STUDIENORDNUNG

für den Diplom-Studiengang Psychologie
an der Universität zu Köln vom 23.02.2000

Auf Grund von § 2 Abs. 4 und § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV.NRW S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1999 (GV.NRW S. 670) hat die Universität zu Köln folgende Studienordnung erlassen:

INHALTSVERZEICHNIS
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziele des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn und Studiendauer
§ 5 Gliederung des Studiums
§ 6 Studienberatung
§ 7 Lehrveranstaltungen
§ 8 Selbststudium, zusätzliches Studienangebot
§ 9 Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
§ 10 Nachweis von Studienleistungen

II. ERSTER STUDIENABSCHNITT
§ 11 Gliederung des Lehrangebots
§ 12 Studieninhalte
§ 13 Diplom-Vorprüfung

III. ZWEITER STUDIENABSCHNITT
§ 14 Gliederung der Fächer
§ 15 Studieninhalte
§ 16 Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre
§ 17 Diplomprüfung
§ 18 Diplomarbeit
§ 19 Anrechnungsbestimmungen
§ 20 Ordnungsverstoss
§ 21 Studienplan

IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 22 Übergangs- und Schlussbestimmungen

ANHANG
Studienplan Grundstudium
Studienplan Hauptstudium


I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Psychologie vom 11.07.1997 (GABL.NW.Nr. 11/97, S. 744 und der Änderungssatzung vom 23.2.2000, Amtliche Mitteilungen 21/2000) das Studium im Studiengang Psychologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Ziel Diplomprüfung.

§ 2

Ziele des Studiums

Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erwerben, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als Diplom-Psychologen/innen befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören sowohl wissenschaftliche Untersuchungen, fachliche Aus- und Weiterbildung als auch diagnostische, beratende und psychotherapeutische Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen, in Bildung und Ausbildung, in Kultur, Verwaltung, Wirtschaft und Industrie.
Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und praktisch-psychologischer Tätigkeit sollen die Studierenden Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten, um psychologische Aufgaben und Probleme wissenschaftlich angemessen zu erfassen, geeignete Lösungsansätze zu formulieren, sie wissenschaftlich begründet umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung psychologischer Tätigkeit auszuwählen oder selbst zu entwickeln.
Das Diplomstudium in Psychologie an der Universität zu Köln deckt sowohl in Bezug auf die Methoden als auch die Problemstellungen, Theorien etc. die natur- wie sozial- und kulturwissenschaftliche Tradition der Psychologie ab. Diese Bandbreite der Studieninhalte kommt auch in den Konzeptionen und Beschreibungen der einzelnen Fächer des Grund- wie Hauptstudiums zum Ausdruck (vgl. unten §§ 12 und 15).

§ 3

Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis; Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Immatrikulation für den Diplomstudiengang Psychologie an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln.
Eine praktische Tätigkeit, die Erfahrung in möglichen Arbeitsbereichen der Psychologie (z.B. in Kliniken, Heimen oder Industriebetrieben) vermittelt, wird nicht als Vorbedingung gefordert, kann aber das Studium fördern.

Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen, naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Erfordernisse, so sollten Grundkenntnisse in entsprechenden Anfängerkursen (z.B. mathematische Propädeutik, Grundkurs Englisch, Anfängerkurse des Rechenzentrums) erworben werden.

§ 4

Studienbeginn und Studiendauer

Die Erstzulassung zum Psychologiestudium erfolgt nur zum Wintersemester.

Die Regelstudienzeit im Diplomstudiengang Psychologie beträgt einschließlich der Prüfungszeit neun Semester. Die Regelstudienzeit ist keine Mindest- oder Höchststudienzeit.
Das Lehrangebot ist so organisiert, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann.

§ 5

Gliederung des Studiums

Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt (Grundstudium) von vier Semestern wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt (Hauptstudium), der nach weiteren fünf Semestern mit der Diplomprüfung endet.
Der Studienumfang im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich beträgt 160 Semesterwochenstunden. Hiervon entfallen auf die Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des ersten sowie des zweiten Studienabschnitts in Psychologie jeweils 72 SWS; 16 SWS entfallen auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich im ersten und zweiten Studienabschnitt.

§ 6

Studienberatung

Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung der Universität zu Köln zur Verfügung. Bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten kann die Psychologische Beratungsstelle des Kölner Studentenwerks in Anspruch genommen werden.
Die Studienfachberatung soll die individuelle Studienplanung unterstützen (z.B. durch Besprechung der Auswahl von Lehrveranstaltungen, in denen Referate übernommen werden, oder der Wahl einer forschungsorientierten Vertiefung im zweiten Studienabschnitt). Die Studienfachberatung soll von den Studierenden zu Beginn des Studiums sowie vor Entscheidungen über Veränderungen im Studiengang oder über die Wahl von Wahlpflichtfächern in Anspruch genommen werden; ferner soll sie bei der Planung eines Studiums im Ausland und nach nicht bestandenen Prüfungen zu Rate gezogen werden.
Am schwarzen Brett der/des Prüfungsausschussvorsitzenden wird bekanntgegeben, welche Mitglieder des Psychologischen Instituts eine Studienfachberatung anbieten (einschließlich Sprechzeiten).

§ 7

Lehrveranstaltungen

Es werden folgende Formen von Lehrveranstaltungen angeboten:

Vorlesungen dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Probleme, Arbeitsweisen und Ergebnisse jeweils eines Teilbereichs der Psychologie und der einschlägigen Forschungsprojekte am Psychologischen Institut. Sie sollen die Verbindung dieses Bereichs mit weiteren psychologischen und außerpsychologischen Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende enger spezialisierte Lehrangebote bieten. Die Teilnehmerzahl ist bei Vorlesungen nicht begrenzt.

Übungen und Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche.
Sie setzen in der Regel eine aktive Mitarbeit der Teilnehmer/innen an der Erarbeitung des Stoffes voraus. In Seminaren wird zugleich die selbständige Auseinandersetzung mit psychologischen Themen und - soweit erforderlich unter Anleitung - das schriftliche Ausarbeiten und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde geübt. In diesen Veranstaltungen können Leistungsnachweise entsprechend den Bestimmungen von § 10 sowie §§ 9, 16 DPO erworben werden.
Übungen finden in Gruppen mit 30 bis maximal 60 Teilnehmern/innen statt. Seminare sollen im ersten Studienabschnitt nicht mehr als 30 und im zweiten Studienabschnitt nicht mehr als 20 Teilnehmer/innen haben.

Praktika dienen dem Erwerb fachlicher Fertigkeiten. Sie verlangen vor allem in erhöhtem Maß eine Eigentätigkeit der Teilnehmer/innen. In den Praktika vor der Diplom-Vorprüfung sind Aufgaben unter Anleitung so zu bearbeiten, dass dabei der Umgang mit psychologischer Forschungsmethodik geübt wird. Im Rahmen der Methodenpraktika des zweiten Studienabschnitts sollen die Studierenden darüber hinaus üben, konkrete Entscheidungen unter kontrollierbaren Bedingungen zu treffen. Praktika haben maximal 15 Teilnehmer/innen.

Fallseminare des zweiten Studienabschnitts dienen einer Anleitung bei der Bearbeitung anwendungsbezogener Fragestellungen. Hierzu gehören Trainings in diagnostischen, beratenden oder therapeutischen Situationen. Auf Grund der Notwendigkeit intensiver Betreuung bei dieser Art von Erfahrungsbildung sollen Fallseminare in Gruppen mit höchstens je fünf Studierenden durchgeführt werden.

Exkursionen sind Veranstaltungen auf freiwilliger Basis und haben die Aufgabe, Anschauung und Orientierung in wichtigen Arbeitsbereichen praktisch tätiger Psychologen/innen zu ermöglichen und realistische Vorstellungen über praktisch-psychologische Arbeitsweisen zu vermitteln.

Studienprojekte sind praktikumsähnliche Veranstaltungen, deren Aufgaben einem konkreten Forschungs- oder Anwendungszusammenhang zugeordnet sind. Sie laufen in der Regel über zwei Semester. Für Projekte sollen 15 Teilnehmer/innen vorgesehen werden.

Die Methodenfächer des Grund- und Hauptstudiums sind in Form eines Teilcurriculums, d.h. aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen, organisiert.

§ 8

Selbststudium, zusätzliches Studienangebot

Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudium, Diskussion in Studierendengruppen sowie Üben und Vertiefen des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten ist unverzichtbar. Das Studium bedarf sowohl der Beteiligung an den Lehrveranstaltungen wie des Eigenstudiums.
Vor allem bei der Studieneinführung, in Methodenkursen und in empirischen Praktika wird empfohlen, den jeweiligen Stoff in begleitenden Arbeitsgruppen ggf. unter Anleitung von Tutoren/innen zu vertiefen.

Das Studium der Psychologie verlangt auch ein Verständnis der Arbeitsweisen von Nachbarwissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, Lehrangebote von Nachbardisziplinen wie z.B. Philosophie, Biologie, Soziologie, Literaturwissenschaft, Informatik usw. zur Erweiterung ihrer fachlichen und beruflichen Qualifikation zu nutzen.

§ 9

Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis spezifischer Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Studienordnung sieht in einigen Fällen (Methodenlehre im ersten Studienabschnitt, Psychologische Diagnostik und Intervention im zweiten Studienabschnitt) solche Voraussetzungen vor (vgl. § 12, § 15).

Der Besuch von Lehrveranstaltungen, die für den zweiten Studienabschnitt angekündigt werden, setzt im Allgemeinen die Diplom-Vorprüfung in Psychologie voraus. Da es sachlich geboten ist, den Zusammenhang zwischen beiden Studienabschnitten zu betonen, wird den Studierenden im ersten Studienabschnitt geraten, an jeweils hierfür geeigneten Lehrveranstaltungen des zweiten Abschnittes teilzunehmen (über die Geeignetheit informiert das jeweilige Kommentierte Vorlesungsverzeichnis).

§ 10

Nachweis von Studienleistungen

Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gemäß §§ 9 und 16 der Diplomprüfungsordnung setzt neben der regelmäßigen Teilnahme eine im allgemeinen schriftliche Eigenleistung der Studierenden voraus. Solche Leistungen können in einem Referat, einer Klausur oder einem Arbeitsbericht bestehen. Art, Umfang und Form der jeweiligen Leistungsnachweise werden vor Beginn der Lehrveranstaltung von den jeweiligen Dozierenden bekanntgegeben. Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitgliedes zu ihnen erkennbar ist.
Die Bewertung von Leistungsnachweisen wird den Studierenden nach spätestens 6 Wochen mitgeteilt.
Der Nachweis von mindestens 40 Versuchspersonen-Stunden (nach § 9 Abs. 4 Nr. 2 DPO) ist im Rahmen von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und empirischen Untersuchungen innerhalb der ersten vier Semester zu erbringen.


II. Erster Studienabschnitt

§ 11

Gliederung des Lehrangebots

Der erste Studienabschnitt vermittelt grundlegende methodische, empirische und theoretische Kenntnisse der Psychologie. Dieser Abschnitt wird mit einer orientierenden Studieneingangsphase (vgl. § 12) eingeleitet; er ist einerseits nach Prüfungsfächern gegliedert, er enthält andererseits wesentliche Teile der Methodenausbildung sowie fächerübergreifende Veranstaltungen, die in forschungsbezogene, historische und wissenschaftstheoretische Aspekte der Psychologie einführen.

Er umfasst neben der Studieneingangsphase das Studium der Fächer der Diplom-Vorprüfung:

sowie fächerübergreifende Studienanteile, und zwar

Die Veranstaltungen werden so auf die Studiensemester aufgeteilt, dass innerhalb eines viersemestrigen Zyklus das Studienangebot wahrgenommen werden kann (vgl. Studienplan Grundstudium im Anhang).

§ 12

Studieninhalte

Studieneinführung
Die Einführungsveranstaltung wird (im Umfang von 2 SWS) als Blockveranstaltung in Form von drei Wochenendblöcken durchgeführt. Sie macht die Studierenden zum einen mit den Studienbedingungen und der Ausbildungsstätte vertraut, d.h. gibt einen Überblick über die geltende Prüfungs- und Studienordnung, die Instituts- wie Universitätsstruktur. Darüber hinaus stehen die für das Studium notwendigen Arbeitstechniken im Vordergrund, vom Bibliographieren der erforderlichen Literatur über Zitierregeln, Techniken der wissenschaftlichen Textrezeption und -aufarbeitung, der Abfassung von Referaten und Hausarbeiten, didaktische Vortragstechniken bis hin zu Strategien der Prüfungsvorbereitung etc.

Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie
Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkenntnis zur Entwicklung anderer Wissenschaftsbereiche sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in speziellen Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt. Wissenschaftstheoretische Fragen gehen in die Lehre und Prüfung aller Fächer ein; sie werden schwerpunktmäßig in der Methodenlehre aufgegriffen und beziehen sich auf die Problembereiche des wissenschaftlichen Definierens, der Erklärung und Prognose, der Aufstellung und empirischen Überprüfung von Hypothesen, der unterschiedlichen Theoriekonzeptionen und ihrer Konsequenzen für die Auffassung vom Erkenntnisfortschritt in der Psychologie sowie die Fragen der technischen bis humanen Relevanz psychologischer Forschung einschließlich deren Anwendungs- und Verwertungsproblemen in der Gesellschaft. Psychologiehistorische Kenntnisse werden besonders im Rahmen der Allgemeinen Psychologie gefordert und geprüft.
Für die Behandlung der wissenschaftstheoretischen Fragen wird eine zweistündige Überblicksvorlesung angeboten, für den Erwerb der psychologiehistorischen Kenntnisse eine zweistündige Einführungsübung (ggf. auch zu spezielleren Teilentwicklungen der Psychologie im 20. Jahrhundert).

Methodenlehre
Dieses Fach ist für das Studium der Psychologie zentral, weil die Wissenschaft Psychologie in ihrer Position zwischen Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften in besonderem Maße auf eine Begründung und Weiterentwicklung ihrer Erkenntnisstrategien angewiesen ist und die Methoden die Mittel zur Erkenntnisgewinnung darstellen.
Die Einweisung in empirische, insbesondere experimentelle, quasi-experimentelle und nicht-experimentelle Forschungsmethoden sowie statistische Auswertungsverfahren nehmen einen vergleichsweise großen Raum ein. Auch qualitativ ausgerichtete Erhebungs- und Analyseverfahren (Beobachtung, Befragung, Dokumenten- und Inhaltsanalyse etc.) sind zu studieren. In zwei Praktika wird Gelegenheit gegeben, diese Methodenvielfalt anhand eigener Fragestellungen zu üben.
Zur Vermittlung dieser Inhalte sind 20 Semesterwochenstunden vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um vier zweistündige Vorlesungen (Statistik 1, Statistik 2, Einführung in die psychologische Methodenlehre und Versuchsplanung), vier zweistündige Übungen/Seminare (Statistik 1, Statistik 2, Allgemeine Datenerhebung und -auswertung sowie Spezielle Einzelmethoden) sowie zwei zweistündige Praktika (Experimentalpraktikum und Empiriepraktikum).
Indessen erschöpft sich Methodenlehre nicht im Kennenlernen von Verfahren der Datenerhebung und Auswertung. Sie schließt auch die Beschäftigung mit den Theorien psychologischer Erkenntnisgewinnung einschließlich ihrer wissenschaftstheoretischen Fundierung ein (vgl. Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie).

Im Bereich der Methodenlehre werden drei Leistungsnachweise erworben. Es handelt sich dabei um Statistik, Quantitative Methoden und Allgemeine Methoden. Sie setzen sich jeweils aus zwei obligatorischen Teil-Leistungsnachweisen zusammen. Der Statistikleistungsnachweis wird durch erfolgreiche Teilnahme an den Übungen Statistik I und II nachgewiesen, der Leistungsnachweis (LN) Quantitative Methoden durch erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen Versuchsplanung und Experimentalpraktikum sowie der LN Allgemeine Methoden durch erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen Datenerhebung und -auswertung sowie Empiriepraktikum.
Wegen der aufeinander aufbauenden Struktur des Faches ist zur ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen Voraussetzung für die Zulassung zu den nachfolgend genannten Veranstaltungen:

Allgemeine Psychologie I und II
Die Allgemeine Psychologie befasst sich mit den grundlegenden Funktionen des menschlichen Erlebens, Verhaltens und Handelns. Dazu gehören insbesondere Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Denken, Sprache, Emotion, Motivation und Psychomotorik. Darüber hinaus werden in der Allgemeinen Psychologie vor allem auch historische und methodologische Bedingungen psychologischer Theorienbildung analysiert. Der Umfang dieses Fachgebiets, das schon den Ausgangspunkt der Etablierung der Psychologie als Einzelwissenschaft am Ende des 19. Jahrhunderts gebildet hat, bedingt die Aufteilung in zwei Prüfungsfächer. Zum Fach ,,Allgemeine Psychologie I" gehören am Psychologischen Institut der Universität zu Köln die Themenbereiche Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Denken und Sprache, zu ,,Allgemeine Psychologie II" die Themenbereiche Lernen, Emotion, Motivation, Volition und Psychomotorik.
Zur Abdeckung dieser Themenbereiche der Allgemeinen Psychologie I und II sind insgesamt 14 Semesterwochenstunden vorgesehen. Dabei sollen aus der Allgemeinen Psychologie I sowie II jeweils zwei Vorlesungen (à 2 SWS) zu den angeführten Themenbereichen nach Wahl der Studierenden gehört werden. Die übrigen Themenbereiche sind durch drei vertiefende Übungen bzw. Seminare abzudecken, wobei nicht alle drei Übungen/Seminare in einem Fach (Allgemeine Psychologie I bzw. II) absolviert werden dürfen. In einem der Fächer Allgemeine Psychologie I oder II kann ein Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1 DPO erworben werden.

Entwicklungspsychologie:
In der Entwicklungspsychologie werden Erleben und Verhalten unter dem Aspekt von Veränderung und Stabilität im Laufe des menschlichen Lebens behandelt. Gegenstand der Allgemeinen Entwicklungspsychologie sind die Grundlagen des Entwicklungsgeschehens, die Theorien und Methoden sowie die Geschichte der Entwicklungspsychologie. Die Spezielle Entwicklungspsychologie befasst sich mit den Charakteristika verschiedener Lebensabschnitte von der vorgeburtlichen Zeit bis hin ins hohe Alter und mit den Verlaufsfunktionen einzelner Entwicklungsbereiche (z.B. kognitive, soziale, moralische, emotionale, körperliche Entwicklung).
Insgesamt umfasst das Fach Entwicklungspsychologie 8 SWS, davon 4 SWS Vorlesungen und 4 SWS Seminare bzw. Übungen.
Die Lehrinhalte, die für die Diplom-Vorprüfung im Fach Entwicklungspsychologie relevant sind, werden im Rahmen der beiden Grundvorlesungen "Allgemeine Entwicklungspsychologie" und "Spezielle Entwicklungspsychologie" vermittelt. Zur Vertiefung einzelner Themenbereiche werden Seminare angeboten. In den Seminaren kann ein Leistungsnachweis entsprechend § 9 Abs 4 Nr. 1 DPO erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines Referates.

Sozialpsychologie
Die Sozialpsychologie betrachtet menschliches Verhalten und Erleben unter dem Aspekt seiner sozialen Bedingtheit und im Kontext zwischenmenschlicher Interaktionen. Zur Erklärung der Wechselbeziehungen zwischen Individuum, sozialer Gruppe und Gesellschaft hat die Sozialpsychologie eigene Theorien und Forschungsmethoden entwickelt. Zentraler Gegenstand der Sozialpsychologie sind Kommunikations- und Interaktionsprozesse sowie die damit in Zusammenhang stehenden Wahrnehmungs- und Informationsverarbeitungsprozesse wie auch die Emotionen. Zu den zentralen Gegenstandsbereichen der Sozialpsychologie gehören entsprechend: Individual- und Massenkommunikation, Personenwahrnehmung, Einstellungen und ihre Veränderungen, Gruppenprozesse, Führerschaft, soziales Lernen, Aggression, Altruismus, Konflikte und Beeinflussung. Die Sozialpsychologie bildet eine wichtige Grundlage für den Bereich Arbeits-Organisations/Kommunikations- Medienpsychologie im Hauptstudium.
Das Studium der Sozialpsychologie umfasst insgesamt 8 SWS, wobei mindestens eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS gehört werden soll. Spezielle Vertiefungen werden in Form von Seminaren und Übungen (jeweils à 2 SWS) angeboten. In den Seminaren bzw. Übungen kann ein Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs 4 Nr. 1 DPO erworben werden.

Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung
Die Differentielle Psychologie ist auf die Beschreibung, Erklärung und Vorhersage interindividueller Unterschiede im Erleben und Verhalten ausgerichtet. Zentraler Gegenstandsbereich ist die menschliche Persönlichkeit. Die Differentielle Psychologie nähert sich dem komplexen Problem der Persönlichkeit zum einen aus der Sicht spezifischer Persönlichkeitstheorien (psychodynamische, behavioristische, kognitive Theorien), zum anderen aus der Sicht einzelner Persönlichkeitsvariablen (Extraversion/Introversion, Neurotizismus, Ängstlichkeit, Intelligenz etc.), wobei sie sich hier insbesondere um die operationale Definition und Messung dieser Variablen sowie um die Ergründung der wechselseitigen Zusammenhänge bemüht. Die Differentielle Psychologie schafft wesentliche Vorraussetzungen für die Bereiche Psychologische Diagnostik und Intervention sowie Klinische Psychologie und Psychotherapie im Hauptstudium.
Das Studium der Differentiellen Psychologie umfasst insgesamt 8 SWS, wobei mindestens eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS gehört werden soll. Spezielle Vertiefungen werden in Form von Seminaren und Übungen (jeweils à 2 SWS) angeboten. In den Seminaren bzw. Übungen kann ein Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs 4 Nr. 1 DPO erworben werden.

Biologische Psychologie
Die Biologische Psychologie vermittelt Kenntnisse der biologischen Fächer über den Menschen und seine Verwandten im Tierreich, die zu einem vertieften Verständnis vom Erleben und Verhalten des Menschen beitragen, wie Evolutionslehre, Verhaltensgenetik, Neuroanatomie, Neurophysiologie sowie die Ausschnitte der Neurowissenschaften, die sich um ein Verständnis der höheren Funktionen des Menschen im Zusammenhang mit der Tätigkeit seines Gehirnes bemühen, um Wahrnehmungen, Bewusstsein, Gefühle, Handlung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Intelligenz als gehirnbedingt näher zu charakterisieren. Dazu ist es zuerst notwendig, Grundtatsachen über das menschliche Gehirn als Organ der Informationsverarbeitung kennenzulernen, seine evolutionäre und ontogenetische Entwicklung. Zusammen mit einer Einführung in die Tier-Verhaltenslehre ist das der Schwerpunkt der Vorlesung Biologische Psychologie I, die in der Regel im Wintersemester stattfindet. Vertiefend dazu findet eine Übung 'Neuroanatomie für Psychologen' statt. Im darauf folgenden Sommersemester folgen in der Vorlesung Biologische Psychologie II die Grundlagen der Sinneswahrnehmung, Sensomotorik und Handlung. Ergänzend findet eine Übung zur Okulomotorik, Hand- und Sprechmotorik statt. Alle angeführten Lehrveranstaltungen umfassen jeweils 2 SWS (Gesamtumfang des Faches 8 SWS); in den Übungen kann ein Leistungsnachweis gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1 DPO erworben werden.

§ 13

Diplom-Vorprüfung

Der erste Studienabschnitt wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Diplom-Vorprüfung soll nach dem vierten Fachsemester abgelegt werden. Die Fachprüfungen sind so organisiert, dass die Prüfung vor Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgeschlossen werden kann. Sie wird als Blockprüfung abgelegt.
Als Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung sind fünf Leistungsnachweise zu erwerben - und zwar drei Leistungsnachweise aus der Methodenlehre: Statistik (4 SWS: Statistik I und II), Quantitative Methoden (4 SWS: Versuchsplanung und Experimentalpraktikum), Allgemeine Methoden (4 SWS: Datenerhebung/-Auswertung und Empiriepraktikum) sowie je ein Leistungsnachweis (im Umfang von 2 SWS) aus zwei der übrigen Fächer (Allgemeine Psychologie I und II, Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Biologische Psychologie, Sozialpsychologie, wobei sich Allgemeine Psychologie I und II gegenseitig ausschließen; vgl. auch die Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung und über deren Durchführung in den §§ 9-15 der DPO).


III. Zweiter Studienabschnitt

 

§ 14

Gliederung der Fächer

Im zweiten Studienabschnitt werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und erweitert. Dieser Abschnitt soll mit deren Anwendung in den wichtigsten Tätigkeitsfeldern der Psychologie vertraut machen. Ferner soll hier die Befähigung zu psychologischer Forschung gefördert werden. Die Diplomarbeit, die in der Regel eine empirische Untersuchung einschließt, soll die Beherrschung der fachspezifischen Methodik ausweisen.

Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnittes sind:

  1. Klinische Psychologie und Psychotherapie
  2. Erziehungspsychologie
  3. Arbeits-/Organisations- und Kommunikations-/Medienpsychologie (A/O-K/M-Psychologie)
  4. Psychologische Diagnostik und Intervention
  5. Evaluation und Forschungsmethodik
  6. Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten Vertiefung
  7. Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach

Zwei der Anwendungsfächer (1. - 3.) werden von den Studierenden als Schwerpunktfächer studiert, d.h. sie sollen durch den Besuch vertiefender Lehrveranstaltungen und gegebenenfalls durch die Auswahl einer entsprechenden berufspraktischen Tätigkeit (vgl. § 16) vertieft bearbeitet werden. Die Prüfungen in diesen Fächern berücksichtigen den Unterschied zwischen Basis- und Schwerpunktfächern.
Auf begründeten Antrag kann vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Dekanin oder dem jeweils zuständigen Dekan auch ein anderes geeignetes Fach als Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten Vertiefung zugelassen werden, wie z.B. die Wirtschaftspsychologie in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät; ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss empfiehlt sich im Falle der Wirtschaftspsychologie insbesondere, wenn ein Schwerpunkt im Berufsbereich der A/O-K/M-Psychologie angestrebt wird. Desgleichen kann vom Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag hin im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Dekanin oder dem zuständigen Dekan auch ein anderes geeignetes Fach als nicht-psychologisches Wahlpflichtfach zugelassen werden.

Die Veranstaltungen werden so auf die Studiensemester aufgeteilt, dass innerhalb eines viersemestrigen Zyklus das Studienangebot wahrgenommen werden kann (vgl. Studienplan Hauptstudium im Anhang).
Einen Überblick über den Besuch von Lehrveranstaltungen, der für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlich ist, gibt der Studienplan (Hauptstudium) im Anhang.

§ 15

Studieninhalte

Zur Einführung in das Hauptstudium werden zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von je zwei SWS angeboten: und zwar zum einen die Veranstaltung "Einführung in das Hauptstudium", in der Struktur, Ablauf und Anforderungen des Hauptstudiums verdeutlicht werden; zum anderen die Veranstaltung "Berufskunde", in der auf die praktischen Berufsfelder, die für diplomierte Psychologen/innen offen stehen, vorbereitet wird.

Anwendungsfächer

Klinische Psychologie und Psychotherapie
Gegenstand der Klinischen Psychologie sind neben Themen der Gesundheitspsychologie und der medizinischen Psychologie die psychischen und psychosomatischen Störungen des Individuums und deren biographische, biologische, soziale und ökologische Entstehungsbedingungen. Sie beschreibt die Erscheinungsformen dieser Entwicklungen (Symptomatologie, Nosologie und Pathogenese), erforscht ihre individuellen, sozialen und (neuro-)biologischen Ursachen (Ätiologie) und entwickelt darauf bezogene Konzepte psychologischer Intervention (Prävention, Beratung, Psychotherapie), deren Wirksamkeit sie überprüft und bewertet. Psychologische Psychotherapie ist eine weitergehende Spezialisierung innerhalb dieses Gebietes, für die im Studium die theoretischen und praktischen Grundlagen vermittelt werden.

Die Klinische Psychologie schließt an Einsichten der psychologischen Grundlagendisziplinen in die Strukturen und Entwicklungsprozesse des Seelischen an und entwickelt sie weiter im Rahmen einer einzelfallbezogenen Methodik und Methodologie, welche die Voraussetzung für die kontrollierte, individuumzentrierte Anwendung in der klinischen Praxis schafft. Unter anderem durch Ergebnisse der systematischen und vergleichenden Einzelfallerforschung pathologischer Entwicklungsprozesse und ihrer therapeutischen Transformation bringt die Klinische Psychologie einen besonderen Beitrag in das psychologische Grundlagenwissen ein.

Klinische Psychologie und Psychotherapie als Basisfach wird im Umfang von 10 SWS (2 SWS Grundvorlesung, 4 Seminare à 2 SWS) studiert. Klinische Psychologie und Psychotherapie kann als Schwerpunktfach im Umfang von 14 SWS studiert werden.
Die für das klinische Grundlagenwissen relevanten Studieninhalte werden im Rahmen der Grundvorlesung (2 SWS) vermittelt, spezielle Inhalte in den oben genannten Bereichen in weiterführenden Seminaren. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; dieser muss in einem der Seminare erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines Referates. Für die zusätzlichen 4 SWS des Schwerpunktfachs werden Seminare à 2 SWS zur Entwicklung und kontrollierten Umsetzung von Fallkonzeptionen unter Supervision durch approbierte Psychotherapeuten/innen angeboten. Auf diese Weise wird am Lehrstuhl Klinische Psychologie und Psychotherapie die fallbezogene klinische Betreuungs- und Beratungstätigkeit geübt. Psychotherapeutische Praxis im engeren Sinne bleibt - entsprechend der Regelung durch das Psychotherapeutengesetz - der postgraduierten Ausbildung vorbehalten.

Erziehungspsychologie
Die Erziehungspsychologie befasst sich mit Prozessen des Lehrens, des Lernens und der Sozialisation. Erziehung findet im Rahmen spezieller Institutionen (Kindergarten, Schule, Hochschule, Berufsausbildung) und in außerinstitutionellen Bereichen statt (Familie, Gleichaltrigengruppe, Freizeit, Medien). Die erziehungspsychologische Forschung ermittelt Erkenntnisse über erzieherische Interaktionen, Effekte und Kontexte. Aus dieser Gegenstandsbestimmung ergibt sich eine Nähe zu anderen Disziplinen, u.a. zur Entwicklungspsychologie, indem nach der sozialen Beeinflussung und Optimierung von Entwicklungsprozessen gefragt wird. Man erwartet von den Forschungsergebnissen Entscheidungshilfen über Steuerungs-, Zuweisungs- und Interventionsmaßnahmen vielfältigster Art (Erziehungsberatung, Aus- und Weiterbildung, Fördermaßnahmen, Resozialisierung, Probleme des "lebenslangen Lernens"). Der primär anwendungsorientierte Ansatz schließt ein, dass in der Erziehungspsychologie auch Herausforderungen durch den epochalen und sozialen Wandel Beachtung finden.
Erziehungspsychologie als Basisfach wird im Umfang von 8 SWS (2 SWS Grundvorlesung, 6 SWS Seminare) studiert. Erziehungspsychologie kann als Schwerpunktfach im Umfang von 12 SWS studiert werden.
Die Lehre im Fach Erziehungspsychologie gliedert sich in einen allgemeinen und einen speziellen Teil. Die für den allgemeinen Teil relevanten Studieninhalte werden im Rahmen der Grundvorlesung "Erziehungspsychologie" vermittelt. Der spezielle Teil wird durch Seminare zu ausgewählten Themen aus den angeführten Bereichen der Erziehungspsychologie gebildet. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen; dieser muss in einem der Seminare erworben werden, in der Regel durch Übernahme eines Referates.
Für die zusätzlichen 4 SWS des Schwerpunktfachs werden Seminare zur Familienpsychologie und -beratung angeboten. Sie vermitteln Grundlagen, Methoden und Forschungsbefunde zur Familienpsychologie und bereiten so auf einschlägige Berufsfelder und Post-Graduierten-Ausbildungsgänge vor.

Arbeits-Organisations-/Kommunikations- und Medienpsychologie (AO/KM)
Das Fach A-O/K-M-Psychologie gliedert sich in zwei Gegenstandsbereiche: Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Kommunikations- und Medienpsychologie.

Die Arbeits- und Organisationspsychologie befasst sich mit der psychologischen Analyse und der Gestaltung von Arbeitstätigkeiten sowie mit dem Erleben und Verhalten von Individuen als Mitgliedern von Organisationen. Sie ist eine Disziplin der Angewandten Psychologie und bezieht ihre Fragestellungen in der Regel aus der Praxis ihres Gegenstandsbereiches. Diese Fragestellungen bearbeitet sie mit dem Instrumentarium der empirischen Forschung unter der Perspektive einer eigenständigen Theorienbildung. Arbeits- und organisationspsychologische Interventionen (z.B. Training im Sinne der Personalentwicklung) sind idealerweise eingerahmt durch eine vorausgehende Diagnose (z.B. Analyse des Bildungsbedarfs) und eine anschließende Wirkungsüberprüfung (z.B. Evaluation der Trainingsmaßnahme).

Außerdem befasst sich das Fach mit der Frage nach der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt, mit Fragen nach Störungen und deren Behandlungen. Diesen Aspekt auf dem aktuellen Stand des fachlichen Wissens zu vertreten und damit sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Interesse der arbeitenden Menschen erfolgen, ist Aufgabe der Arbeits- und Organisationspsychologie unter klinisch-psychologischen Gesichtspunkten. Die klinische Organisationspsychologie stellt darüber hinaus Konzepte der Personal- und Organisationsentwicklung für klinische Einrichtungen sowie für Institutionen bereit, die mit klinischen Populationen befasst sind, und evaluiert sie im Hinblick auf die Bedürfnisse des Klientensystems.

Um den Entwicklungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien Rechnung zu tragen, ist das Fach Arbeits- und Organisationspsychologie um die Bereiche Kommunikations- und Medienpsychologie erweitert. Vor diesem Hintergrund gilt es, die Zusammenhänge und inhaltlichen Verknüpfungen zwischen verschiedenen Bereichen im System Mensch-Arbeit-Organisation-Vermittlungstechnologien zu betrachten. Die Kommunikationspsychologie ist hierbei als gemeinsame Basis für die Bereiche Arbeits-, Organisations- und Medienpsychologie zu verstehen. Sie behandelt aus einer empirischen Perspektive die psychologischen Grundlagen direkter und vermittelter Kommunikationsprozesse. Die Medienpsychologie andererseits, die in besonderer Weise auf den Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien bezogen ist, untersucht die psychologischen Aspekte der Mediennutzung und -wirkung.
Der Studienumfang beträgt im Basisfach 8 SWS. Das Lehrangebot umfasst zwei Vorlesungen zu je 2 SWS. Bei der einen Vorlesung liegt der Schwerpunkt auf Arbeits- und Organisationspsychologie, bei der zweiten liegt der Schwerpunkt auf Kommunikations- und Medienpsychologie. Ergänzend zu den beiden Vorlesungen werden im Basisfach 2 Seminare zu je 2 SWS angeboten, in denen die Grundlagen dieses Fachs anwendungsbezogen vertieft werden (z.B. Führung, Arbeitssicherheit und -motivation, Unternehmensorganisation, Personalentwicklung, Gesundheit, Kommunikation und Medien). Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis in einem der Seminare zu erbringen.
A-O/K-M-Psychologie kann als Schwerpunktfach im Umfang von 12 SWS studiert werden. Es sind eine zusätzliche Vorlesung (2 SWS) und ein Seminar (2 SWS) zu speziellen Themen, Methoden und Forschungsbefunden vorgesehen.

Methodenfächer

Psychologische Diagnostik und Intervention
Das Fach "Psychologische Diagnostik und Intervention" ist ein methodisches Basisfach und befasst sich mit einem der Kernbereiche psychologischen Wissens und psychologischer Berufstätigkeit. Im Rahmen dieses Faches werden unterschiedliche Methoden der Datengewinnung, Auswertung und Interpretation (Planung der Datenerhebung, Untersuchungsdurchführung und Auswertung, Diagnostische Urteilsbildung) ebenso vermittelt wie unterschiedliche Arten psychologischer Intervention (u.a. in Personalauswahl, Erziehungsberatung, Psychotherapie).

Der Studienumfang beträgt 14 SWS. Es sind folgende Pflichtveranstaltungen zu belegen: Vorlesung: Einführung in Diagnostische Psychologie und Intervention, 2 SWS; Teilcurriculum Psychologische Begutachtung, 8 SWS; Qualitative Methoden, 2 SWS; Theorieseminar: Diagnostische Psychologie und Klinische Intervention, 2 SWS. Voraussetzung für die Teilnahme an den Seminaren ist die bestandene Diplom-Vorprüfung im Studiengang Psychologie.
Das Teilcurriculum Psychologische Begutachtung besteht aus 8 SWS mit den Lehrveranstaltungen zu Prinzipien der Testtheorie und -konstruktion (2 SWS), Einführung in Anwendung und Auswertung psychodiagnostischer Verfahren (2 SWS) und aus dem Gutachtenseminar (2 SWS), an das sich die Bearbeitung eines Einzelfalls (Praktisch-diagnostische Untersuchung, Gutachtenerstellung, 2 SWS) anschließt. Die Reihenfolge des Besuchs der Seminare soll eingehalten werden.
Die Verbindung von Psychologischer Diagnostik und Intervention sowie die wichtigsten Anwendungsbereiche werden im Theorieseminar ,,Theorie der Diagnostischen Psychologie und (Klinischen) Intervention" (2 SWS) sowie in der Vorlesung ,,Einführung in Diagnostische Psychologie und Intervention" (2 SWS) vermittelt. Das Theorieseminar soll im Anschluss an das Seminar ,,Testtheorie und -konstruktion" besucht werden.
Gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Der Leistungsnachweis setzt sich aus zwei obligatorischen Teil-Leistungsnachweisen zusammen, die durch die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen ,,Theorie der Diagnostischen Psychologie und Klinischen Intervention" und ,,Praktisch-diagnostische Untersuchung, Gutachtenerstellung" erworben werden.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung ,,Theorie der Diagnostischen Psychologie und Klinischen Intervention" ist Voraussetzung für die Zulassung zu der Veranstaltung ,,Praktisch-diagnostische Untersuchung, Gutachtenerstellung".

Der Bereich der ,,Psychologischen Interventionen" (Praxis, Indikation, Evaluation) wird in fakultativen Lehrveranstaltungen exemplarisch im Rahmen von Grundkursen für Personenzentrierte Gesprächspsychotherapie gelehrt (Psychologische Basiskompetenzen der Gesprächsführung in Diagnostik und Intervention). In diesen Veranstaltungen wird auch exemplarisch und vergleichend auf unterschiedliche Formen psychologischer Intervention und insbesondere psychotherapeutischer Interventionen eingegangen. Auf diese Weise wird im Bereich Psychotherapie unter Supervision durch zur Ausübung von Heilkunde zugelassenen Psychotherapeuten am Lehrstuhl Psychologische Diagnostik und Intervention die fallbezogene Betreuungs- und Beratungstätigkeit geübt. Psychotherapeutische Praxis im engeren Sinne bleibt der postgradualen Ausbildung vorbehalten.

Evaluation und Forschungsmethodik
Die im Grundstudium begonnene Ausbildung zur psychologischen Methodenlehre wird im Hauptstudium mit Ausrichtung auf die speziellen Anliegen der inhaltlichen Schwerpunkte fortgesetzt.
Zum Gegenstandsbereich der ,,Evaluation" zählen Vorgehensweisen, die die Bewertung der Effizienz von psychologischen Programmen aus den inhaltlichen Disziplinen ermöglichen (z.B. die Bewertung des Erfolgs von Unterrichtsprogrammen und Therapiemethoden).
Zu den ,,Forschungsmethoden" zählen im Forschungsalltag häufig angewendete Verfahren, die in allgemeine, inhaltlich wenig gebundene und spezielle, auf bestimmte Inhaltsbereiche und Fragestellungen ausgerichtete Methoden unterteilt werden können. Zur ersten Gruppe zählen die multivariaten Verfahren sowie Methoden der EDV. Spezielle methodische Vorgehensweisen werden für die Analyse von Einzelfällen (z.B. Klinische Psychologie), Veränderungen (z.B. Erziehungspsychologie) und Zeitreihen (z.B. Kommunikationspsychologie) benötigt. Ergänzende qualitative Verfahren werden sowohl im Bereich der Evaluation als auch der Einzelfallanalysen besprochen.
Zur Vermittlung dieser Inhalte sind sechs Semesterwochenstunden vorgesehen, die durch folgende drei Übungen abgedeckt werden:

Evaluation und Forschungsmethodik ist ein Prüfungsfach in der Diplomprüfung. Die Leistung wird schriftlich und studienbegleitend erbracht. Dazu stehen zwei Formen zur Verfügung: Auf der Grundlage dieser Veranstaltungsinhalte kann a) eine Klausur oder b) eine Hausarbeit geschrieben werden. Die Kriterien zur Beurteilung der Hausarbeit werden institutsintern veröffentlicht. Hausarbeitsthemen werden von den Prüfern/innen des Faches vergeben.

Wahlpflichtfächer zur forschungsorientierten Vertiefung

Die Wahlpflichtfächer zur forschungsorientierten Vertiefung bieten Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS zu forschungsaktuellen Fragen der in den Fachbeschreibungen aufgeführten Problembereiche an. Mindestens die Hälfte der 8 SWS wird in Form von Seminaren bzw. Übungen angeboten. Im gewählten Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten Vertiefung ist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 DPO ein Leistungsnachweis in einem Seminar oder einer Übung entsprechend § 10 zu erbringen.

Ökopsychologie und Systemforschung
Dieser forschungsorientierte Vertiefungsbereich gliedert sich in zwei Segmente. Zum einen werden im Rahmen einer interdisziplinär angelegten allgemeinen Systemforschung grundsätzliche Probleme der Bildung von Strukturen und Ordnungsmustern in der Natur sowie ihrer Veränderung bearbeitet. Vor allem werden Fragen der Selbstorganisation, Synergetik, Konstruktion und der Intervention in komplexen Systemen behandelt. Daraus ergeben sich zum anderen Folgerungen für die systemischen Ansätze in der Psychologie, speziell für die sozialen Systeme und die Mensch-Umwelt-Systeme. So beschäftigt sich die Ökologische Psychologie mit den Wechselwirkungs- und Adaptationsprozessen zwischen dem Individuum und seiner Umwelt. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses stehen besondere Herausforderungen durch die Umwelt sowie die Bewältigung der Veränderungen durch das Individuum in Abhängigkeit von seinen personalen und sozialen Ressourcen.

Die Lehrveranstaltungen zum Vertiefungsbereich umfassen eine Grundvorlesung (2 SWS) und Seminare im Umfang von 6 SWS.

Kunstpsychologie und Alltagsästhetik
Im Fach Kunstpsychologie und Alltagsästhetik wird ,,Kunst" als Oberbegriff für Literatur, Musik und bildende Kunst verstanden. Dementsprechend werden in diesem Fach einschlägige Problemperspektiven von Literatur-, Musik- und (im engeren Sinne) Kunstpsychologie behandelt. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger auf der Werkpsychologie als auf der (empirischen) Analyse von Produktions- und Rezeptionsprozessen (einschließlich der Vermittlung und Wirkung künstlerischer Objekte).
Diese Analysen sind aber nicht beschränkt auf Produkte und Prozesse, die in den entsprechenden Subsystemen der Gesellschaft verankert sind, sondern erstrecken sich auch auf Phänomene des Alltagslebens und der Alltagskommunikation, soweit dabei ästhetische Qualitäten eine Rolle spielen. Insofern deckt das Fach Kunstpsychologie und Alltagsästhetik die ganze Bandbreite kulturpsychologischer Fragestellungen und Analysemethoden ab, wobei letztere von psychoanalytischer Interpretationsmethodik über qualitative bis zu experimentellen Verfahren reichen.

Neuropsychologie
Gegenstand der Neuropsychologie ist das gestörte menschliche Verhalten, soweit es erwiesenermaßen oder vermuteterweise mit Störungen der Gehirnfunktionen einhergeht. In der Vorlesung werden die klassischen neurologischen Syndrome von Agnosie, Aphasie, Apraxie unter neuropsychologischen Aspekten abgehandelt. Aber auch der normale und pathologische Altersabbau, die neuropsychologischen Aspekte der Psychosen und Persönlichkeitsstörungen werden behandelt wie auch spezielle Störungsbilder wie Autismus, PTSD, Aufmerksamkeitsstörungen usw. Die Übungen zur Neuropsychologie vertiefen jeweils ein Gebiet wie Psychopharmakologie und Drogen, Schlaf und Schlafstörungen, Startle Reponse u.ä.

Psychologische Anthropologie (einschließlich Ethnopsychologie)
In diesem Fach geht es zunächst einmal ganz grundlegend um die Konzeptionen des Menschlichen, die in der bisherigen Theoriengeschichte der Psychologie unterstellt bzw. entwickelt worden sind. Psychologische Anthropologie stellt in diesem Sinne die Herausarbeitung von Menschenbildern bzw. Subjektmodellen der bisherigen Theorieströmungen in der Psychologie dar (vom Mechanismus- über das Organismus- bis zum existenzialistischen Modell der Humanistischen Psychologie etc.). Damit verbunden sind zum einen historische Perspektiven der Rekonstruktion von einschlägigen Forschungsprogrammen der Psychologie (vom Funktionalismus bzw. Assoziationismus über den Behaviorismus, Biologismus, Psychoanalyse, Gestalttheorie, Humanistische Psychologie etc.) einschließlich der Beschreibung und Analyse der Theorienentwicklung in der Psychologie. Zum anderen sind auch die interkulturellen Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verständnis und in der Konstituierung des Menschlichen thematisch, wie sie traditionell von der Ethnopsychologie aufgearbeitet worden sind.

Psychotherapieforschung
In diesem forschungsorientierten Vertiefungsfach werden psychotherapeutische Konzepte und Techniken sowie therapeutische Veränderungsprozesse und Ergebniskonstellationen im Hinblick auf Wirkfaktoren untersucht, die für therapeutischen Erfolg oder Misserfolg verantwortlich sind. Dies erfordert einen Rückgriff auf unterschiedliche methodische Vorgehensweisen, bei denen einzelfallbezogene (Mikro-)Prozessanalyse, vergleichsgruppenkontrollierte Ergebnisstudien und naturalistische Feldstudien (z.B. Katamnesestudien) die wichtigsten Methodentypen bilden. Von besonderem Wert für die psychotherapeutische Praxis wie auch die Theoriebildung sind Forschungsergebnisse, die auf einer Konvergenz dieser unterschiedlichen methodischen Zugangswege beruhen.
Die Studierenden sollten über das Lehrangebot in der Klinischen Psychologie als Eingangsvoraussetzung mit den Grundlagen der Psychotherapie vertraut sein und über erste Kenntnisse im Erstellen und der kontrollierten, praktischen Umsetzung von Fallkonzeptionen verfügen. Auf dieser Basis werden Kenntnisse und Fertigkeiten in der vielschichtigen Forschungsmethodik von Psychotherapie vermittelt einschließlich des Überblicks über den aktuellen Forschungsstand innerhalb dieser Methodenbereiche. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die psychotherapeutische Misserfolgsforschung mit dem Ziel, negative Prozessverläufe rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.

Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie macht die Rechtspflege und das Recht selbst, ebenso wie deren gesellschaftliche Verankerung, zum Gegenstand des wissenschaftlichen Interesses. Sie umfasst eine psychologisch orientierte Rechtstatsachenforschung im weitesten Sinne sowie die Anwendung psychologischen Fachwissens in konkreten Einzelfragen der Rechtspflege.
Dazu gehören vor allem folgende Bereiche, aus denen ausgewählte Themen als Seminare angeboten werden:
Genese formeller und informeller Normen; ihre Beeinflussung durch wissenschaftliche Erkenntnisse der Psychologie (z.B. durch Beratung des Gesetzgebers); rechtliche Sozialisation; Bedingungen und Ursachen von Rechtstreue und Normbrüchen aus sozialpsychologischer, entwicklungspsychologischer und differentialpsychologischer Sicht; Strafverfahren und ihre empirische Prüfung; Analyse formeller und informeller sozialer Kontrolle unter Berücksichtigung persönlichkeitsrelevanter Aspekte; psychologisch sinnvolle bzw. psychologisch fundierte Alternativen zur justizförmigen sozialen Kontrolle; die wechselseitige Beeinflussung von Recht und Psychologie; wissenschaftliche Grundlagen der gerichtspsychologischen Gutachtertätigkeit; Explorationstechnik; psychologische Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen.

Theoretische Psychologie
In der Theoretischen Psychologie werden zum einen die metatheoretischen Problemperspektiven der Psychologie vertiefend behandelt. Dazu gehören Fragen der allgemeinen Methodologie und Modelltheorie (wie die Grundstruktur der Datenerhebungsmethoden, die Relation von sog. quantitativen und qualitativen Verfahren, Passungsprobleme zwischen Auswertungsmodellen und Theorien, Voraussetzungsstärke von Auswertungsmodellen, ethische Probleme des Experimentierens bzw. Verstehens etc.). Außerdem fallen unter die metatheoretischen Frageperspektiven die einschlägigen Problemstellungen der Wissenschaftstheorie (von der Theorienkonzeption über Erklärung, Kausalität, ,,Beobachtungssprache", Wahrheitskonzeptionen, Monismus-Dualismus-Dichotomie, Erkenntnisfortschritt etc.).
Zum anderen werden im Rahmen der Theoretischen Psychologie auch klassische Probleme der Philosophischen Psychologie aufgegriffen und paradigmatisch behandelt: wie das Leib-Seele-Problem, die Willens- bzw. Handlungsfreiheit, die Erlebnisqualitäten (einschließlich der phänomenologischen Orientierung in der Psychologie), Bewusstsein bzw. Bewusstheit und Reflexionsstufen, der Konstruktivismus des Erkennens, Intuition und Rationalität, Ethik des Handelns, Sinnobjektivationen etc. Außerdem gehört dazu auch die interdisziplinäre Vernetzung der Psychologie mit Natur- und/oder Geisteswissenschaften (von der Psychophysik über die Soziobiologie, Neurobiologie, Informatik, Pädagogik und Sozialforschung, Soziologie sowie Ethnologie bis hin zur Literatur- und Medienwissenschaft).

Verkehrspsychologie
Die Verkehrspsychologie beschäftigt sich mit dem Verhalten und Erleben von VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere in dem Wirkgefüge von Teilnahme am Straßenverkehr und Umweltbedingungen, sowie der psychologisch fundierten Gestaltung von Verkehrsräumen.
Gegenstände der Betrachtung sind vor allem: Belastung und Beanspruchung von Fahrzeugführern/innen, Gefahrenkognition und Risikoeinschätzung von Kindern und Erwachsenen, Unfallgeschehen und dessen Zustandekommen, Kraftfahreignung (Begutachtung und Nachschulung) sowie Umweltbedingungen/ökologische Faktoren, wie Umweltschutz, Veränderung von Wohnlandschaften u. a.

Daneben werden Methoden und Theorien zur Erschließung der einzelnen Gegenstandsbereiche vorgestellt, seien es retrospektive Analysen von Unfällen, seien es verkehrserzieherische Maßnahmen, seien es prospektive Studien zu Bewährungskontrollen oder die Messung von Veränderungen in der Verkehrseinstellung.
Einen weiteren Schwerpunkt stellen die persönlichen Charakteristika der Verkehrsteilnehmer/innen, wie Entwicklungsstand bei Jugendlichen (vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis), persönliche Zuverlässigkeit von Erwachsenen für die Ausübung von Fahrtätigkeiten u. ä. dar.

Die Lehrveranstaltungen konzentrieren sich - bei der Diskussion der bereits angesprochenen Fragen - schwerpunktmäßig auf:
Gegenstände der Verkehrspsychologie, Grundlagen und Methoden, Theorienbildung, spezielle Themata (Alkohol/Drogen, Verkehrstherapie).

Nicht-psychologische Wahlpflichtfächer

Das nicht-psychologische Wahlpflichtfach hat einen Umfang von 6 SWS; die Aufteilung dieser SWS auf die Veranstaltungsarten Vorlesung, Seminar und Übung richtet sich nach den Usancen des jeweiligen Faches und ist bei den Fachvertretern/innen, die als Prüfer/innen fungieren, zu erfragen. Inhaltlich sollte in der Regel zum einen ein Überblick über die interdisziplinären Vernetzungsperspektiven des jeweiligen nicht-psychologischen Faches mit der Psychologie erworben werden, zum anderen eine Vertiefung bzgl. spezifischer (mit den Prüfern/innen abzusprechenden) Aspekte des nicht-psychologischen Wahlpflichtfaches. In Bezug auf die schriftliche Fachprüfung gelten die Regelungen des Faches Evaluation und Forschungsmethodik entsprechend (s.o.).

§ 16

Berufspraktische Tätigkeit und begleitende Lehre

Im zweiten Studienabschnitt, spätestens bis zur Meldung zur Diplomprüfung, müssen die Studierenden eine berufspraktische Tätigkeit ableisten und am Seminar zur Berufskunde teilnehmen.

Für die berufspraktische Tätigkeit ist entsprechend § 16 Abs. 1.3 der DPO ein Umfang von insgesamt (mindestens) 20 Wochen Dauer vorgesehen (in der Regel in Form von zwei Praktika von (mindestens) sechs Wochen und einem Praktikum von (mindestens) acht Wochen Dauer). Bei entsprechend begründetem Antrag ist auch ein einziges Praktikum mit (mindestens) fünf Monaten an einer Institution möglich. Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Antritt des Praktikums gestellt werden.

Die berufspraktische Tätigkeit ist unter Aufsicht und Anleitung einer/s einschlägig diplomierten oder promovierten Psychologin/Psychologen in außeruniversitären Arbeitsbereichen der Psychologie zu absolvieren (Praktikum ,,extra muros"). Auf besonderen Antrag kann eines der drei Praktika - als sogenanntes Forschungspraktikum - auch im Rahmen von Forschungsvorhaben an Universitätsinstituten abgeleistet werden; der Antrag muss rechtzeitig vor dem Antritt des Praktikums gestellt und bewilligt werden.

§ 17

Diplomprüfung

Das Psychologiestudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Als Zulassungsbedingung für die Diplom-Prüfung müssen neben der berufspraktischen Tätigkeit fünf Leistungsnachweise erworben werden, und zwar je einer in den drei Anwendungsfächern Klinische Psychologie und Psychotherapie, Erziehungspsychologie sowie Arbeits-/Organisations- und Kommunikations-/Medienpsychologie, ein Leistungsnachweis im Methodenfach Psychologische Diagnostik und Intervention (im Umfang von 4 SWS: Theorie der Psychologischen Diagnostik und Intervention; Praktisch-diagnostische Untersuchung) sowie ein Leistungsnachweis im Wahlpflichtfach zur forschungsorientierten Vertiefung; vgl. auch die Zulassungsbedingungen und Verfahrensvorschriften für die Diplom-Vorprüfung in den §§ 16-25 der DPO).

§ 18

Diplomarbeit

Die Diplomarbeit ist Teil der Diplomprüfung. Die Studierenden können einen Themenbereich oder ein Thema für die Diplomarbeit vorschlagen. Hierbei ist es sinnvoll, sich über die Themenangebote verschiedener Prüfer/innen zu informieren oder Themen eigener Wahl mit den Personen zu besprechen, die zur Ausgabe von Themen berechtigt sind (vgl. § 6, Abs. 1 DPO). Die Diplomarbeit wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer, von der/dem das Thema gestellt worden ist, auch betreut; sie wird gemäß § 19 Abs. 2 DPO von zwei Prüfern/innen begutachtet und bewertet.

§ 19

Anrechnungsbestimmungen

Die Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 7 DPO.

§ 20

Ordnungsverstoß

Versucht eine Studentin/ein Student, das Ergebnis ihrer/seiner Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, kann die Dozentin/der Dozent die betreffende Studienleistung mit ,,nicht ausreichend" bewerten.

Eine Studentin/ein Student, die/der den ordnungsgemäßen Ablauf einer Lehrveranstaltung, in deren Rahmen Studienleistungen erbracht werden, stört, kann von der Dozentin/dem Dozenten oder der/dem Aufsichtführenden aus der Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt eine von der Studentin/dem Studenten erbrachte Studienleistung als mit ,,nicht ausreichend" bewertet.

Die Vorschriften über einen Ordnungsverstoß nach § 69 UG bleiben unberührt.

§ 21

Studienplan

Auf der Grundlage dieser Studienordnung wird ein Studienplan aufgestellt und als Anhang beigefügt; dieser soll als Empfehlung für einen sachgerechten Aufbau des Studiums dienen.

IV. Schlussbestimmungen

 

§ 22

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht.

Die Studienordnung findet Anwendung auf alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 1997/1998 das Studium im Diplomstudiengang Psychologie an der Universität zu Köln aufgenommen haben.

Ausgefertigt auf Grund der Beschlüsse der Philosophischen Fakultät vom 26.01.2000 und des Senats der Universität zu Köln vom 09.02.2000.

Köln, den 23.02.2000

Der Rektor der
Universität zu Köln
Univ.-Prof. Dr. Jens Peter Meincke


Anhang

Studienplan Grundstudium

 

1. Sem.

2. Sem.

3. Sem.

4. Sem.

SWS

Einführung in das (Grund-)Studium

2

     

2

(Blockkurs)          
           

Wissenschaftstheorie und Geschichte

       
 4

V*

   

2

   

S

     

2

 
           

Methodenlehre

       

20

Vorlesungen:

         

Einführung psych. Methodenlehre

2

       

Statistik I

2

       

Statistik II

 

2

     

Versuchsplanung

 

2

     

Übungen/Praktika/Seminare:

         

Statistik I

2

       

Statistik II

 

2

     

Allgemeine Datenerhebung

         

und -auswertung

   

2

   

Spezielle Einzelmethoden

     

2

 

Experimentalpraktikum

   

2

   

Empiriepraktikum

     

2

 
           

Allgemeine Psychologie I/II

       

14

V

2

2

2

2

 

S/Ü

2

2

2

   
           

Entwicklungspsychologie +

       

8

V

2

2

2

2

 

S/Ü

2

2

2

2

 
           

Biologische Psychologie +

       

8

V

2

2

2

2

 

S/Ü

2

2

2

2

 
           

Sozialpsychologie

       

8

V

 

2

     

S/Ü

2

2

 

2

 
           

Differentielle Psychologie

         

und Persönlichkeitsforschung

       

8

V

   

2

   

S/Ü

 

2

2

2

 
 

18

20

18

16

72

*

 

+

V = Vorlesung (Teilnehmerzahl nicht begrenzt)
S = Seminar, Übung (Teilnehmerzahl maximal 30 bis 60)
P = Praktikum (Teilnehmerzahl maximal 15)

Für Studierende, die in geradzahligen Jahren ihr Studium beginnen, werden in den ersten beiden Semestern die zwei Vorlesungen und zwei Übungen/Seminare der Biologischen Psychologie angeboten, die Vorlesungen und Übungen/Seminare der Entwicklungspsychologie im dritten und vierten Semester (fett gesetzte Variante); für Studierende, die ihr Studium in ungeradzahligen Jahren beginnen, gilt die umgekehrte Reihenfolge (unterstrichen gesetzte Variante).

Studienplan Hauptstudium

 

5. Sem

6. Sem.

7.Sem.

8. Sem.


Summe:

Einführungskurse

 
 
 
 
 

S/Ü Einführung in das Hauptstudium

2

 
 
 
 

S/Ü Berufskunde

 

2

 
 
 
 
 
 
 
 

4

Anwendungsfächer

 
 
 
 
 

Klinische Psychologie/Psychotherapie

 
 
 
 
 

Basis:

 
 
 
 
 

V

2

 
 
 
 

S/Ü

2

2

2

2

10

Schwerpunkt:

 
 
 
 
 

S/Ü

 

2

2

 

(4)

Erziehungspsychologie

 
 
 
 
 

Basis:

 
 
 
 
 

V

 

2

 
 
 

S/Ü

 

2

2

2

8

Schwerpunkt:

 
 
 
 
 

S/Ü

 
 

2

2

(4)

 
 
 
 
 
 

Arbeits-/Organisations- und
Kommunikations-/Medienpsychologie

 
 
 
 
 

Basis:

 
 
 
 
 

V

2

 

2

 
 

S/Ü

 

2

 

2

8

Schwerpunkt:

 
 
 
 
 

V/S/Ü

2

 

2

 

(4)

 
 
 
 
 
 

Psychologische Diagnostik und Intervention

 
 
 
 
 

Vorlesung:

 
 
 
 
 

Einführung in Diagnost. Psych. und Intervention

2

 
 
 
 

Übungen/Seminare:

 
 
 
 
 

Theorieseminar: Diagn. Psych. und
Klinische Intervention

 

2

 
 
 

Qualitative Methoden

 
 

2

 
 

Testtheorie und -konstruktion

2

 
 
 
 

Einführung in Anwendung/
Auswertung psychodiagn. Verfahren

 

2

 
 
 

Gutachtenseminar

 
 

2

 
 

Praktisch-diagnost. Untersuchung/
Gutachtenerstellung

 
 
 

2

 
 
 
 
 
 

14

Evaluation und Forschungsmethodik

 
 
 
 
 

S/Ü

 

2

2

2

6

Wahlpflichtfach zur Forschungsorientierten Vertiefung

 
 
 
 
 

V/S/Ü

2

2

2

2

8

Nicht-Psychologisches Wahlpflichtfach

 
 
 
 
 

S/Ü

2

 

2

2

6

Summe:

 

 

64 plus
2 x 4 SWS Schwerpunktfach
72


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