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4.2. Verbandzettel

  • Alle Verletzungen sind auf einen Verbandzettel zu dokumentieren.
  • Jeder Verbandzettel ist für fünf Jahre aufzubewahren.
  • Bei Spätfolgen (Bsp.: aus der kleinen Verletzung entsteht eine schwere Entzündung) kann anhand der Eintragung gegenüber der Unfallkasse nachgewiesen werden, dass die anfangs harmlose Verletzung während der Arbeitszeit entstanden ist.

Eine Vorlage für den Verbandzettel finden Sie hier.