologie als Einzelwissenschaft am Ende des 19. Jahrhunderts gebildet
hat, bedingt die Aufteilung in zwei Prüfungsfächer. Zum Fach ,,Allgemeine
Psychologie I" gehören am Psychologischen Institut der Universität
zu Köln die Themenbereiche Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis,
Denken und Sprache, zu ,,Allgemeine Psychologie II" die Themenbereiche
Lernen, Emotion, Motivation, Volition und Psychomotorik.
Zur Abdeckung dieser Themenbereiche der Allgemeinen Psychologie I und II sind
insgesamt 14 Semesterwochenstunden vorgesehen. Dabei sollen aus der Allgemeinen
Psychologie I sowie II jeweils zwei Vorlesungen (à 2 SWS) zu den angeführten
Themenbereichen nach Wahl der Studierenden gehört werden. Die übrigen
Themenbereiche sind durch drei vertiefende Übungen bzw. Seminare abzudecken,
wobei nicht alle drei Übungen/Seminare in einem Fach (Allgemeine Psychologie
I bzw. II) absolviert werden dürfen. In einem der Fächer Allgemeine
Psychologie I oder II kann ein Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs.
4 Nr. 1 DPO erworben werden.
Entwicklungspsychologie:
In der Entwicklungspsychologie werden Erleben und Verhalten unter dem Aspekt
von Veränderung und Stabilität im Laufe des menschlichen Lebens behandelt.
Gegenstand der Allgemeinen Entwicklungspsychologie sind die Grundlagen des Entwicklungsgeschehens,
die Theorien und Methoden sowie die Geschichte der Entwicklungspsychologie.
Die Spezielle Entwicklungspsychologie befasst sich mit den Charakteristika verschiedener
Lebensabschnitte von der vorgeburtlichen Zeit bis hin ins hohe Alter und mit
den Verlaufsfunktionen einzelner Entwicklungsbereiche (z.B. kognitive, soziale,
moralische, emotionale, körperliche Entwicklung).
Insgesamt umfasst das Fach Entwicklungspsychologie 8 SWS, davon 4 SWS
Vorlesungen und 4 SWS Seminare bzw. Übungen.
Die Lehrinhalte, die für die Diplom-Vorprüfung im Fach Entwicklungspsychologie
relevant sind, werden im Rahmen der beiden Grundvorlesungen "Allgemeine
Entwicklungspsychologie" und "Spezielle Entwicklungspsychologie"
vermittelt. Zur Vertiefung einzelner Themenbereiche werden Seminare angeboten.
In den Seminaren kann ein Leistungsnachweis entsprechend § 9 Abs 4 Nr.
1 DPO erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines Referates.
Sozialpsychologie
Die Sozialpsychologie betrachtet menschliches Verhalten und Erleben unter dem
Aspekt seiner sozialen Bedingtheit und im Kontext zwischenmenschlicher Interaktionen.
Zur Erklärung der Wechselbeziehungen zwischen Individuum, sozialer Gruppe
und Gesellschaft hat die Sozialpsychologie eigene Theorien und Forschungsmethoden
entwickelt. Zentraler Gegenstand der Sozialpsychologie sind Kommunikations-
und Interaktionsprozesse sowie die damit in Zusammenhang stehenden Wahrnehmungs-
und Informationsverarbeitungsprozesse wie auch die Emotionen. Zu den zentralen
Gegenstandsbereichen der Sozialpsychologie gehören entsprechend: Individual-
und Massenkommunikation, Personenwahrnehmung, Einstellungen und ihre Veränderungen,
Gruppenprozesse, Führerschaft, soziales Lernen, Aggression, Altruismus,
Konflikte und Beeinflussung. Die Sozialpsychologie bildet eine wichtige Grundlage
für den Bereich Arbeits-Organisations/Kommunikations- Medienpsychologie
im Hauptstudium.
Das Studium der Sozialpsychologie umfasst insgesamt 8 SWS, wobei mindestens
eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS gehört werden soll. Spezielle Vertiefungen
werden in Form von Seminaren und Übungen (jeweils à 2 SWS) angeboten.
In den Seminaren bzw. Übungen kann ein Leistungsnachweis gemäß
§ 9 Abs 4 Nr. 1 DPO erworben werden.
Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung
Die Differentielle Psychologie ist auf die Beschreibung, Erklärung und
Vorhersage interindividueller Unterschiede im Erleben und Verhalten ausgerichtet.
Zentraler Gegenstandsbereich ist die menschliche Persönlichkeit. Die Differentielle
Psychologie nähert sich dem komplexen Problem der Persönlichkeit zum
einen aus der Sicht spezifischer Persönlichkeitstheorien (psychodynamische,
behavioristische, kognitive Theorien), zum anderen aus der Sicht einzelner Persönlichkeitsvariablen
(Extraversion/Introversion, Neurotizismus, Ängstlichkeit, Intelligenz etc.),
wobei sie sich hier insbesondere um die operationale Definition und Messung
dieser Variablen sowie um die Ergründung der wechselseitigen Zusammenhänge
bemüht. Die Differentielle Psychologie schafft wesentliche Vorraussetzungen
für die Bereiche Psychologische Diagnostik und Intervention sowie Klinische
Psychologie und Psychotherapie im Hauptstudium.
Das Studium der Differentiellen Psychologie umfasst insgesamt 8 SWS, wobei mindestens
eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS gehört werden soll. Spezielle Vertiefungen
werden in Form von Seminaren und Übungen (jeweils à 2 SWS) angeboten.
In den Seminaren bzw. Übungen kann ein Leistungsnachweis gemäß
§ 9 Abs 4 Nr. 1 DPO erworben werden.
Biologische Psychologie
Die Biologische Psychologie vermittelt Kenntnisse der biologischen Fächer
über den Menschen und seine Verwandten im Tierreich, die zu einem vertieften
Verständnis vom Erleben und Verhalten des Menschen beitragen, wie Evolutionslehre,
Verhaltensgenetik, Neuroanatomie, Neurophysiologie sowie die Ausschnitte der
Neurowissenschaften, die sich um ein Verständnis der höheren Funktionen
des Menschen im Zusammenhang mit der Tätigkeit seines Gehirnes bemühen,
um Wahrnehmungen, Bewusstsein, Gefühle, Handlung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis
und Intelligenz als gehirnbedingt näher zu charakterisieren. Dazu ist es
zuerst notwendig, Grundtatsachen über das menschliche Gehirn als Organ
der Informationsverarbeitung kennenzulernen, seine evolutionäre und ontogenetische
Entwicklung. Zusammen mit einer Einführung in die Tier-Verhaltenslehre
ist das der Schwerpunkt der Vorlesung Biologische Psychologie I, die in der
Regel im Wintersemester stattfindet. Vertiefend dazu findet eine Übung
'Neuroanatomie für Psychologen' statt. Im darauf folgenden Sommersemester
folgen in der Vorlesung Biologische Psychologie II die Grundlagen der Sinneswahrnehmung,
Sensomotorik und Handlung. Ergänzend findet eine Übung zur Okulomotorik,
Hand- und Sprechmotorik statt. Alle angeführten Lehrveranstaltungen umfassen
jeweils 2 SWS (Gesamtumfang des Faches 8 SWS); in den Übungen kann ein
Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1 DPO erworben werden.
Diplom-Vorprüfung
Der erste Studienabschnitt wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen.
Die Diplom-Vorprüfung soll nach dem vierten Fachsemester abgelegt werden.
Die Fachprüfungen sind so organisiert, dass die Prüfung vor Beginn
der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgeschlossen werden kann.
Sie wird als Blockprüfung abgelegt.
Als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung sind fünf
Leistungsnachweise zu erwerben - und zwar drei Leistungsnachweise aus der Methodenlehre:
Statistik (4 SWS: Statistik I und II), Quantitative Methoden (4 SWS: Versuchsplanung
und Experimentalpraktikum), Allgemeine Methoden (4 SWS: Datenerhebung/-Auswertung
und Empiriepraktikum) sowie je ein Leistungsnachweis (im Umfang von 2 SWS) aus
zwei der übrigen Fächer (Allgemeine Psychologie I und II, Entwicklungspsychologie,
Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Biologische Psychologie,
Sozialpsychologie, wobei sich Allgemeine Psychologie I und II gegenseitig ausschließen;
vgl. auch die Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung und über
deren Durchführung in den §§ 9-15 der DPO).
Gliederung der Fächer
Im zweiten Studienabschnitt werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und erweitert. Dieser Abschnitt soll mit deren Anwendung in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der Psychologie vertraut machen. Ferner soll hier die Befähigung zu psychologischer Forschung gefördert werden. Die Diplomarbeit, die in der Regel eine empirische Untersuchung einschließt, soll die Beherrschung der fachspezifischen Methodik ausweisen.
Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnittes sind:
Zwei der Anwendungsfächer (1. - 3.) werden von den Studierenden als Schwerpunktfächer
studiert, d.h. sie sollen durch den Besuch vertiefender Lehrveranstaltungen
und gegebenenfalls durch die Auswahl einer entsprechenden berufspraktischen
Tätigkeit (vgl. § 16) vertieft bearbeitet werden. Die Prüfungen
in diesen Fächern berücksichtigen den Unterschied zwischen Basis-
und Schwerpunktfächern.
Auf begründeten Antrag kann vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen
mit der jeweils zuständigen Dekanin oder dem jeweils zuständigen Dekan
auch ein anderes geeignetes Fach als Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten
Vertiefung zugelassen werden, wie z.B. die Wirtschaftspsychologie in
der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät; ein entsprechender
Antrag an den Prüfungsausschuss empfiehlt sich im Falle der Wirtschaftspsychologie
insbesondere, wenn ein Schwerpunkt im Berufsbereich der A/O-K/M-Psychologie
angestrebt wird. Desgleichen kann vom Prüfungsausschuss auf begründeten
Antrag hin im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Dekanin oder dem
zuständigen Dekan auch ein anderes geeignetes Fach als nicht-psychologisches
Wahlpflichtfach zugelassen werden.
Die Veranstaltungen werden so auf die Studiensemester aufgeteilt, dass
innerhalb eines viersemestrigen Zyklus das Studienangebot wahrgenommen werden
kann (vgl. Studienplan Hauptstudium im Anhang).
Einen Überblick über den Besuch von Lehrveranstaltungen, der für
ein ordnungsgemäßes Studium erforderlich ist, gibt der Studienplan
(Hauptstudium) im Anhang.
Studieninhalte
Zur Einführung in das Hauptstudium werden zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von je zwei SWS angeboten: und zwar zum einen die Veranstaltung "Einführung in das Hauptstudium", in der Struktur, Ablauf und Anforderungen des Hauptstudiums verdeutlicht werden; zum anderen die Veranstaltung "Berufskunde", in der auf die praktischen Berufsfelder, die für diplomierte Psychologen/innen offen stehen, vorbereitet wird.
Die Klinische Psychologie schließt an Einsichten der psychologischen Grundlagendisziplinen in die Strukturen und Entwicklungsprozesse des Seelischen an und entwickelt sie weiter im Rahmen einer einzelfallbezogenen Methodik und Methodologie, welche die Voraussetzung für die kontrollierte, individuumzentrierte Anwendung in der klinischen Praxis schafft. Unter anderem durch Ergebnisse der systematischen und vergleichenden Einzelfallerforschung pathologischer Entwicklungsprozesse und ihrer therapeutischen Transformation bringt die Klinische Psychologie einen besonderen Beitrag in das psychologische Grundlagenwissen ein.
Klinische Psychologie und Psychotherapie als Basisfach wird im Umfang von 10
SWS (2 SWS Grundvorlesung, 4 Seminare à 2 SWS) studiert. Klinische Psychologie
und Psychotherapie kann als Schwerpunktfach im Umfang von 14 SWS studiert werden.
Die für das klinische Grundlagenwissen relevanten Studieninhalte werden
im Rahmen der Grundvorlesung (2 SWS) vermittelt, spezielle Inhalte in den oben
genannten Bereichen in weiterführenden Seminaren. Gemäß §
16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; dieser muss in einem
der Seminare erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines
Referates. Für die zusätzlichen 4 SWS des Schwerpunktfachs werden
Seminare à 2 SWS zur Entwicklung und kontrollierten Umsetzung von Fallkonzeptionen
unter Supervision durch approbierte Psychotherapeuten/innen angeboten. Auf diese
Weise wird am Lehrstuhl Klinische Psychologie und Psychotherapie die
fallbezogene klinische Betreuungs- und Beratungstätigkeit geübt. Psychotherapeutische
Praxis im engeren Sinne bleibt - entsprechend der Regelung durch das Psychotherapeutengesetz
- der postgraduierten Ausbildung vorbehalten.
Erziehungspsychologie
Die Erziehungspsychologie befasst sich mit Prozessen des Lehrens, des Lernens
und der Sozialisation. Erziehung findet im Rahmen spezieller Institutionen (Kindergarten,
Schule, Hochschule, Berufsausbildung) und in außerinstitutionellen Bereichen
statt (Familie, Gleichaltrigengruppe, Freizeit, Medien). Die erziehungspsychologische
Forschung ermittelt Erkenntnisse über erzieherische Interaktionen, Effekte
und Kontexte. Aus dieser Gegenstandsbestimmung ergibt sich eine Nähe zu
anderen Disziplinen, u.a. zur Entwicklungspsychologie, indem nach der sozialen
Beeinflussung und Optimierung von Entwicklungsprozessen gefragt wird. Man erwartet
von den Forschungsergebnissen Entscheidungshilfen über Steuerungs-, Zuweisungs-
und Interventionsmaßnahmen vielfältigster Art (Erziehungsberatung,
Aus- und Weiterbildung, Fördermaßnahmen, Resozialisierung, Probleme
des "lebenslangen Lernens"). Der primär anwendungsorientierte
Ansatz schließt ein, dass in der Erziehungspsychologie auch Herausforderungen
durch den epochalen und sozialen Wandel Beachtung finden.
Erziehungspsychologie als Basisfach wird im Umfang von 8 SWS (2 SWS Grundvorlesung,
6 SWS Seminare) studiert. Erziehungspsychologie kann als Schwerpunktfach im
Umfang von 12 SWS studiert werden.
Die Lehre im Fach Erziehungspsychologie gliedert sich in einen allgemeinen und
einen speziellen Teil. Die für den allgemeinen Teil relevanten Studieninhalte
werden im Rahmen der Grundvorlesung "Erziehungspsychologie" vermittelt.
Der spezielle Teil wird durch Seminare zu ausgewählten Themen aus den angeführten
Bereichen der Erziehungspsychologie gebildet. Gemäß § 16 Abs.
1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; dieser muss in einem der
Seminare erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines Referates.
Für die zusätzlichen 4 SWS des Schwerpunktfachs werden Seminare zur
Familienpsychologie und -beratung angeboten. Sie vermitteln Grundlagen, Methoden
und Forschungsbefunde zur Familienpsychologie und bereiten so auf einschlägige
Berufsfelder und Post-Graduierten-Ausbildungsgänge vor.
Arbeits-Organisations-/Kommunikations- und Medienpsychologie (AO/KM)
Das Fach A-O/K-M-Psychologie gliedert sich in zwei Gegenstandsbereiche: Arbeits-
und Organisationspsychologie sowie Kommunikations- und Medienpsychologie.
Die Arbeits- und Organisationspsychologie befasst sich mit der psychologischen Analyse und der Gestaltung von Arbeitstätigkeiten sowie mit dem Erleben und Verhalten von Individuen als Mitgliedern von Organisationen. Sie ist eine Disziplin der Angewandten Psychologie und bezieht ihre Fragestellungen in der Regel aus der Praxis ihres Gegenstandsbereiches. Diese Fragestellungen bearbeitet sie mit dem Instrumentarium der empirischen Forschung unter der Perspektive einer eigenständigen Theorienbildung. Arbeits- und organisationspsychologische Interventionen (z.B. Training im Sinne der Personalentwicklung) sind idealerweise eingerahmt durch eine vorausgehende Diagnose (z.B. Analyse des Bildungsbedarfs) und eine anschließende Wirkungsüberprüfung (z.B. Evaluation der Trainingsmaßnahme).
Außerdem befasst sich das Fach mit der Frage nach der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt, mit Fragen nach Störungen und deren Behandlungen. Diesen Aspekt auf dem aktuellen Stand des fachlichen Wissens zu vertreten und damit sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Interesse der arbeitenden Menschen erfolgen, ist Aufgabe der Arbeits- und Organisationspsychologie unter klinisch-psychologischen Gesichtspunkten. Die klinische Organisationspsychologie stellt darüber hinaus Konzepte der Personal- und Organisationsentwicklung für klinische Einrichtungen sowie für Institutionen bereit, die mit klinischen Populationen befasst sind, und evaluiert sie im Hinblick auf die Bedürfnisse des Klientensystems.
Um den Entwicklungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien
Rechnung zu tragen, ist das Fach Arbeits- und Organisationspsychologie um die
Bereiche Kommunikations- und Medienpsychologie erweitert. Vor diesem Hintergrund
gilt es, die Zusammenhänge und inhaltlichen Verknüpfungen zwischen
verschiedenen Bereichen im System Mensch-Arbeit-Organisation-Vermittlungstechnologien
zu betrachten. Die Kommunikationspsychologie ist hierbei als gemeinsame Basis
für die Bereiche Arbeits-, Organisations- und Medienpsychologie zu verstehen.
Sie behandelt aus einer empirischen Perspektive die psychologischen Grundlagen
direkter und vermittelter Kommunikationsprozesse. Die Medienpsychologie andererseits,
die in besonderer Weise auf den Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
bezogen ist, untersucht die psychologischen Aspekte der Mediennutzung und -wirkung.
Der Studienumfang beträgt im Basisfach 8 SWS. Das Lehrangebot umfasst zwei
Vorlesungen zu je 2 SWS. Bei der einen Vorlesung liegt der Schwerpunkt auf Arbeits-
und Organisationspsychologie, bei der zweiten liegt der Schwerpunkt auf Kommunikations-
und Medienpsychologie. Ergänzend zu den beiden Vorlesungen werden im Basisfach
2 Seminare zu je 2 SWS angeboten, in denen die Grundlagen dieses Fachs anwendungsbezogen
vertieft werden (z.B. Führung, Arbeitssicherheit und -motivation, Unternehmensorganisation,
Personalentwicklung, Gesundheit, Kommunikation und Medien). Gemäß
§ 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis in einem der Seminare zu
erbringen.
A-O/K-M-Psychologie kann als Schwerpunktfach im Umfang von 12 SWS studiert werden.
Es sind eine zusätzliche Vorlesung (2 SWS) und ein Seminar (2 SWS) zu speziellen
Themen, Methoden und Forschungsbefunden vorgesehen.
Der Studienumfang beträgt 14 SWS. Es sind folgende Pflichtveranstaltungen
zu belegen: Vorlesung: Einführung in Diagnostische Psychologie und Intervention,
2 SWS; Teilcurriculum Psychologische Begutachtung, 8 SWS; Qualitative Methoden,
2 SWS; Theorieseminar: Diagnostische Psychologie und Klinische Intervention,
2 SWS. Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren ist die bestandene
Diplom-Vorprüfung im Studiengang Psychologie.
Das Teilcurriculum Psychologische Begutachtung besteht aus 8 SWS mit den Lehrveranstaltungen
zu Prinzipien der Testtheorie und -konstruktion (2 SWS), Einführung in
Anwendung und Auswertung psychodiagnostischer Verfahren (2 SWS) und aus dem
Gutachtenseminar (2 SWS), an das sich die Bearbeitung eines Einzelfalls (Praktisch-diagnostische
Untersuchung, Gutachtenerstellung, 2 SWS) anschließt. Die Reihenfolge
des Besuchs der Seminare soll eingehalten werden.
Die Verbindung von Psychologischer Diagnostik und Intervention sowie die wichtigsten
Anwendungsbereiche werden im Theorieseminar ,,Theorie der Diagnostischen Psychologie
und (Klinischen) Intervention" (2 SWS) sowie in der Vorlesung ,,Einführung
in Diagnostische Psychologie und Intervention" (2 SWS) vermittelt. Das
Theorieseminar soll im Anschluss an das Seminar ,,Testtheorie und -konstruktion"
besucht werden.
Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Der
Leistungsnachweis setzt sich aus zwei obligatorischen Teil-Leistungsnachweisen
zusammen, die durch die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen ,,Theorie
der Diagnostischen Psychologie und Klinischen Intervention" und ,,Praktisch-diagnostische
Untersuchung, Gutachtenerstellung" erworben werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung ,,Theorie der Diagnostischen
Psychologie und Klinischen Intervention" ist Voraussetzung für die
Zulassung zu der Veranstaltung ,,Praktisch-diagnostische Untersuchung, Gutachtenerstellung".
Der Bereich der ,,Psychologischen Interventionen" (Praxis, Indikation, Evaluation) wird in fakultativen Lehrveranstaltungen exemplarisch im Rahmen von Grundkursen für Personenzentrierte Gesprächspsychotherapie gelehrt (Psychologische Basiskompetenzen der Gesprächsführung in Diagnostik und Intervention). In diesen Veranstaltungen wird auch exemplarisch und vergleichend auf unterschiedliche Formen psychologischer Intervention und insbesondere psychotherapeutischer Interventionen eingegangen. Auf diese Weise wird im Bereich Psychotherapie unter Supervision durch zur Ausübung von Heilkunde zugelassenen Psychotherapeuten am Lehrstuhl Psychologische Diagnostik und Intervention die fallbezogene Betreuungs- und Beratungstätigkeit geübt. Psychotherapeutische Praxis im engeren Sinne bleibt der postgradualen Ausbildung vorbehalten.
Evaluation und Forschungsmethodik
Die im Grundstudium begonnene Ausbildung zur psychologischen Methodenlehre wird
im Hauptstudium mit Ausrichtung auf die speziellen Anliegen der inhaltlichen
Schwerpunkte fortgesetzt.
Zum Gegenstandsbereich der ,,Evaluation" zählen Vorgehensweisen, die
die Bewertung der Effizienz von psychologischen Programmen aus den inhaltlichen
Disziplinen ermöglichen (z.B. die Bewertung des Erfolgs von Unterrichtsprogrammen
und Therapiemethoden).
Zu den ,,Forschungsmethoden" zählen im Forschungsalltag häufig
angewendete Verfahren, die in allgemeine, inhaltlich wenig gebundene und spezielle,
auf bestimmte Inhaltsbereiche und Fragestellungen ausgerichtete Methoden unterteilt
werden können. Zur ersten Gruppe zählen die multivariaten Verfahren
sowie Methoden der EDV. Spezielle methodische Vorgehensweisen werden für
die Analyse von Einzelfällen (z.B. Klinische Psychologie), Veränderungen
(z.B. Erziehungspsychologie) und Zeitreihen (z.B. Kommunikationspsychologie)
benötigt. Ergänzende qualitative Verfahren werden sowohl im Bereich
der Evaluation als auch der Einzelfallanalysen besprochen.
Zur Vermittlung dieser Inhalte sind sechs Semesterwochenstunden vorgesehen,
die durch folgende drei Übungen abgedeckt werden:
Evaluation und Forschungsmethodik ist ein Prüfungsfach in der Diplomprüfung. Die Leistung wird schriftlich und studienbegleitend erbracht. Dazu stehen zwei Formen zur Verfügung: Auf der Grundlage dieser Veranstaltungsinhalte kann a) eine Klausur oder b) eine Hausarbeit geschrieben werden. Die Kriterien zur Beurteilung der Hausarbeit werden institutsintern veröffentlicht. Hausarbeitsthemen werden von den Prüfern/innen des Faches vergeben.
Ökopsychologie und Systemforschung
Dieser forschungsorientierte Vertiefungsbereich gliedert sich in zwei Segmente.
Zum einen werden im Rahmen einer interdisziplinär angelegten allgemeinen
Systemforschung grundsätzliche Probleme der Bildung von Strukturen und
Ordnungsmustern in der Natur sowie ihrer Veränderung bearbeitet. Vor allem
werden Fragen der Selbstorganisation, Synergetik, Konstruktion und der Intervention
in komplexen Systemen behandelt. Daraus ergeben sich zum anderen Folgerungen
für die systemischen Ansätze in der Psychologie, speziell für
die sozialen Systeme und die Mensch-Umwelt-Systeme. So beschäftigt sich
die Ökologische Psychologie mit den Wechselwirkungs- und Adaptationsprozessen
zwischen dem Individuum und seiner Umwelt. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses
stehen besondere Herausforderungen durch die Umwelt sowie die Bewältigung
der Veränderungen durch das Individuum in Abhängigkeit von seinen
personalen und sozialen Ressourcen.
Die Lehrveranstaltungen zum Vertiefungsbereich umfassen eine Grundvorlesung (2 SWS) und Seminare im Umfang von 6 SWS.
Kunstpsychologie und Alltagsästhetik
Im Fach Kunstpsychologie und Alltagsästhetik wird ,,Kunst"
als Oberbegriff für Literatur, Musik und bildende Kunst verstanden. Dementsprechend
werden in diesem Fach einschlägige Problemperspektiven von Literatur-,
Musik- und (im engeren Sinne) Kunstpsychologie behandelt. Der Schwerpunkt liegt
dabei weniger auf der Werkpsychologie als auf der (empirischen) Analyse von
Produktions- und Rezeptionsprozessen (einschließlich der Vermittlung und
Wirkung künstlerischer Objekte).
Diese Analysen sind aber nicht beschränkt auf Produkte und Prozesse, die
in den entsprechenden Subsystemen der Gesellschaft verankert sind, sondern erstrecken
sich auch auf Phänomene des Alltagslebens und der Alltagskommunikation,
soweit dabei ästhetische Qualitäten eine Rolle spielen. Insofern deckt
das Fach Kunstpsychologie und Alltagsästhetik die ganze Bandbreite
kulturpsychologischer Fragestellungen und Analysemethoden ab, wobei letztere
von psychoanalytischer Interpretationsmethodik über qualitative bis zu
experimentellen Verfahren reichen.
Neuropsychologie
Gegenstand der Neuropsychologie ist das gestörte menschliche Verhalten,
soweit es erwiesenermaßen oder vermuteterweise mit Störungen der
Gehirnfunktionen einhergeht. In der Vorlesung werden die klassischen neurologischen
Syndrome von Agnosie, Aphasie, Apraxie unter neuropsychologischen Aspekten abgehandelt.
Aber auch der normale und pathologische Altersabbau, die neuropsychologischen
Aspekte der Psychosen und Persönlichkeitsstörungen werden behandelt
wie auch spezielle Störungsbilder wie Autismus, PTSD, Aufmerksamkeitsstörungen
usw. Die Übungen zur Neuropsychologie vertiefen jeweils ein Gebiet wie
Psychopharmakologie und Drogen, Schlaf und Schlafstörungen, Startle Reponse
u.ä.
Psychologische Anthropologie (einschließlich
Ethnopsychologie)
In diesem Fach geht es zunächst einmal ganz grundlegend um die Konzeptionen
des Menschlichen, die in der bisherigen Theoriengeschichte der Psychologie unterstellt
bzw. entwickelt worden sind. Psychologische Anthropologie stellt in diesem Sinne
die Herausarbeitung von Menschenbildern bzw. Subjektmodellen der bisherigen
Theorieströmungen in der Psychologie dar (vom Mechanismus- über das
Organismus- bis zum existenzialistischen Modell der Humanistischen Psychologie
etc.). Damit verbunden sind zum einen historische Perspektiven der Rekonstruktion
von einschlägigen Forschungsprogrammen der Psychologie (vom Funktionalismus
bzw. Assoziationismus über den Behaviorismus, Biologismus, Psychoanalyse,
Gestalttheorie, Humanistische Psychologie etc.) einschließlich der Beschreibung
und Analyse der Theorienentwicklung in der Psychologie. Zum anderen sind auch
die interkulturellen Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verständnis
und in der Konstituierung des Menschlichen thematisch, wie sie traditionell
von der Ethnopsychologie aufgearbeitet worden sind.
Psychotherapieforschung
In diesem forschungsorientierten Vertiefungsfach werden psychotherapeutische
Konzepte und Techniken sowie therapeutische Veränderungsprozesse und Ergebniskonstellationen
im Hinblick auf Wirkfaktoren untersucht, die für therapeutischen Erfolg
oder Misserfolg verantwortlich sind. Dies erfordert einen Rückgriff auf
unterschiedliche methodische Vorgehensweisen, bei denen einzelfallbezogene (Mikro-)Prozessanalyse,
vergleichsgruppenkontrollierte Ergebnisstudien und naturalistische Feldstudien
(z.B. Katamnesestudien) die wichtigsten Methodentypen bilden. Von besonderem
Wert für die psychotherapeutische Praxis wie auch die Theoriebildung sind
Forschungsergebnisse, die auf einer Konvergenz dieser unterschiedlichen methodischen
Zugangswege beruhen.
Die Studierenden sollten über das Lehrangebot in der Klinischen Psychologie
als Eingangsvoraussetzung mit den Grundlagen der Psychotherapie vertraut sein
und über erste Kenntnisse im Erstellen und der kontrollierten, praktischen
Umsetzung von Fallkonzeptionen verfügen. Auf dieser Basis werden Kenntnisse
und Fertigkeiten in der vielschichtigen Forschungsmethodik von Psychotherapie
vermittelt einschließlich des Überblicks über den aktuellen
Forschungsstand innerhalb dieser Methodenbereiche. Einen besonderen Schwerpunkt
bildet die psychotherapeutische Misserfolgsforschung mit dem Ziel, negative
Prozessverläufe rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie macht die Rechtspflege und das Recht selbst, ebenso wie
deren gesellschaftliche Verankerung, zum Gegenstand des wissenschaftlichen Interesses.
Sie umfasst eine psychologisch orientierte Rechtstatsachenforschung im weitesten
Sinne sowie die Anwendung psychologischen Fachwissens in konkreten Einzelfragen
der Rechtspflege.
Dazu gehören vor allem folgende Bereiche, aus denen ausgewählte Themen
als Seminare angeboten werden:
Genese formeller und informeller Normen; ihre Beeinflussung durch wissenschaftliche
Erkenntnisse der Psychologie (z.B. durch Beratung des Gesetzgebers); rechtliche
Sozialisation; Bedingungen und Ursachen von Rechtstreue und Normbrüchen
aus sozialpsychologischer, entwicklungspsychologischer und differentialpsychologischer
Sicht; Strafverfahren und ihre empirische Prüfung; Analyse formeller und
informeller sozialer Kontrolle unter Berücksichtigung persönlichkeitsrelevanter
Aspekte; psychologisch sinnvolle bzw. psychologisch fundierte Alternativen zur
justizförmigen sozialen Kontrolle; die wechselseitige Beeinflussung von
Recht und Psychologie; wissenschaftliche Grundlagen der gerichtspsychologischen
Gutachtertätigkeit; Explorationstechnik; psychologische Prüfung der
Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.
Theoretische Psychologie
In der Theoretischen Psychologie werden zum einen die metatheoretischen Problemperspektiven
der Psychologie vertiefend behandelt. Dazu gehören Fragen der allgemeinen
Methodologie und Modelltheorie (wie die Grundstruktur der Datenerhebungsmethoden,
die Relation von sog. quantitativen und qualitativen Verfahren, Passungsprobleme
zwischen Auswertungsmodellen und Theorien, Voraussetzungsstärke von Auswertungsmodellen,
ethische Probleme des Experimentierens bzw. Verstehens etc.). Außerdem
fallen unter die metatheoretischen Frageperspektiven die einschlägigen
Problemstellungen der Wissenschaftstheorie (von der Theorienkonzeption über
Erklärung, Kausalität, ,,Beobachtungssprache", Wahrheitskonzeptionen,
Monismus-Dualismus-Dichotomie, Erkenntnisfortschritt etc.).
Zum anderen werden im Rahmen der Theoretischen Psychologie auch klassische Probleme
der Philosophischen Psychologie aufgegriffen und paradigmatisch behandelt: wie
das Leib-Seele-Problem, die Willens- bzw. Handlungsfreiheit, die Erlebnisqualitäten
(einschließlich der phänomenologischen Orientierung in der Psychologie),
Bewusstsein bzw. Bewusstheit und Reflexionsstufen, der Konstruktivismus des
Erkennens, Intuition und Rationalität, Ethik des Handelns, Sinnobjektivationen
etc. Außerdem gehört dazu auch die interdisziplinäre Vernetzung
der Psychologie mit Natur- und/oder Geisteswissenschaften (von der Psychophysik
über die Soziobiologie, Neurobiologie, Informatik, Pädagogik und Sozialforschung,
Soziologie sowie Ethnologie bis hin zur Literatur- und Medienwissenschaft).
Verkehrspsychologie
Die Verkehrspsychologie beschäftigt sich mit dem Verhalten und Erleben
von VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere in dem Wirkgefüge von Teilnahme
am Straßenverkehr und Umweltbedingungen, sowie der psychologisch fundierten
Gestaltung von Verkehrsräumen.
Gegenstände der Betrachtung sind vor allem: Belastung und
Beanspruchung von Fahrzeugführern/innen, Gefahrenkognition und Risikoeinschätzung
von Kindern und Erwachsenen, Unfallgeschehen und dessen Zustandekommen, Kraftfahreignung
(Begutachtung und Nachschulung) sowie Umweltbedingungen/ökologische Faktoren,
wie Umweltschutz, Veränderung von Wohnlandschaften u. a.
Daneben werden Methoden und Theorien zur Erschließung der einzelnen Gegenstandsbereiche
vorgestellt, seien es retrospektive Analysen von Unfällen, seien es verkehrserzieherische
Maßnahmen, seien es prospektive Studien zu Bewährungskontrollen oder
die Messung von Veränderungen in der Verkehrseinstellung.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen die persönlichen Charakteristika der
Verkehrsteilnehmer/innen, wie Entwicklungsstand bei Jugendlichen (vorzeitige
Erteilung der Fahrerlaubnis), persönliche Zuverlässigkeit von Erwachsenen
für die Ausübung von Fahrtätigkeiten u. ä. dar.
Die Lehrveranstaltungen konzentrieren sich - bei der Diskussion der bereits
angesprochenen Fragen - schwerpunktmäßig auf:
Gegenstände der Verkehrspsychologie, Grundlagen und Methoden, Theorienbildung,
spezielle Themata (Alkohol/Drogen, Verkehrstherapie).
Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre
Im zweiten Studienabschnitt, spätestens bis zur Meldung zur Diplomprüfung, müssen die Studierenden eine berufspraktische Tätigkeit ableisten und am Seminar zur Berufskunde teilnehmen.
Für die berufspraktische Tätigkeit ist entsprechend § 16 Abs. 1.3 der DPO ein Umfang von insgesamt (mindestens) 20 Wochen Dauer vorgesehen (in der Regel in Form von zwei Praktika von (mindestens) sechs Wochen und einem Praktikum von (mindestens) acht Wochen Dauer). Bei entsprechend begründetem Antrag ist auch ein einziges Praktikum mit (mindestens) fünf Monaten an einer Institution möglich. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Antritt des Praktikums gestellt werden.
Die berufspraktische Tätigkeit ist unter Aufsicht und Anleitung einer/s einschlägig diplomierten oder promovierten Psychologin/Psychologen in außeruniversitären Arbeitsbereichen der Psychologie zu absolvieren (Praktikum ,,extra muros"). Auf besonderen Antrag kann eines der drei Praktika - als sogenanntes Forschungspraktikum - auch im Rahmen von Forschungsvorhaben an Universitätsinstituten abgeleistet werden; der Antrag muss rechtzeitig vor dem Antritt des Praktikums gestellt und bewilligt werden.
Diplomprüfung
Das Psychologiestudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Als Zulassungsbedingung für die Diplom-Prüfung müssen neben der berufspraktischen Tätigkeit fünf Leistungsnachweise erworben werden, und zwar je einer in den drei Anwendungsfächern Klinische Psychologie und Psychotherapie, Erziehungspsychologie sowie Arbeits-/Organisations- und Kommunikations-/Medienpsychologie, ein Leistungsnachweis im Methodenfach Psychologische Diagnostik und Intervention (im Umfang von 4 SWS: Theorie der Psychologischen Diagnostik und Intervention; Praktisch-diagnostische Untersuchung) sowie ein Leistungsnachweis im Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten Vertiefung; vgl. auch die Zulassungsbedingungen und Verfahrensvorschriften für die Diplom-Vorprüfung in den §§ 16-25 der DPO).
Diplomarbeit
Die Diplomarbeit ist Teil der Diplomprüfung. Die Studierenden können einen Themenbereich oder ein Thema für die Diplomarbeit vorschlagen. Hierbei ist es sinnvoll, sich über die Themenangebote verschiedener Prüfer/innen zu informieren oder Themen eigener Wahl mit den Personen zu besprechen, die zur Ausgabe von Themen berechtigt sind (vgl. § 6, Abs. 1 DPO). Die Diplomarbeit wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer, von der/dem das Thema gestellt worden ist, auch betreut; sie wird gemäß § 19 Abs. 2 DPO von zwei Prüfern/innen begutachtet und bewertet.
Anrechnungsbestimmungen
Die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 7 DPO.
Ordnungsverstoß
Versucht eine Studentin/ein Student, das Ergebnis ihrer/seiner Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, kann die Dozentin/der Dozent die betreffende Studienleistung mit ,,nicht ausreichend" bewerten.
Eine Studentin/ein Student, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf einer Lehrveranstaltung, in deren Rahmen Studienleistungen erbracht werden, stört, kann von der Dozentin/dem Dozenten oder der/dem Aufsichtführenden aus der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt eine von der Studentin/dem Studenten erbrachte Studienleistung als mit ,,nicht ausreichend" bewertet.
Die Vorschriften über einen Ordnungsverstoß nach § 69 UG bleiben unberührt.
Studienplan
Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird ein Studienplan aufgestellt und als Anhang beigefügt; dieser soll als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.
Die Studienordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 1997/1998 das Studium im Diplomstudiengang Psychologie an der Universität zu Köln aufgenommen haben.
Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 26.01.2000 und des Senats der Universität zu Köln vom 09.02.2000.
Köln, den 23.02.2000
Der Rektor der
Universität zu Köln
Univ.-Prof. Dr. Jens Peter Meincke
1. Sem. |
2. Sem. |
3. Sem. |
4. Sem. |
SWS |
|
Einführung in das (Grund-)Studium |
2 |
2 |
|||
(Blockkurs) | |||||
Wissenschaftstheorie und Geschichte |
4
|
||||
V* |
2 |
||||
S |
2 |
||||
Methodenlehre |
20 |
||||
Vorlesungen: |
|||||
Einführung psych. Methodenlehre |
2 |
||||
Statistik I |
2 |
||||
Statistik II |
2 |
||||
Versuchsplanung |
2 |
||||
Übungen/Praktika/Seminare: |
|||||
Statistik I |
2 |
||||
Statistik II |
2 |
||||
Allgemeine Datenerhebung |
|||||
und -auswertung |
2 |
||||
Spezielle Einzelmethoden |
2 |
||||
Experimentalpraktikum |
2 |
||||
Empiriepraktikum |
2 |
||||
Allgemeine Psychologie I/II |
14 |
||||
V |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
||
Entwicklungspsychologie + |
8 |
||||
V |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Biologische Psychologie + |
8 |
||||
V |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
2 |
|
Sozialpsychologie |
8 |
||||
V |
2 |
||||
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
||
Differentielle Psychologie |
|||||
und Persönlichkeitsforschung |
8 |
||||
V |
2 |
||||
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
||
18 |
20 |
18 |
16 |
72 |
*
+ |
V = Vorlesung (Teilnehmerzahl nicht begrenzt) Für Studierende, die in geradzahligen Jahren ihr Studium beginnen, werden in den ersten beiden Semestern die zwei Vorlesungen und zwei Übungen/Seminare der Biologischen Psychologie angeboten, die Vorlesungen und Übungen/Seminare der Entwicklungspsychologie im dritten und vierten Semester (fett gesetzte Variante); für Studierende, die ihr Studium in ungeradzahligen Jahren beginnen, gilt die umgekehrte Reihenfolge (unterstrichen gesetzte Variante). |
5. Sem |
6. Sem. |
7.Sem. |
8. Sem. |
Summe: |
|
Einführungskurse |
|
|
|
|
|
S/Ü Einführung in das Hauptstudium |
2 |
|
|
|
|
S/Ü Berufskunde |
|
2 |
|
|
|
|
|
|
|
4 |
|
Anwendungsfächer |
|
|
|
|
|
Klinische Psychologie/Psychotherapie |
|
|
|
|
|
Basis: |
|
|
|
|
|
V |
2 |
|
|
|
|
S/Ü |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
Schwerpunkt: |
|
|
|
|
|
S/Ü |
|
2 |
2 |
|
(4) |
Erziehungspsychologie |
|
|
|
|
|
Basis: |
|
|
|
|
|
V |
|
2 |
|
|
|
S/Ü |
|
2 |
2 |
2 |
8 |
Schwerpunkt: |
|
|
|
|
|
S/Ü |
|
|
2 |
2 |
(4) |
|
|
|
|
|
|
Arbeits-/Organisations- und |
|
|
|
|
|
Basis: |
|
|
|
|
|
V |
2 |
|
2 |
|
|
S/Ü |
|
2 |
|
2 |
8 |
Schwerpunkt: |
|
|
|
|
|
V/S/Ü |
2 |
|
2 |
|
(4) |
|
|
|
|
|
|
Psychologische Diagnostik und Intervention |
|
|
|
|
|
Vorlesung: |
|
|
|
|
|
Einführung in Diagnost. Psych. und Intervention |
2 |
|
|
|
|
Übungen/Seminare: |
|
|
|
|
|
Theorieseminar: Diagn. Psych. und |
|
2 |
|
|
|
Qualitative Methoden |
|
|
2 |
|
|
Testtheorie und -konstruktion |
2 |
|
|
|
|
Einführung in Anwendung/ |
|
2 |
|
|
|
Gutachtenseminar |
|
|
2 |
|
|
Praktisch-diagnost. Untersuchung/ |
|
|
|
2 |
|
|
|
|
|
14 |
|
Evaluation und Forschungsmethodik |
|
|
|
|
|
S/Ü |
|
2 |
2 |
2 |
6 |
Wahlpflichtfach zur Forschungsorientierten Vertiefung |
|
|
|
|
|
V/S/Ü |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
Nicht-Psychologisches Wahlpflichtfach |
|
|
|
|
|
S/Ü |
2 |
|
2 |
2 |
6 |
Summe: |
|
|
64 plus
2 x 4 SWS Schwerpunktfach 72 |