UNIVERSITÄT ZU KÖLN
SEMINAR FÜR ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND UNTERNEHMENSRECHNUNG
Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Josef  Kloock


 

Merkblatt für das Studienfach UNTERNEHMENSRECHNUNG und REVISION an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln

Stand: 01.07.1997

1. Unternehmensrechnung und Revision als Studienfach in der Diplomprüfung

Das Fach "Unternehmensrechnung und Revision" kann nach den Prüfungsordnungen der Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 04. März 1996 für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre als spezielle Betriebswirtschaftslehre, für den Studiengang Volkswirtschaftslehre und für den Studiengang Wirtschaftspädagogik als Wahlpflichtfach gewählt werden.

Im Studienfach "Unternehmensrechnung und Revision" wird ein mit dem Fach "Wirtschaftsprüfung" abgestimmtes Lehrprogramm angeboten.

2. Allgemeine Anforderungen

Im Fach "Unternehmensrechnung und Revision" wird die Kenntnis des in den regelmäßig abgehaltenen Lehrveranstaltungen (s. Punkt 3.) dargebotenen Stoffes sowie der einschlägigen Literatur gefordert. Hierbei werden insbesondere Basiskenntnisse aus den Grundstudiumsvorlesungen 'Grundlagen des Operations Research' und Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre B: 'Bilanz- und Erfolgsrechnung' sowie 'Kosten- und Leistungsrechnung' als bekannt vorausgesetzt. Über die im Grundstudium vermittelten mathematischen Kenntnisse hinaus werden keine Anforderungen gestellt.

3. Ordnungsmäßigkeit des Studiums

Die Ordnungsmäßigkeit des Studiums der Unternehmensrechnung und Revision gilt als nachgewiesen, wenn der Kandidat mindestens die 14 Pflicht-Wochenstunden der nachstehend genannten Lehr- und Übungsveranstaltungen belegt und besucht hat, die von Seminarinhabern, Honorarprofessoren, Lehrbeauftragten und Assistenten regelmäßig abgehalten werden. Regelmäßige Lehr- und Übungsveranstaltungen sind nach dem gegenwärtigen Stand (etwaige Änderungen werden durch Aushang am Seminar rechtzeitig bekanntgegeben):

                                                             Wochenstunden
                                                                        

a) Vorlesungen                                          Pflicht-     Wahlpflicht-

                                                             veranstaltung

Unternehmensrechnung I (Operatives Erfolgsmanagement)
Inhalt: Darstellung und Einsatz von Rechnungssystemen
(Leistungs- und Kostenrechnungen) zur Lösung von
Planungsaufgaben im Beschaffungs-, Produktions- und          2           ---
Absatzbereich

Unternehmensrechnung II (Kontrollmanagement)
Inhalt: Darstellung und Einsatz von Rechnungssystemen
(Leistungs- und Kostenrechnungen) zur Lösung von Kontroll-   2           ---
und Revisionsaufgaben

Unternehmensrechnung III (Publikationsmanagement)
Inhalt: Darstellung und Einsatz von Rechnungssystemen
(Ertrags- und Aufwands-, Einnahmen- und Ausgaben-, Ein-
und Auszahlungs-, Leistungs- und Kostenrechnungen) zur       2           ---
Lösung von Publikationsaufgaben
b) Übungen des Seminars für Unternehmensrechnung und mit    
dem Seminar für Wirtschaftsprüfung abgestimmte          Pflicht-     Wahlpflicht-
Veranstaltungen

                                                             veranstaltung

(1) Übungen des Seminars für Unternehmensrechnung
  - Übungen zur Unternehmensrechnung I, II und III in        4           ---
    Verbindung mit einer Einführung in die Gebiete der
    Unternehmensrechnung, jeweils zu Beginn eines Semesters

(2) Mit dem Seminar für Wirtschaftsprüfung abgestimmte
     Veranstaltungen

  - Übung:  Interne Revision                                 2           ---

  - Übung:  Wirtschaftsprüfung und Automation               ---           2*

  - Übung:  Rechnungslegung und Prüfung bei
    Nichtaktiengesellschaften                               ---           2*
      

  - Proseminar: Konzernrechnungslegung                      ---           2*



c) Hauptseminar für Unternehmensrechnung
(Ausgewählte Probleme der Unternehmensrechnung und/oder      2           ---
Revision)                                                 --------     --------
                                                             14           6


* Eine zweistündige Veranstaltung als Pflicht nur für Kandidaten,

die gleichzeitig mit dem Wahlpflichtfach "Wirtschaftsprüfung"

auch die Übung: Interne Revision gewählt haben
4. Aufbau des Studiums im Fach "Unternehmensrechnung und Revision"

Kandidaten, die das Fach "Unternehmensrechnung und Revision" gewählt haben und ihr Studium planmäßig nach neun Fachsemestern abschließen wollen, sollten nach der Diplomvorprüfung, die gem. § 15 der jeweiligen Diplomprüfungsordnung das Grundstudium beendet, grundsätzlich im 5. Fachsemester mit dem Besuch der für das Prüfungsfach "Unternehmensrechnung und Revision" erforderlichen Veranstaltungen beginnen. Als Orientierungshilfe kann folgender Studienplan angesehen werden:

Die Vorlesungen "Unternehmensrechnung" mit den begleitenden Übungen sollten möglichst in der Reihenfolge: I mit Einführung, II, III oder III mit Einführung, I, II besucht werden. 


                                      Hauptstudium beginnt im:

 Fachsemester             Wintersemester                     Sommersemester

      5.     Übung: Interne Revision*           Übung: Interne Revision*
             Vorlesung Unternehmensrechnung I   Vorlesung Unternehmensrechnung I
             bzw. III, wenn angeboten           bzw. III, wenn angeboten
             Übung Unternehmensrechnung I bzw.  Übung Unternehmensrechnung I bzw.
             III, wenn angeboten, mit           III, wenn angeboten, mit
             Einführung                         Einführung

      6.     Übung: Interne Revision*           Übung: Interne Revision*
             die angebotene noch fehlende       die angebotene noch fehlende
             Vorlesung Unternehmensrechnung I   Vorlesung Unternehmensrechnung I
             oder II oder III                   oder II oder III
             die zugehörige Übung (ggf. mit     die zugehörige Übung (ggf. mit
             Einführung)                        Einführung)

      7.     die angebotene noch fehlende       die angebotene noch fehlende
             Vorlesung Unternehmensrechnung I   Vorlesung Unternehmensrechnung I
             oder II oder III                   oder II oder III
             die zugehörige Übung               die zugehörige Übung
             Hauptseminar für                   Hauptseminar für
             Unternehmensrechnung und Revision  Unternehmensrechnung und Revision

      8.     die angebotene noch fehlende       die angebotene noch fehlende
             Vorlesung Unternehmensrechnung I   Vorlesung Unternehmensrechnung I
             oder II oder III                   oder II oder III
             die zugehörige Übung               die zugehörige Übung
             Hauptseminar für                   Hauptseminar für
             Unternehmensrechnung und Revision  Unternehmensrechnung und Revision

             (soweit im 5. Fachsemester keine   (soweit im 5. Fachsemester keine
             Vorlesung und Übung besucht        Vorlesung und Übung besucht
             wurde)                             wurde)


 
 

*Diese Übung wird nicht in jedem Semester angeboten; es wird empfohlen,
sie frühstmöglich zu besuchen
 

5. Teilnahme an Seminarveranstaltungen / Erwerb von Leistungsnachweisen

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen, die in jedem Semester von dem Seminar für Wirtschaftsprüfung und dem Seminar für Unternehmensrechnung gemeinsam angeboten werden, ist keine Eintragung oder Voranmeldung erforderlich. In diesen Veranstaltungen können keine Leistungsnachweise für das Fach "Unternehmensrechnung und Revision" erworben werden. Leistungsnachweise können nur in den vorlesungsbegleitenden Übungen I, II und III sowie im Hauptseminar des Faches Unternehmensrechnung und Revision erworben werden. In den Übungen kann durch erfolgreiche Teilnahme an einer zweistündigen Klausur (Mindestnote: "ausreichend"(4.0)) ein Leistungsnachweis gem. § 17 (1) Diplomprüfungsordnung erworben werden. Im Hinblick auf die Examensprüfungen wird empfohlen, mindestens einen weiteren Leistungsnachweis aus den Übungen zu erwerben. Die Teilnahme an einem Hauptseminar ist auch dann Pflicht, wenn kein Hauptseminarschein als Leistungsnachweis erworben werden soll.

Im Hauptseminar für Unternehmensrechnung und Revision kann durch Anfertigung eines Referates (mit mindestens der Note "ausreichend (4.0)" bewertet) ebenfalls ein Leistungsnachweis erworben werden.

Die Themen der Hauptseminarsitzungen werden am Ende des vorangehenden Semesters am Schwarzen Brett des Seminars für Unternehmensrechnung sowie des Seminars für Wirtschaftsprüfung bekanntgegeben. Nach der Anmeldung zur Ausarbeitung eines Themas bei einem Assistenten des Seminars ist ein zwölf Schreibmaschinenseiten umfassendes wissenschaftliches Referat über das gewählte Thema auszuarbeiten und mindestens 14 Tage vor der entsprechenden Hauptseminarsitzung zusammen mit einer zusammenfassenden Kurzfassung, die auch alle Gliederungspunkte enthält, beides in dreifacher Ausfertigung, am Seminar einzureichen. Wer eine Hausarbeit abgegeben hat, bereitet sich ferner auf den mündlichen Vortrag vor. Der Vortrag soll die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten und möglichst frei gehalten, also nicht wörtlich abgelesen werden. Der Vortragende wird vor der jeweiligen Seminarsitzung auf Anfrage bekanntgegeben. Bei unentschuldigtem Fehlen in der für das Referat vorgesehenen Sitzung kann ein Hauptseminarschein auch dann nicht erteilt werden, wenn die Hausarbeit ausreichend oder besser war. Wegen weiterer Einzelheiten, die bei der Anfertigung, Abgabe und dem Vortrag eines Referates zu beachten sind, wird auf die jeweiligen Anschläge am Schwarzen Brett des Seminars verwiesen.

6. Diplomarbeit

Kandidaten, die bei dem Seminarinhaber ihre Diplomarbeit schreiben wollen, setzen sich wegen der Übernahme eines Themas vor der Meldung gem. § 19 der jeweiligen Diplomprüfungsordnung vom 04.03.1996 mit einem der Assistenten in dessen Sprechstunde in Verbindung. Das Thema der Diplomarbeit sollte möglichst selbst vorgeschlagen und ggf. dem Forschungsprogramm des Seminars angepaßt werden. Nach Erörterung und Abstimmung mit dem Assistenten und vor der Zulassung gem. § 17 der Diplomprüfungsordnung wird der Themenvorschlag dem Seminarinhaber in dessen Sprechstunde vorgetragen und die nach § 19 (4) der Diplomprüfungsordnung mögliche Themenabsprache getroffen; nach der Zulassung zur Diplomprüfung wird das Thema vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses dem Kandidaten mitgeteilt.

Außer dem nach § 19 (3) der Diplomprüfungsordnung erforderlichen Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach Unternehmensrechnung und Revision wird für die Übernahme eines Themas die Vorlage eines weiteren Leistungsnachweises aus einer der Übungen oder Hauptseminare zur Unternehmensrechnung erwartet. Mit diesem Leistungsnachweis soll der Kandidat die Breite seines Basiswissens aus dem Bereich des Rechnungswesens nachweisen. Prinzipiell wünschenswert und für die Studenten empfehlenswert ist die Vorlage eines Leistungsnachweises aus einem Hauptseminar (s. Punkt 5.). Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit beträgt nach § 19 (6) der Diplomprüfungsordnung grundsätzlich vier Monate; bei empirischen, experimentellen und mathematischen Themen beträgt sie sechs Monate. Der Umfang der Arbeit soll stets 60 Seiten Text nicht überschreiten (je Seite mit 1 1/2-fachem Zeilenabstand und mit einem Rand von etwa 5 cm beschrieben; die Seiten für Gliederung, Literaturverzeichnis usw. sind in dem empfohlenen Maximalumfang nicht enthalten).

Die Diplomarbeit hat in formaler Sicht den an eine wissenschaftliche Arbeit gestellten Anforderungen zu entsprechen, insbesondere den Ausführungsbestimmungen gem. § 19 (1), (8) und (9) der Diplomprüfungsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. (Vgl. hierzu auch das Merkblatt zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten (Link zum Merkblatt) des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung.)

7. Wissenschaftliche Hausarbeit für die Erste Staatsprüfung

Kandidaten, die bei dem Seminarinhaber ihre wissenschaftliche Arbeit für die Erste Staatsprüfung schreiben wollen, setzen sich wegen der Übernahme eines Themas vor der Meldung gemäß Prüfungsordnung mit einem Seminarassistenten in dessen Sprechstunde in Verbindung. Das Thema kann aus dem Forschungsprogramm des Seminars gewählt oder selbst vorgeschlagen werden. Nach Erörterung und Abstimmung mit dem Assistenten und nach der Meldung gemäß Prüfungsordnung wird der Themenvorschlag dem Seminarinhaber in dessen Sprechstunde vorgetragen und die Themenvereinbarung getroffen. Für diese Vereinbarung wird die Vorlage eines Leistungsnachweises aus einer der Übungen zur Unternehmensrechnung erwartet, mit dem der Kandidat sein Basiswissen aus dem Bereich des Rechnungswesens nachweisen soll.

8. Schriftliche Examensprüfungen

(1) In der jeweils vierstündigen Examensklausur (jeweils in zwei zweistündige Teilklausuren aufgespaltet) für die beiden Fachprüfungen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, in der eine Teilaufgabe vom Seminarinhaber für das Prüfungsfach "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" gestellt wird, soll der Kandidat beweisen, daß er den im Hauptstudium vermittelten Stoff des jeweiligen Teilgebietes der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre (unter Einschluß der jeweiligen zugehörigen Kenntnisse aus dem Grundstudium) beherrscht.

(2) Der schriftliche Teil der Prüfung im Fach "Unternehmensrechnung und Revision" setzt sich aus einer vierstündigen Klausurarbeit (aufgespalten in zwei zweistündige Teilklausuren) zusammen. In ihnen soll der Kandidat beweisen, daß er die in Punkt 2. genannten Anforderungen erfüllt. Es wird also vorausgesetzt, daß er den Stoff aller Pflichtveranstaltungen im Fach "Unternehmensrechnung und Revision" beherrscht.

9. Schlußbemerkungen

Um über dieses Merkblatt hinausgehende Informationen zum Fach "Unternehmensrechnung und Revision" zu erhalten, empfiehlt sich der Besuch der ersten Hauptseminarsitzung zu Beginn eines jeden Semesters. Weitere Ratschläge zum Studienfach "Unternehmensrechnung und Revision" sowie zu allgemeinen Problemen des Studiums (z.B. zweckmäßige Fächerkombination, Examensvorbereitung) erteilen die Mitarbeiter des Seminars in ihren Sprechstunden (siehe Aushang am Seminar).

Das Merkblatt vom 15. Oktober 1996 für das Studium des Faches "Unternehmensrechnung und Revision" wird mit Inkrafttreten dieses Merkblattes im Sommersemester 1997 ungültig. 


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