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5.4. Sammelplatz

Nach Räumung des Gebäudes haben sich alle Beschäftigten (und Studierende) am Sammelplatz einzufinden.

  • Sollte der offizielle Sammelplatz nicht aufgesucht werden können (z.B. versperrt), ist die nächstgelegene große Fläche mit Sichtkontakt zum Sammelplatz aufzusuchen.
  • Die Anwesenheit ist zu kontrollieren.
  • Erst nach offizieller Weisung darf das Gebäude wieder betreten werden.
  • Auf gar keinen Fall ohne offizielle Weisung nach Hause gehen!

Die Sammelplatz-Pläne hängen an zentralen Stellen Ihres Gebäudes aus.

Beispiel: Sammelstelle des Philosophikums

Das Bild zeigt das Beispiel eines Sammelplatzes am Philosophikum.