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2.1. Akteur*innen in der Fakultät

 
Nach § 15 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes sind alle Beschäftigten verpflichtet,

"...nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind."

Damit trägt jede*r Mitarbeitende unmittelbar Verantwortung im Arbeitsschutz.

Weitere Informationen zu Rechten zu Pflichten von

Dekan*in

Die*Der Dekan*in leitet die Fakultät und vertritt diese innerhalb der Hochschule.

Diese Verfahrensanweisung bildet ausschließlich die sich aus dem Wahlamt der*des Dekan*in ergebenen Rechte und Pflichten ab, unbeschadet seiner Rechte und Pflichten in der Funktion als Professor*in in Forschung und Lehre.

Die/Der Dekan*in stellt sicher, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für den Vollzug des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der hochschulinternen Regelungen innerhalb ihres/seines Bereiches festgelegt sind, eingehalten und fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten von Dekan*innen

Institutsleitung/Geschäftsführende Direktor*innen

Institutsleiter*innen/Geschäftsführende Direktor*innen nehmen die Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung in ihrem Bereich wahr.

Sie stellen sicher, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für den Vollzug des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der hochschulinternen Regelungen innerhalb ihres Bereiches festgelegt sind, eingehalten und fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten von Institutsleiter*innen und Geschäftsführenden Direktor*innen

Professor*innen

Professor*innen nehmen die Organisations-, Kontroll- und Umsetzungsverantwortung in ihrem Lehr- und Forschungsgebiet wahr.

Sie stellen sicher, dass die technischen, organisatorischen und personellen Strukturen für den Vollzug des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der hochschulinternen Regelungen innerhalb ihres Lehr- und Forschungsgebietes festgelegt sind, eingehalten und fortgeschrieben werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten von Professor*innen

Lehrbeauftrage/Gastwissenschaftler*innen

Für diesen Personenkreis können besondere Gefährdungen bestehen, da sie keine vertieften Kenntnisse über die Verhaltensweisen in der Hochschule haben. Gleichwohl haben sie jedoch im Arbeits- und Gesundheitsschutz ebenfalls eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihrer eigenen Arbeit sowie deren Auswirkung auf andere Hochschulmitglieder und die Umwelt.

  • Die zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Prozesse der Ablauforganisation sind beachtet. Die Grundpflichten des Arbeitsschutzes sind eingehalten:
    • Teilnehmen an Unterweisungen
    • Notfallorganisation (insbes. Erste Hilfe und Brandschutz)
    • Schutz besonderer Personengruppen (insbes. Jugendliche, schwangere oder stillende Frauen)
  • Die dem eigenen Verantwortungsbereich zugeordneten Personen, z.B. Studierende, und die damit verbundenen Aufgaben gegenüber diesem Personenkreis sind bekannt.
  • Meldung von Gefahren und Sicherheitsmängeln und Maßnahmen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes an den jeweiligen Fachbereich

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten von Lehrbeauftragten und Gastwissenschaftler*innen

Beschäftigte

Beschäftigte sind alle Personen, die eine vertrags- oder vertragsähnliche Bindung zur Hochschule haben.

Beschäftigte sind im Rahmen ihrer Aufgaben für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz mit verantwortlich und haben die jeweiligen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie tragen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz die Sorgfaltspflicht gegenüber der Umwelt, ihrer eigenen Arbeit, ihrem Arbeitsumfeld und allen in diesem Arbeitsumfeld tätigen Personen.

Darüber hinaus können ihnen Aufgaben im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz mit den entsprechenden Rechten und Pflichten übertragen werden.

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten von Beschäftigten