Navigation überspringen

2.2. Beauftragte des Instituts

Die Namen und Standorte Ihrer Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfer*innen, Brandschutzhelfer*innen und Befähigten Personen für Leitern und Tritte Ihres Instituts finden sie hier:

Ersthelfer*innen

  • Im Notfall: Einleitung lebensrettender Maßnahmen
  • Betreuung von Verletzten, bis Fachpersonal eintrifft
  • Bei leichteren Verletzungen: verunfallte Personen im Rahmen der Ersten Hilfe versorgen
  • Kontrolle der Mittel zur Ersten Hilfe, z.B. von Verbandsmaterial

Brandschutzhelfer*innen

  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Unterstützung bei der Durchführung von Evakuierungen und Evakuierungsübungen
  • Einweisen der eintreffenden Rettungskräfte
  • Brandschutzhelfer*innen sind gegenüber den in Sicherheit zu bringenden Personen (Beschäftigte, Besucher*innen, Studierende) weisungsbefugt. Die Weisungsbefugnis ist räumlich auf den Einsatzbereich der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen sowie zeitlich auf den unmittelbaren Evakuierungsfall beschränkt.

Sicherheitsbeauftragte

  • Unterstützung und Beratung von Führungskräften und Verantwortlichen
  • Ansprechpartner*innen für gesundheitsgerechtes Arbeiten
  • Motivation des Kolleg*innenkreises zu gesund- und sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Sicherheitsbeauftragte tragen in ihrer ehrenamtlichen Funktion keine (zivil- und strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis.

Befähigte Personen für Leitern und Tritte

  • Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes von Leitern und Tritten