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5.2. Brandschutzordnung Teil A & Alarmplan

Die Brandschutzordnung Teil A und der Alarmplan sind an zentralen Stellen im Institut zu finden. Sie erklären die Verhaltensregeln in Notfällen (Brand, Unfall, Einbruch).
Im Falle eines Brandes steht der Eigenschutz an erster Stelle. Nur unter Beachtung des Eigenschutzes soll Dritten geholfen werden. Benötigt niemand Hilfe, kann unter Beachtung des Eigenschutzes ein Löschversuch unternommen werden.

Das Bild zeigt die Reihenfolge des Vorgehens bei einem Notfall an der Universität zu Köln.   Das Bild zeigt die Vorgehensweise im Brandfall.

Hier finden Sie die Brandschutzordnung und den Alarmplan auf Deutsch und Englisch zum Download.